Hartz 4 und Aufstockung
Hallo ich hätte eine Frage. Ich habe letztes Jahr teilzeit gearbeitet und Aufstockung für meinen Mann und Sohn von Hartz4 bekommen. Seit dieses Jahr bekommen wir kein Hartz 4 mehr da mein Mann Student ist ab September. Nun möchte ich Steuererklärung machen für letztes Jahr machen.Wenn ich nun eine Rückerstattung bekommen soll muss ich es trotzdem dem Amt melden auch wenn ich keine Leistungen mehr von denen bekomme? Und muss ich in der Steuererklärung dieses Hartz4 eintragen oder nur mein Einkommen aus der Teilzeit?
2 Antworten
Hartz IV ist komplett steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es muss somit nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Der Arbeitslohn aus der Teilzeitbeschäftigung gemäß elektronischer Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers muss in der Erklärung angebenen werden. Hierzu können Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese über 1.000 € betragen. 1.000 € werden immer als Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt, auch wenn keine Werbungskosten eingetragen werden.
Bei Hartz4 Bezug muss keine Steuer abgegeben werden.