Jeans geht in weniger als 6 Monaten nach Kauf kaputt - greift gesetzliche Gewährleistung?
Hi, ich habe mir im Oktober eine Jeans gekauft, die nicht unbedingt günstig war (150€). Nun ist das keine 6 Monate her, und die Jeans ist trotz normalere Benutzung und keiner übermäßigen strapazierung im Schritt bereits völlig durchgescheuert.
Greift in diesem Fall die gesetzliche Gewährleistung, insbesondere die Beweislastumkehr der ersten 6 Monate, oder gibt es da Ausnahme- Bzw. Sonderfälle?
Besteht eine realistische Chance, dass ich im Geschäft mein Geld zurück bekomme?
6 Antworten
Mir manchmal ein Rätsel, wieso man sich immer zuerst nach gesetzlichen Vorgaben erkundigt, statt erst mal ein vernünftiges Gespräch zu führen.
Sprich doch erst mal mit dem Geschäftsführer des Ladens, wo du das Teil gekauft hast. Vielleicht sind ihm oder seinen Lieferanten noch weitere Materialmängel bekannt?
Bei Scheuern im Schritt möchte ich bezweifeln, dass a) das Tuch qualitativ ok war und b) irgend eine Gewährleistung greift. Es dürfte dir also ausser einem vernünftigen Gespräch kaum was anderes übrig bleiben.
Scheuerdefekt zählt bei herkömmlicher Alltagskleidung nicht zu den normalen Gebrauchsspuren, sondern zu übermässiger Nutzung.
Nochmals ein Nachtrag: ein Händler kann in seinen AGBs meines Wissens Geld-zurück aus Gründen eines Fabrikationsfehlers ausschliessen und stattdessen eine andere Entgeltung anbieten. D.h. er kann, wenn er will, umtauschen oder einen Gutschein anbieten.
Wieso möchtest du bezweifeln, dass eine Gewährleistung greift? Sorry, das soll jetzt nicht angreifend rüberkommen, ich möchte ehrlich wissen inwiefern dort die Gewährleistung rechtlich eingeschränkt sein könnte
Scheuerdefekt zählt bei herkömmlicher Alltagskleidung nicht zu den normalen Gebrauchsspuren, sondern zu übermässiger Nutzung.
Nochmals ein Nachtrag: ein Händler kann in seinen AGBs meines Wissens Geld-zurück aus Gründen eines Fabrikationsfehlers ausschliessen und stattdessen eine andere Entgeltung anbieten. D.h. er kann, wenn er will, umtauschen oder einen Gutschein anbieten.
Das zweifelsfrei ein Gewährleistungsfall. Selbst bei täglichem (normalem) Gebrauch haben Hosen nicht schon nach so kurzer Zeit solche Verscheißspuren aufzuweisen. Löcher durch Abrieb gehen weit über normale Gebrauchsspuren hinaus. Man kann auch davon ausgehen, dass ein Verbraucher für diesen Preis ein Produkt erwartet, das deutlich länger hält. Selbst 20,- Euro Jeans, wo man nun wirklich nicht allzu viel erwartet, halten in der Regel deutlich länger.
> Besteht eine realistische Chance, dass ich im Geschäft mein Geld zurück bekomme?
Einen generellen Anspruch darauf hast du nicht. Der Händler ist lediglich dazu verpflichtet dir gleichwertigen Ersatz zu liefern. Er kann also den mangelhafte Artikel gegen einen mangelfreien tauschen oder ihn reparieren lassen (was in diesem Fall eher unwahrscheinlich ist). Sollte dann jedoch bei der gleichen Hose derselbe Mangel wieder auftauchen, kann man davon ausgehen, dass es ein genereller Produktionsfehler ist. Dann kannnst du das Geld zurück verlangen, weil ein weiterer Tausch nicht zum gewünschten Ergebnis führen würde. Ein anderes Alternativmodell kannst, musst du aber nicht annehmen. Mit einem Gutschein brauchst du dich dann auch nciht abspeisen lassen, da es ja keine Rückgabe, sondern eine Reklamation ist.
Ja klar, versuchen solltest Du es auf jeden Fall. Wenn sie sich weigern, kannst Du immer noch überlegen, ob Dir das einen Rechtsstreit wert ist ;-)
Viele Geschäfte, und vor allem die großen Ketten, sind meist sehr kulant bzw. stellen keine Fragen.
Hier wird fast die selbe Frage im Juraforum behandelt: https://www.juraforum.de/forum/t/kaputte-hose.352684/
Vielen Dank, das hatte ich noch nicht gesehen. Dort scheint sich meine Vermutung zu bestätigen dass es sich um einen Sachmangel handelt, und der Verkäufer die Beweislast dafür trägt
Genau. Rechtlich ist das ziemlich klar, die Frage ist, ob der Verkäufer das einsieht. Dann müsste man den Rechtsweg beschreiten, was schon etwas von Kanonen auf Spatzen hat.
Ziemlich schlecht.
Du kannst nur auf Kulanz hoffen.
Ein mehrmals getragenes und zerschlissenes Kleidungsstück umtauschen... nein, so was wird nicht gemacht.
Basiert deine Antwort auf deiner Erfahrung oder auf irgendeiner rechtlichen Grundlage? Meines Verständnisses her wäre das ja eigentlich ein Sachmangel, und die Beweislastumkehr des Verbrauchsgüterkaufes ist ja eigentliche auch noch aktiv
Genau, solange der Schaden nicht offensichtlich durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist (z.B. am Zaun hängengeblieben o.ä.), muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel (also z.B. ungeeignetes Material) nicht schon beim Verkauf bestanden hat. Rein rechtlich bist Du als Kunde im Recht, die Frage ist nur, wieviel Aufwand willst Du treiben, wenn der Händler sich querstellt?
Also bei einer Jeans die im Schritt ausgewetzt ist, ist zu 95% der zu dicke Jeansträger dran Schuld.
Ich dachte, es ist gewollt, dass Jeans inzwischen überwiegend aus Löchern bestehen.
Naja, nicht unbedingt direkt im Schritt, vor allem wenn beim Kauf noch keines da war
Dann solltest du die Hose reklamieren. Wenn man dir nicht nachweisen kannst, dass du für den Schaden durch fehlerhafte Nutzung verantwortlich bist, hast du gute Chancen auf eine Erstattung.
Wenn a) das Tuch qualitativ nicht in Ordnung war, greift b) selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht.