Mein leiblicher Vater möchte keinen Kontakt. Wie erfahre ich von seinem Tod oder von der Erbfolge?
Meine Mutter hatte mir meinen leiblichen Vater nie vorgestellt. Jetzt habe ich versucht ihn zu finden und kennen zu lernen. Ich hatte noch keine finanziellen Absichten. Doch inzwischen bin ich empört über die Verweigerung ihn nur zu sehen, geschweige zu sprechen. Ich weiß nur, das er eine nicht deutsche Lebenspartnerin und einen weiteren leiblichen Sohn hat, den ich auch nie kennen gelernt habe. Ich möchte nicht erneut abgewiesen werden und vor der Tür stehen gelassen werden. (Er wohnt ca. 500km weit weg. Post wird ungeöffnet zurückgeschickt) Aber jetzt möchte ich auch nicht auf ein eventuelles Erbrecht verzichten. Ich möchte aber auch nicht meinen Erbteil zu Lebzeiten einfordern. Jetzt meine Frage: Wie ich weiß, steht mir ein Pflichtteil zu. Aber wie erfahre ich von dem Tod meines Vaters ohne dass er meine Anfrage mitbekommt? Wenn meine Geburt nie irgendwo erwähnt wurde, habe ich noch Chancen das Erbteil einzufordern, wenn der Tod schon länger zurück liegt? Ich muß dazu sagen, ich bin im Osten geboren und mein leiblicher Vater hat in Westberlin gelebt und immer Alimente gezahlt. Der jetzige Wohnort ist mir bekannt.
3 Antworten
Zunächst wäre zu klären, ob dein Vater dich in Vaterschaft anerkannt hat: die bloße Zahlung von Unterhalt belegt das nicht hinreichend.
Dazu kannst du dir deine Abstammungsurkunde anfordern (die du ohnehin, spätestens bei deiner Heirat, mal benötigst. Entweder direkt am Standesamt deines Geburtortes oder für 3,95 extra online:
http://www.standesamt.com/allg.php?type=1
Als leibliches Kind hast du einen gesetzlichen Erbanspruch, also mindestens dein Pflichtteil von den Miterben in Geld zu fordern.
Die Erben sind verpflichtet, die gesetzlichen Erben dem Nachlassgericht zu benennen. Die werden dich über das Testament bzw. den Erbfall und ggf. über dein Pflichtteilsrecht informiert und du hast mit Kenntnis des Erbfalls 3 Jahre Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen bzw. zu fordern.
Selbst bleibt dir nur, gelegentlich mal auf Todesanzeigen in der regionalen Tageszeitung zu achten, Sterbemeldungen der Stadt oder des Standesamtes (sofern online oder öffentlich ausgehangen ) oder in Kirchenblättern, sofern Mitglied einer Religionsgemeinschaft, im Umkreis des vermuteten Wohnortes zu forschen.
G imager761
Wende dich an das Standesamt (und/oder Nachlassgericht) des Wohnortes deines Vaters mit der Frage. Die können dir rechtl. verbindliche Auskunft geben. Und falls du von dem Tod deines Vaters erst einige Jahre danach erfährst, erlöschen deine Erbansprüche nicht. Ich glaube, die Verjährung tritt erst nach 10 Jahren ein.
Wenn dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat, dann steht dir, wie du a schon weißt, ein Pflichtteil zusteht. Wenn er stirbt dann informiert dich das Amt oder wer auch immer und übergibt dir den Pflichtanteil. Wenn dein Vater es nicht anerkannt hat, dann musst du einen Vaterschaftstest machen und ihn dann als Vater eintragen zu lassen, sonst kriegst du nichts. Du wirst auf jeden Fall benachrichtigt wenn dein Vater stirbt.