Vaterschaft nach 5 Jahren erfahren?
Habe gestern erfahren Vater sein zu können als einer von 3 !
Kind ist 5
Muss ich trotz Unwissenheit die 5 Jahre Rückwirkend zahlen ?
Kind lebt nicht bei leiblicher sondern bei deren Mutter !
Wie sieht es da rechtlich aus ?
Ich verzweifle gerade !
Meine verlobte und ich haben 2 gemeinsame Kinder(1 nicht leiblich) verzweifeln gerade und bei uns bricht die Welt zusammen !
Wie sollen wir das finanziell bewerkstelligen können :(
Bitte um Rat
Danke
10 Antworten
Solltest du als leiblicher Vater festgestellt werden, so bist du für das Kind ab dem Tag der Feststellung unterhaltspflichtig...
Rückwirkend müsstest du nur etwas zahlen, wenn die Kindsmutter Unterhaltsvorschuss für das Kind bezogen hat....
- Dann wäre vermutlich aber schon früher versucht worden, den Vater festzustellen....
- ... und du müsstest nur nachzahlen, wenn du in dieser Zeit auch "leistungsfähig" gewesen bist.
Kind lebt nicht bei leiblicher sondern bei deren Mutter !
Hat die Mutter das Sorgerecht für ihr Kind, so gilt sie als "betreuender Elternteil" und ist berechtigt, vom "barunterhaltspflichtigen Elternteil" (hier der Vater) den Unterhalt für das Kind einzufordern.
- Ob sie diesen dann an die Großmutter weiterreicht, wenn das Kind dort lebt, ist Sache zwischen ihr und der Großmutter....,
- ... die Großmutter selbst wäre also nicht berechtigt, den Unterhalt vom Kindsvater einzufordern....
Meine verlobte und ich haben 2 gemeinsame Kinder(1 nicht leiblich)
Bei der Berechnung des Unterhaltes wird berücksichtigt, ob du noch anderen Kindern unterhaltspflichtig bist (alle deine leiblichen oder adoptierten Kinder sind unterhaltsrechtlich gleichgestellt, egal aus welcher Beziehung sie abstammen).
Ist nur eines der Kinder dein leibliches, wird nur dieses berücksichtigt, da ja für das andere dann dessen Vater unterhaltspflichtig ist (unabhängig davon, ob er seiner Verpflichtung nachkommt oder nicht...)....
gerade und bei uns bricht die Welt zusammen !
Es ist vermutlich erstmal ein "Schock" für euch.., aber ihr werdet das packen....
Und das Kind selbst kann nichts für die Umstände. Es hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung und Fürsorge seiner Eltern bis zu seiner eigenen Volljährigkeit...
Ebenso hat es ein Anrecht auf Umgang mit beiden Elternteilen - also auch mit seinem Vater....
Wäre es also tatsächlich dein Fleisch und Blut, hättest du ein Umgangsrecht mit dem Kind...... und dann auch Anspruch auf das Sorgerecht (zusammen mit dessen Mutter), könntest auf seine Entwicklung Einfluss nehmen.....
Zunächst wird der Vaterschaftstest gemacht- bist du es dann, darfst du (so ist es in DE) auch die Tests für die anderen bezahlen.
Und dann laufenden Unterhalt ab Feststellung - rückwirkend nur dann, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde. Da hat das JA recht- kann und muss es fordern.
Natürlich nicht, wenn du einer von dreien bist!
Vaterschaftstest machen wäre eine Möglichkeit, es heraus zu finden?
Ich bin da kein Experte aber ich denke nicht das du nachzahlen musst. Du wusstest ja nix davon und die Dame hat sich auch nicht gemeldet. Aber bevor du dir darüber Gedanken machst solltest du erst einen Vaterschaftstest machen. Vorher würde ich keine müde Mark zahlen.
eine unterhaltspflicht besteht erst ab feststellung der vaterschaft - und - wenn der unterhalt auch gefordert wird.
rückwirkend geht das nicht, auch wenn das da gerne mal gefordert wird. es muss dann erst mal festgestellt werden wer der vater ist. dann muss unterhalt gefordert werden. wenn die vaterschaft feststeht kannst du natürlich auch auf umgang bestehen und auf das gemeinsame sorgerecht oder versuchen das kind dann zu euch zu holen da die kindesmutter es ja anscheinend nicht versorgen kann
sie weiss jetzt noch nicht mal wer genau der vater ist. was soll sie da melden?
Gibt es da Paragraphen? Besser einen Anwalt einschalten ?
da würde ich erst mal warten bis das jugendamt da schriftlich was fordert. bei der vatzerschaftsanerkennung und der titulierung des unterhalts immer auf das aktuelle datum achten
Habe gerade mit den JA telefoniert die meinten ja man muss !
Ich fände das eine absolute Frechheit ! Das sind pi mal Daumen locker 8 t Euro :0
natürlich meint das jugendamt man muss. die wollen ja den vorschuss wieder irgendwie reinbekommen.
Ist doch auch die Aufgabe des JA, den Unterhaltsvorschuss wieder einzutreiben. Oder soll der Steuerzahler dafür haften, wenn erwachsene Menschen im 21. Jh. zu dämlich zum verhüten sind ?
natürlich ist das aufgabe des jugendamtes. allerdigns gibt es für diesen zeitraum keinen vater. jedenfalls nicht den der derzeit mit im verdacht steht das er es auch sein könnte. den vater gibt es rechtlich da erst ab anerkennung der vaterschaft
Aber dann soll dich die Mutter auch bestraft werden ! Denn die hat dich die Aufgabe So etwas zu melden oder ?