Post Verzollung Gebühr?
Guten Abend,
Ich habe vorhin einen kleinen Disput mit der DHL gehabt. Die Situation:
Ich habe mir ein Paket aus den USA bestellt. Dieses war gerade so über dem Freibetrag von 22€. Es musste also Beim Zoll irgendein mini-Betrag an Einfuhrsteuer entrichtet werden. Soweit, so klar.
Jetzt hat die DHL die Verzollung in meinem Namen übernommen. Das ist ja auch ok-Nach §5, Abs. 2 ZollVG:
Damit habe ich auch kein Problem. Nun hat die Post also auf die 4€ und n paar Zerquetsche nochmal 6€ "Auslagepauschale" draufgehauen-die meiner Rechtsauffassung nach hochgradig illegal ist.
Denn soweit ich weiß, braucht es zum verrechnen von Gebühren eine sogenannte "Übereinstimmende Willenserklärung"-die in diesem Falle absolut nicht Vorlag. Am Ende wurde ich von der DHL dazu genötigt, das Paket "auszulösen", das mit den Kosten würden sie im Nachhinein klären-Pustekuchen. Ansonsten würden sie mein Paket an den Absender zurückgehen lassen (USA, dringend benötigtes Fahrzeugteil), die Option, dass es an den Zoll zur Selbstverzollung geht, gab es nicht-auf diesen Vorschlag wurde nicht weiter eingegangen.
Diesen generellen Fall hatte ich bereits mit anderen Firmen, wie z.B. FedEx, diese haben den Betrag natürlich sofort von der Rechnung gestrichen (Logischerweise, eine Vertragliche Grundlage existiert ja nicht).
Deshalb hier die einfache Frage:
Aufgrund welches Gesetzes "darf" die Post 6€ Auslagegebühr verlangen? Die einzige Option, die mir einfällt:
Es steht in den AGB. Jedoch geht die Post NUR mit dem Absender einen Vertrag ein, an diesen müssten sie sich also bei der Gebührenerhebung wenden. Ich als Empfänger stehe in keinem Vertraglichen Verhältnis mit der Post. Diese Begründung wird Übrigens von denen genommen, wenn es um Nachverfolgung eines verschollenen Paketes geht-das darf nur der Versender. Mir scheint ein bisschen, als würde die Post/DHL hier einfach vorgehen, wie sie wollen, ohne Rücksicht auf Gesetze und Recht. Liege ich hier richtig? Bitte klärt mich jemand auf, der Richtig Ahnung hat.
Vielen Dank und schönen Abend :D
4 Antworten
Was DHL da macht, nennt sich "Geschäftsführung ohne Auftrag", §§ 677, 683 BGB.
Da du die Zollgebühren bzw. Einfuhrumsatzsteuer anerkennst, dürftest du auch DHL die Gebühren dem Grunde nach schulden.
Diese Begründung wird Übrigens von denen genommen, wenn es um Nachverfolgung eines verschollenen Paketes geht-das darf nur der Versender.
Irrtum. § 421 (1) HGB
Du missinterpretierst die Paragraphen!
Dein mutmaßlicher Wille ist es, die Sendung ausgehändigt zu bekommen. Dafür muss sie durch den Zoll.
Genau das hat DHL für dich getan und hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen.
Merke: es reicht, wenn die vorgenommene Handlung deinem mutmaßlichen Willen entspricht - das ist m.E. hier gegeben.
Wenn du allerdings nach diesen Paragraphen gehst, eckst du wieder an. Denn die Post hat zwei Möglichkeiten-dem Zoll das Paket überlassen oder es zu verzollen und dann abzurechnen. Hier einen mutmaßlichen Willen rauszulesen-unmöglich. Denn was wäre, würde es mir finanziell nicht gut gehen? Dann will ich natürlich 6€ sparen. 6€-davon Leben einige Menschen 2 Tage lang, bitte bedenke dies. So gesehen entspräche eine Gebühr sicherlich nicht mal annähernd dem mutmaßlichen Willen.
Der Mutmaßliche Wille der Schwaben ist wohl generell: Des, wo ich am wenigsten Zahlen muss.
Ich dachte, du willst eine Antwort auf die Rechtsfrage.
Aber offensichtlich möchtest du nur deine Meinung bestätigt haben und meckerst jeden als inkompetenten Trottel an, der dir nicht diesen Gefallen tut.
Schönes Leben noch, ich bin raus.
Ok, tatsächlich muss ich mich entschuldigen. Du hast hier die einzig gute Antwort gegeben-sorry. Das habe ich nicht gesehen.
Du hast unten einfach nur folgendes geschrieben: wisch dir mal den Schaum vom Mund und komm wieder runter!
Sowas ist einfach überflüssig. Ich zahle für so n bissle Blech+Sensor mal eben 75$ Versand, da kommen dann noch 6€ "Gebühr" oben drauf-sorry, da passt was nicht. Finde ich logisch, dass man sich da aufregt. Bitte schau dir auch die anderen Antworten an-alles nicht brauchbar. Sorry nochmal, du hast hier das einzig hilfreiche von dir gegeben. Mein letzter Kommentar zu dieser Antwort sollte aber nicht beleidigend sein-ist es auch denke ich nicht, sondern sollte vielmehr nochmals zur Diskussion anregen. Ich denke in jedem Fall, ist dieses Thema tatsächlich nicht so klar, wie von mir anfangs gedacht, ich denke aber ebenfalls, dass man vor eine ordentlichen Gericht gute Chancen hat, damit durchzukommen-da hier offensichtlich nicht der Wille von mir befolgt wurde, kann somit in angemessenem Maße der Mutmaßliche Wille erfüllt werden? Das ist ein sehr heikles Thema und die Post bewegt sich damit in einem sehr sehr großen Graubereich, ich denke, das ist sicher.
Es stimmt, dass du als Empfaenger nicht Vertragspartner von DHL bist. Vertragspartner ist der Absender. Der hat das Transsportunternehmen mit der kostenpflichtigen Zollabfertigung beauftragt.
DHL hat den Auftrag ausgefuehrt und bietet dir nun an, das Paket gegen Bezahlung der entstandenen Kosten auszuhaendigen. Das kannst du nun akzeptieren und bezahlen. Du kannst es aber auch ablehnen. Dann nehmen die das Paket halt wieder mit und halten sich beim Absender schadlos.
Wo ist hier die Noetigung?
Zur Nötigung müsste sowieso erst einmal Rechtssicher! geklärt werden, ob die Gebühren legal sind. Die Nötigung:
Ohne die Teile aus dem Paket durfte ich de Facto mein KFZ nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Das bringt natürlich enorme Probleme mit dem Job einher, was durchaus als Drohung empfindlichen Übels gewertet werden kann. Nötigung ist ja sehr vielseitig. Im Straßenverkehr wird Nötigung z.B. dadurch festgestellt, ob durch das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers ein anderer körperlichen Stress zeigt. Darum geht es hier aber nicht.
Der hat das Transsportunternehmen mit der kostenpflichtigen Zollabfertigung beauftragt.
Nein. Der Versender hat das Paket an USPS gegeben. USPS hat zwar in ihren "Terms and Conditions", dass sie das Paket abfertigen beim Zoll, jedoch steht auch dort nur, dass alle Unterlagen vollständig sein müssen, nichts illegales,...-nichts aber von Kostenpflichtig.
DHL hat den Auftrag ausgefuehrt und bietet dir nun an, das Paket gegen Bezahlung der entstandenen Kosten auszuhaendigen.
Falsch. DHL hat den Auftrag, mir das Paket auszuliefern, d.h. in meinen Besitz übergehen zu lassen. Dies wäre nicht geschehen. Es werden auch nicht die Entstandenen Kosten abgerechnet, mit denen niemand ein Problem hätte, es werden zu einem absolut unverschämten Versandpreis-den ich hier lieber nicht nennen sollte, ohne zu explodieren, nochmals 6€ dazu gerechnet, welche die Post niemals ausgegeben hat. Es ist eine Pauschale. Denn 4€ Auslage, am nächsten Tag 6€ Kassieren. Das wären im Jahr bereits 50% Zinsen-was selbst für die Schlimmsten Kredite nicht annähernd gilt. Rechnen wir das runter auf 1 Jahr kommen wir also auf 18250% Zinsen-so ganz grob, eigentlich deutlich zu niedrig die Zahl. Bin aber zu Faul, jetzt mit Zinseszinsen weiter zu rechnen auf 365 Tage. Kurzum: Das ist Wucher. Das ist nicht nur ein bisschen Oberhalb der normalen Kreditverzinsung, das ist Sittenwidrig. Wenn du mir also erzählst, dass du mit mal eben 18250% Zinsen auf mein Geld zahlst, ich leih dir Sofort 10.000€. Und in ein paar Tagen bin ich Millionär. Und in ein paar Wochen reicher wie Bezos. Also sorry, du hörst dir doch selbst nicht zu, oder? Weil die Frage hast du immer noch nicht beantwortet.
Nette Rechnung - Finde mal einen Deppen, der für 6€! für dich beim Zoll die Anmeldung übernimmt.. Was für ein Stundenlohn...
Zu deiner Nötigung: woher soll denn der Paketdienst wissen, was in dem Paket ist und wie wichtig das für dich ist?
Und zum Rest: wisch dir mal den Schaum vom Mund und komm wieder runter!
Die 6 € sind eine Pauschale. Unabhängig vom Zollwert der Sendung. Allein als Entschädigung für den Aufwand (nicht nur finanziell) den DHL mit der Verzollung deiner Sendung hatte.
Du hättest dich längst als Selbstverzoller registrieren lassen können. Dann machst du den Kram mit dem Zoll selber und kannst dir dann überlegen, ob dir der dafür nötige Aufwand die gesparten 6 € wert ist.
Ich. Weil mich braucht das ungefähr 5 Minuten. Für jedes Paket, welches da anfallen würde, wären das also so grob 120€ im Jahr-ist schon n sehr gutes Essen im Lokal. Und dank des tollen Arbeitnehmerschutzgesetz muss ich ja sowieso ne Mittagspause machen, was soll ich sonst ne halbe Stunde machen? Also ne halbe Stunde dumm rumsitzen oder 6€ sparen-die Rechnung schafft jeder Trottel...
Die 6 € sind eine Pauschale. Unabhängig vom Zollwert der Sendung. Allein als Entschädigung für den Aufwand (nicht nur finanziell) den DHL mit der Verzollung deiner Sendung hatte.
Sie müssen nicht verzollen. Es ist ein Privileg, dass die Post das Verzollen ohne Vertrag übernehmen darf, und somit mehr Kunden bekommen könnte, da sie eine tolle, "kostenlose" Dienstleistung für ihre Kunden anbieten können. Immerhin ist der Versand so ja schon Schweineteuer.
Du hättest dich längst als Selbstverzoller registrieren lassen können.
Das muss ich nicht. Ich hab ja vielleicht kein Internet. Die Post kann nicht davon ausgehen, dass ich das machen kann und weiß.
Dann machst du den Kram mit dem Zoll selber und kannst dir dann überlegen, ob dir der dafür nötige Aufwand die gesparten 6 € wert ist.
Hast du gesoffen? 5 Minuten in der Mittagspause da rüber, 6€ gespart. Nur n Depp machts nicht.
Und zum Rest: wisch dir mal den Schaum vom Mund und komm wieder runter!
Das sollte ich dir empfehlen. Nur weil hier ALLE Antwortenden zu inkompetent sind-inklusive dir, einfach nur die-wohlgemerkt inzwischen nur noch REINE INTERESSENSFRAGE korrekt zu beantworten, hättest du dir deinen Dummen, nichts aussagenden Kommentar auch sparen können, um mich mal auf dein Niveau herunterzulassen. Immerhin schreibst du nichts konstruktives, gehst mich aber an. Glückwunsch!
In 5 Minuten hinfahren, sofort drankommen ohne warten, Paket in Anwesenheit des Zollbeamten öffnen, den Inhalt mit den Papieren vergleichen, dann draußen an der Kasse warten man aufgerufen wird, wenn die Rechnung fertig ist, bezahlen und damit wieder über zum abholen und aushändigen des Pakets und wieder zurück zum Ausgangspunkt..
Selten so gelacht über ein Märchen, du "mach ich alles in 5 Minuten". .
Realität sieht anders aus, das weis hier auch jeder, der das schon ein paar mal witklich mitgemacht hat und nicht von "5 Minuten" phantasiert...
Und kein Internet? -Internetcafe, aber da du hier mitreden kannst ist das auch erfunden..
In 5 Minuten hinfahren, sofort drankommen ohne warten, Paket in Anwesenheit des Zollbeamten öffnen, den Inhalt mit den Papieren vergleichen, dann draußen an der Kasse warten man aufgerufen wird, wenn die Rechnung fertig ist, bezahlen und damit wieder über zum abholen und aushändigen des Pakets und wieder zurück zum Ausgangspunkt..
So läuft das normalerweise nicht ab. Ich glaube, bisher wurde exakt ein Paket geöffnet, welches ich bekommen habe. Im Normalfall ist es reinlaufen, zahlen, mitnehmen. Aus den USA gibt es generell auch weniger Probleme als bei Lieferungen z.B. aus China, wo viele Zwielichtige Gestalten ihr Unwesen treiben.
Und kein Internet? -Internetcafe, aber da du hier mitreden kannst ist das auch erfunden..
Es geht nicht darum, was ich wirklich habe, es geht um "Mutmaßlich". Und es ist nunmal so, dass um die 10% der Deutschen kein Internet nutzen, und nochmal einige Prozent so selten, dass man das nicht dazu zählen kann. Wenn ich daran denke, dass meine Oma "mal eben" im Internet n Selbstverzollungsantrag bei der Post stellen soll-"Selten so gelacht über ein Märchen".
Wieder back to the roots, ich wollte nur was aus dem Recht haben. Das habe ich jetzt wenigstens von einem so halbwegs bekommen und weiß, dass es eine absolute Grauzone ist, man müsste es also theoretisch mit Klagen versuchen. Die Chancen schätze ich nicht schlecht ein, die Post hat nur einen Namen, anhand des Namens und der Adresse auf einem Paket kann man keinen mutmaßlichen Willen feststellen. Damit hätte man vermutlich eine gute Chance. Egal wie man es dreht und wendet, rechtlich nicht komplett sauber, moralisch aber unter aller Kanone.
Lassen wir es - Leute die kein Internet haben bestellen in den USA..
Wird immer lächerlicher...
Auf den Unsinn, wie das beim Zoll bei dir angeblich abläuft gehe ich mal gar nicht ein, "5 Minuten Mann"
Aber was weis denn ich mit dutzenden Päckchen im Jahr...
Noch ein schönes Leben!
Liegt wohl an den incoterms.
An Privatadressen wird meist per DAP geliefert.
Was hat der Zoll bzw DHL jetzt mit dem ganzen zu tun ?
DHL verzollt dein Paket und bezahlt quasi schon die Abgaben und du hast keinen Stress oder mehraufwand. Dafür gibts die Gebühr.
DHL verzollt dein Paket und bezahlt quasi schon die Abgaben und du hast keinen Stress oder mehraufwand. Dafür gibts die Gebühr.
Das war nicht die Frage. Es geht nur um Recht oder Unrecht.
Das haben wir bei der Post schon vor einem halben Jahrhundert so gemacht.
Du machst da wegen 6 € für ein wichtiges Teil (wofür eigentlich) einen Aufstand.
Dein Aufwand bei Selbstverzollung wäre erheblich größer gewesen und möglicherweise hättest du mit all den Benachrichtigungen, Öffnungszeiten etc. dein heißersehntes Tuningteil 3 Tage später bekommen.
Vielen Dank für diese absolut unhilfreiche Antwort!
Das haben wir bei der Post schon vor einem halben Jahrhundert so gemacht.
Nein, eigentlich erst seit 2016 oder so gibt es diese Auslagepauschale.
Du machst da wegen 6 € für ein wichtiges Teil (wofür eigentlich) einen Aufstand.
Das Teil ist fürs KFZ gewesen. Die Gebühren betragen nun über 10€. Das ist ungefähr 50% Aufpreis. Ich will dich erleben, wenn die Werkstatt bei deiner Wartung "mal eben" 50% aufschlagen und aus 1000€ 1500€ machen. Nicht schön. Hauptsächlich geht es aber tatsächlich einfach ums Prinzip. Ein Konzern dieser Größe hat sich an geltendes Recht zu halten.
Dein Aufwand bei Selbstverzollung wäre erheblich größer gewesen
Sicher, 2 Kilometer, mit dem Auto 3 Minuten, mit dem Fahrrad 5 Minuten. Vernünftige Öffnungszeiten und nie länger als 10 Minuten gebraucht. Meist liegt des sogar auf dem Rückweg von meiner Arbeit. Von daher: Nein.
dein heißersehntes Tuningteil 3 Tage später bekommen.
Du meinst ein ABS-Sensor, der dafür sorgt, dass ich nicht meinen Vordermann von der Straße runterbombe, wenn der mal n bissle stärker bremst?
Dachte ich mir, dass es dir ums Prinzip geht.
Prinzipienreiterei also.
Nicht für 500 € Aufschlag, sondern für 6 € und prompte Lieferung.
Dass bei dir das Zollamt auf dem Weg liegt, dürfte die absolute Ausnahme sein.
In den meisten Orten gibt es gar keines mehr
Ja, ich bin Außendienstler, das Zollamt ist im nächsten großen Industriegebiet, wo ich mich mehrmals in der Woche aufhalte. Da ich meine Arbeit selbst Planen kann, kann ich dort also Termingenau auftauchen. Ehrlich gesagt: ist für mich sogar oft besser als das Paket nach Hause kommen zu lassen-da muss ich dann nach der Arbeit noch zur nächsten Postfiliale-ein riesiger Mist. Aber darum geht es hier nicht. Es geht rein um das Rechtliche, das interessiert mich. Die 6€? Ganz ehrlich: Die sind mir völlig schnurzpiepegal. Es interessiert mich nur, wie es Rechtlich aussieht. Denn ich bin kein Anwalt...
"Monopol" der Post hört sich bald auf..
https://www.paketda.de/news-zoll-paket-anmelden-privatkunden.html
Dann wird alles besser?
Sehe nur, dass die Vielfalt der Anbieter eher zur Verschlechterung des Services geführt hat und zu absoluten Dumpingarbeitsverträgen.
Zudem fahren nun in die Fußgängerzonen nicht mehr nur ein, sondern gerne auch 5 Paketfahrzeuge hinein.
Wie umweltfreundlich und nervig.
Und wenn du dringende Post erwartest, dann ist der Briefträger /Paketdienst durch, du kannst endlich auf den Pott oder das Haus verlassen und dann kommt halt ein andere Paketdienst.
Halleluja
Ich sage nur Scheiß FDP Politik der Privatisierung.
Was DHL da macht, nennt sich "Geschäftsführung ohne Auftrag", §§ 677, 683 BGB.
Da du die Zollgebühren bzw. Einfuhrumsatzsteuer anerkennst, dürftest du auch DHL die Gebühren dem Grunde nach schulden.
§677 BGB:
hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.
Trifft ja offensichtlich nicht zu. Die Post hat ganz und gar gegen meinen Willen gehandelt. Nach §683 bin ich auch nur der Zahlung verpflichtet, wenn es meinem Willen entsprochen hat. Mit gleicher Begründung könnte ich ja hingehen, für n Kumpel n Porsche kaufen, nur weil er gesagt hat, er findet den 911er schön.
§679 trifft ebenfalls nicht zu, da meine 4€ Zoll, die ich ja auch entrichten würde, nicht dem öffentlichen Interesse unterliegt, ebenso ist es keine Gesetzliche Unterhaltspflicht, welche nicht erfüllt werden würde. Somit fällt das raus.
Irrtum. § 421 (1) HGB
Muss ich dich enttäuschen. Ich weiß nicht, ob es hier noch eine extra Gesetzeslage für die Post gibt, mit exakt obiger Begründung (Sie sind Empfänger, nicht Absender) wurde von der DHL bereits ein Nachverfolgungsauftrag abgeschmettert. Egal, ob es Gesetzlich so ist oder nicht (Was tatsächlich interessant wäre zu wissen), so ist sicher, dass die DHL die Begründung nutzt.