Mein Freund ist selbstständig, bekomme ich trotzdem hartz 4?

10 Antworten

Ihr könnt versuchen das so genannte Probejahr in Anspruch zu nehmen,dann würde das Einkommen nicht auf den Bedarf von dir angerechnet !

Aber spätestens ab der Geburt ist er dann Unterhaltspflichtig,dann wird das Einkommen nach Abzug von Freibeträgen auf sein Einkommen,auf euren gesamten Bedarf angerechnet.

Dann würde auch der Alleinerziehenden Mehrbedarf entfallen,der dir zustehen würde.

Das ist eine der Grundfragen über Hartz IV, ob in einer Lebensgemeinschaft einer für den anderen zahlen muss und die Antwort lautet: ja. Je nach seinem Einkommen bekommst entweder nur eine verminderte Leistung zugesprochen oder aber sie wird ganz gestrichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Du findest noch viel mehr Informationen zu Hartz IV hier http://hartz.info/

Ihr Bildet eine sog. Bedarfsgemeinschaft und da wird das Einkommen des Freundes angerechnet. Wenn der Freund sehr gut verdient könnte es durchaus sein dass Harzt$ gekürzt oder gar gestrichen wird.

Die Frage in Eurem Fall muss das Jobcenter klären. Das im Besonderen im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit des Freundes.

Normalerweise besteht für Paare die frisch zusammen sind und zusammen wohnen die Möglichkeit, dem Amt gegenüber zu erklärten, finanziell nicht füreinander einstehen zu wollen. Da ihr aber ein Kind erwartet ist euch diese Möglichkeit nicht gegeben. Sein Verdienst wird voll angerechnet. Er ist als Vater zum Unterhalt für sein Kind und auch für dich verpflichtet. Für dich ohne Ehe mit ihm bis das Kind 3 Jahre alt ist.

cremedas 
Beitragsersteller
 11.03.2014, 11:26

Dankeschön!

Ihr befindet euch dann in einer Eheähnliche Gemeinschaft, und wenn Dein Freund mehr verdient bekommt ihr leider nichts. Kenne so einen ähnlichen Fall und da hat die Familie keinen Cent mehr bekommen. Gibt hier : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596983e0e5bc05.php auch ein par Tipps :) .. Viel Glück euch mit der Geburt des Kindes.

Grüße