Ex will geschenktes Motorrad zurück?

4 Antworten

meine Freundin kaufte mir ..... ein Motorrad als Geschenk .

Geschenk ! - und Du hast ihr keinen Anlass gegeben, ihr Geschenk zurückzufordern :

siehe dazu § 530 BGB

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-beziehung-kaputt-geschenke-bitte-zurueck/9896114.html

Wer seiner Lebensgefährtin zu Weihnachten etwa eine teure Uhr schenkt, kann die später nicht zurückverlangen. Jedoch: Wer im Vertrauen auf den Bestand der Lebensgemeinschaft dem Partner die Hälfte der gemeinsam genutzten Eigentumswohnung überschreibt, hat nach einer Trennung bessere Karten.

verreisterNutzer  15.01.2019, 19:08

Aber eben nur bei gemeinsamer Nutzung. Das von Beiden nicht genutzte 9 Familienhaus kann der Schenkende nur zurückfordern wenn der Beschenkte ihm nach dem Leben trachtet oder Bedingungen an die Schenkung geknüpft wurden, die vom Beschenkten nicht eingehalten wurden

Ihr seid das Rechtsgeschäft Schenkung eingegangen, solange Du der Schenkenden nicht nach dem Leben trachtest oder der Vertrag nicht an Bedingungen geknüpft war die deinerseits nicht eingehalten wurden, gibt es keine Möglichkeit den Vertrag einseitig rückgängig zu machen. Kommt noch dazu, dass der Kaufvertrag auf deinen Namen ausgestellt wurde, ohne deine Aussage hat deine Freundin kaum eine Möglichkeit die Schenkung zu beweisen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Alexander12ng 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 19:50

Es wurde ohne Bedingungen Geschenk , und nach ihrem Leben trauchten oder wie ich schon gelesen hab beleidigt oder bedroht habe ich sie auch niemals .

Da ich finanziell durch die Trennung richtig schlecht da stehe , ist das der einziehe Strohhalm den ich im Moment habe

Jap, dass könnte sie und dürfte es auch ganz Grundsätzlich. Dazu gibt es ein einschlägiges Urteil vom Bundesgerichtshof. Es gibt aber bestimmte Bedingungen die das auch ausschließen.

verreisterNutzer  15.01.2019, 19:03

Eine Schenkung ist ein verbindliches Rechtsgeschäft das man nur in sehr speziellen Ausnahmen rückgängig machen kann. Zb. wenn der Beschenkte der Schenkenden nach dem Leben trachtet oder seinerseits an die Schenkung gebundene Bedingungen nicht eingehalten hat. Das wars dann auch schon.

AlterHaudegen75  15.01.2019, 19:17
@verreisterNutzer

Genau so habe ich es gemeint. Als Zusatz gilt noch das sich der Beschenkte durch die Rückgabe nicht selbst in eine wirtschaftliche Not bringen braucht.

verreisterNutzer  15.01.2019, 19:29
@AlterHaudegen75

Der Zusatz ist Unsinn, wo hast Du das denn gelesen?

Ich habe meinen beiden Töchtern jeweils 2 Häuser geschenkt, die Schenkung war an eine Bedingung gebunden, welche tut erstmal nichts weiter zur Sache, es ging zur Zeit der Schenkung darum, dass meine Unternehmen nicht geteilt werden. . Würde eine dagegen verstoßen, könnte ich die Immobilien zurück fordern... Ohne Rücksicht auf Verluste. Ob sie dadurch in Bedrängnis kämen könnte mir dabei vollkommen egal sein.

Alexander12ng 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 18:45

Es besteht kein vertag oder des gleichen . Sprich ich stehe im Kaufvertrag und in den Papieren ...

verreisterNutzer  15.01.2019, 18:54
@Alexander12ng

Wer als Halter in den Papieren steht ist unerheblich, der Kaufvertrag ist da schon wesentlich einschlägiger.

Ihr habt keinem Vertrag? Doch habt ihr.... Einen Schenkungsvertrag und der ist auch mündlich rechtswirksam

Nein geschenkt ist geschenkt

AlterHaudegen75  15.01.2019, 19:17

Leider Falsch!