Mein jetzt ex Freund hat mir ein iPhone geschenkt und möchte es jetzt zurück haben?
Muss ich es ihm gesetzlich zurück geben?
11 Antworten
Normalerweise nicht, aber da gibt es natürlich rechtliche Möglichkeite, wie z.b. wenn die Schenkung nur unter Auflagen erfolgte, oder man sich groben Undankes gegenüber der Person schuldig macht usw..
Wenn er es dir geschenkt hat, ist es mit der Schenkung in dein Eigentum übergegangen. Er könnte es in diesem Fall nur zurückverlangen, wenn du ihm gegenüber groben Undank zeigen würdest. Die Anforderungen daran sind sehr hoch. https://dejure.org/gesetze/BGB/530.html
Wenn er es dir aber nur zur Nutzung überlassen hat, also eine Leihe vorliegt, ist das Handy nicht in dein Eigentum übergegangen und er kann es jederzeit zurückfordern. https://dejure.org/gesetze/BGB/604.html
Welcher Fall hier vorliegt, weisst du selbst am besten. Problematisch könnte es werden, da er wohl den Kaufbeleg hat und die Beweislast für die Schenkung bei dir liegt.
Aus moralischer Sicht kannst du dir die Frage stellen, ob du das Geschenk einer Person, von der du dich getrennt hast, überhaupt noch haben willst. Das aber hat mit der rechtlichen Seite nichts zu tun.
Dazu fällt mir diese Filmszene ein:
Ab 2:23 gibt es die Auflösung!
Ja, unter bestimmten Umständen kann eine Schenkung durchaus rückgänig gemacht bzw widerrufen werden.
Allein das er es zurück will jetzt ist schon eine ziemlich kindische Aktion von ihm. :D