Ex Anzeige (gegenseitig)?
Also ich versuche mich möglichst kurz zu fassen. Mein Ex mit dem ich 7 Jahre lang zusammen war will mich anzeigen, weil ich meine Sachen aus seiner Wohnung geholt habe. Es waren nur der Fernseher, den er mir Mal geschenkt hatte, meine Klamotten und ein paar Dekorartikel. Ich bin mit dem Wohnungsschlüssel den ich noch habe (wir haben zuletzt zusammen gewohnt) ohne seines Wissens in die Wohnung gegangen weil er mir meine Sachen nicht freiwillig geben wollte. Als ich das letzte Mal dort war und ein paar meiner Sachen mitnehmen wollte, hat er jeden Raum in der Wohnung abgeschlossen, damit ich nirgendwo rankomme. Deshalb blieb mir nichts anders übrig als heimlich in die Wohnung zu gehen, während er weg ist, und MEINE Sachen zu holen.
Er sagt jetzt es wäre Diebstahl und Einbruch & dass ich ihm den Fernseher zurück geben soll, ansonsten will er mich anzeigen. Nicht nur das, er will auch die Nintendo Switch und ein Armband zurück haben die er mir im Laufe der Beziehung geschenkt hat. Ich habe keine Rechnung für den Fernseher und die Switch, ob er diese noch hat oder verloren hat weiß ich nicht. Aber es waren Geschenke, kann er mich deswegen anzeigen?
Zum zweiten. Ich habe natürlich auch einiges mitbekommen was er so getrieben hat während wir zusammen waren. Er bekommt durch seine Krankheit (Rheuma)Tilidin vom Arzt verschrieben und diese hat er weiterverkauft. Nicht nur seine eigenen, er hat auch von anderen Tilidin Pakete gekauft und sie dann wieder weiter verkauft. Ein Bekannter von ihm hat ihm auch schon mehrmals Hydromorphon verkauft, welches mein Ex dann wieder weiter verkauft hat. Er hat auch Dinge Zuhause liegen die nicht erlaubt sind. Kann ich ihn anzeigen? Ohne wirkliche Beweise geht es wahrscheinlich nicht oder? Er ist noch auf Bewährung soweit ich weiß. Und wenn nicht, würde es trotzdem was bringen? Muss ich Namen nennen von Leuten denen er die Tabletten verkauft hat?
Ich finde es so traurig dass ich nach 7 Jahren Beziehung hier solche Fragen stellen muss, aber er lässt mir keine andere Wahl.
5 Antworten
Naja, also Diebstahl ist es schonmal nicht, wenn es wirklich DEINE Sachen sind. Das müsstest du halt nachweisen, worin eher das Problem liegt, aber wenn er dir den Fernseher wirksam geschenkt hat, dann ist das deiner. Geschenke kann man, auch bei Trennung, nicht einfach so zurücknehmen.
Einbruch als solcher ist halt fraglich, da kommt es drauf an ob du z.B. im Mietvertrag stehst und dementsprechend berechtigt bist die Wohnung (mit ihm) zu benutzen.
Ansonsten kannst du natürlich auch immer eine Anzeige wegen Drogenhandels bei der Polizei anbringen. Da kannst du dann auch gerne alles auspacken was irgendwie möglich ist.
Ob und inwiefern die ganzen Sachen nun erfolgsversprechend sind ist eine andere Sache. Da kommt viel auch auf die Beweisbarkeit als solche an.
Soweit ich weiß kannst du, wenn du Grundsicherung beziehst (AlG 2) dich entweder bei dem Amtsgericht deiner Stadt kostenlos juristisch beraten lassen, oder von dort einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt deiner Wahl beziehen. Weitere Informationen kannst du auch vom Jobcenter, bzw online erhalten.
Als Arbeitnehmerin musst du natürlich dafür selbst aufkommen - nur so als Hinweis, für den Fall.
Es gibt auch juristisch Online Beratungen, wo du für eine Erstberatung je nach Fall zwischen 10 - 50€ zahlen kannst.
Ja, ihr könnt euch gegenseitig anzeigen. Wobei seine Anzeige gegen dich wesentlich erfolgversprechender ist.
Weil ER sehr gute Beweise hat - im Gegensatz zu dir...
Wer steht im Mietvertrag, was habt ihr bezüglich des Zutritts zur Wohnung vereinbart, warum hast du noch einen Schlüssel?
Irgendwie komisch. Hatten wir vor ein paar Tagen nicht erst die gleiche Frage, nur von der anderen Seite?
Ehrlich? Ich wusste nicht dass er dieses Portal auch nutzt. Weißt du noch wie die Frage war?
Weil...?