Hartz4 und gespartes Kleingeld
guten morgen zusammen,
ich hab mal eine frage: Und zwar hab ich mein kleinegeld (centstücke) gespart und wollte davon die Jahresendabrechnung für Strom und Gas bezahlen. Allerdings beziehe ich Hartz 4. Besteht das risiko, wenn ich das Geld auf mein Konto zahle, dass es vom Amt als einkommen gerechnet wird und ich letztendlich nichts davon habe? Vielen Dank!
7 Antworten
Ein Einkommen ist es auf jeden Fall nicht,du bist ja nicht Erwerbstätig.Normalerweise ist aber H4 so ausgelegt,dass man nicht sparen kann.Wenn du es trotzdem schaffst,bist du ziemlich gut ;) Theoretisch darf dein Geld,was es ja nun ist,nicht irgendwo angerechnet werden,da es ja auch aus dieser Quelle kommt.Und wenn du damit umgehend deine Stromrechnung zahlst,kann dir auch keiner was,denn die Arge geht ja davon aus,dass du das selber bezahlst,also musst du ja was zurücklegen.Sollte es aber viel sein und länger liegen bleiben und die Arge bekommt es mit,wie auch immer,kann sie dich schon dazu auffordern,das Geld zurückzuzahlen,da du ja eben nicht sparen darfst.Das wäre ja ein faupax,auf Staatskosten Geld sparen ;) Gibt also 2 Möglichkeiten für die sichere Seite:Nur soviel aufs Konto bringen,dass nach der Abrechnung nichts mehr übrig bleibt,denn fass mal einem nackten Mann in die Tasche ;) oder eben Familie oder Bekannte fragen,ob du es bei ihnen einzahlen kannst und sie dir das dann in bar geben können. LG G
warum darf man als hartz4 empfänger nicht sparen? im regelsatz ist ein betrag enthalten den man sogar sparen soll um defekte elektrogeräte oder möbel ersetzen zu können... von der arge gibt es kein ersatz wenn man was kaputt geht!!! solange man unter dem vermögensfribetrag bleibt und immer alles angiebt, gibt es auch keine probleme. der vermögensfreibetrag beträgt 150 euro pro lebensjahr plus 750 euro für anschaffungen aber min. 3100 plus 750 für anschaffungen.
vielen Dank für den Tipp. Hab jetzt knapp ein Jahr gespart, es wird nicht viel sein, aber ein Teil der Rechnung könnte ich bestimmt davon zahlen.
@gas75k: "Ein Einkommen ist es auf jeden Fall nicht,du bist ja nicht Erwerbstätig." Wo steht denn , dass Sadness nicht erwerbstätiger ALG2- Bezieher ist ? Davon ab: Es ist nicht nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit meldepflichtig und ggf. anzurechnen (nur mal so allgemein, ergänzend) ;) http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=0ffc16f190a7c6adb790694756214eb9&topic=17.0
Sadness, Ivonne hat ja schon richtig darauf hingewiesen: Eine Nachzahlung für Nebenkosten und Heizstrom/ Heizung muss die ARGE auf Antrag übernehmen (für Monate, während der du im ALG2- Bezug warst); eine Nachzahlung für Haushaltsstrom musst du aus dem Regelsatz selber zahlen.
besserer hinweis mit dem überprüfungsabtrag... hab ich nicht dran gedacht! für deine Antwort hättest du mehrere DH verdient... aber geht ja leider nur 1 mal.
nein das gibt keine probleme. ich spare immer kleingeld und zahle es 1 mal jährlich auf die sparbücher meiner kinder ein... solange sie unter dem freibetrag bleiben kann die arge nichts machen. noch ein tipp... die endabrechnung für gas musste du bei der arge einreichen... eine nachzahlung wird übernommen da die arge die tatsächlichen heizkosten übernehmen muss.
DH..guter Hinweis. Das weiss nicht jeder Bezieher, dass er das nicht selber zahlen muss.
Hallo, das ist kein Einkommen. Es ist nur eine Umschichtung deines Geldes.
Übrigens, ich mache das auch so. Ich spare das ganze Kleingeld und bringe es dann zur Kasse und lasse es auf meinem Konto gutschreiben.
Also keine Angst. ;-)
Das könnte Passieren,du könnest eventuel Ärger bekommen.Ich würde meine lebensmittel dafür kaufen,aber nicht über die Bank.Und führe uns nicht in Versuchung.
Solltest du in der Vergangenheit im ALG2- Bezug gestanden haben und diese Nachzahlungen immer aus eigener Tasche bezahlt haben, kannst du einen "Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X" stellen und die rückwirkende Übernahme dieser Kosten bei der ARGE beantragen. Im Moment geht das noch bis 4 Jahre rückwirkend; soll aber im Zuge der geplanten Neuregelungen auf 1 Jahr rückwirkend verkürzt werden. Für Zeiten vor dem 1.1.2010 ggf. also beeilen mit dem Antrag.. - http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=0ffc16f190a7c6adb790694756214eb9&topic=23.0