Mein aussenspiegel wurde angefahren. Trotz zeugen leugnet die polizei denn unfall?

10 Antworten

Du beschreibst das ziemlich wirr.

Möglich wäre, dass die Polizisten deine Geschichte schlichtweg nicht glauben, weil ein Parkplatzrempler nicht den Schaden verursacht, den du hast.

Möglich ist, dass dein Zeuge sich das Kennzeichen nicht gemerkt hat. Wenn er ihn nur wegfahren sehen hat, reicht das ja auch nicht.

Möglich ist, dass du den Zeugen gar nicht oder nicht mit Namen benannt hast, sodass er gar nicht gefragt werden kann/konnte.

Möglich ist auf jeden Fall, deine Ansprüche gegen den Verursacher - zivilrechtlich, also ist die Polizei da raus - einzuklagen. Wege hierfür wurden die genannt.

Ob der Verursacher nun wegen der Fahrerflucht belangt wird, ist für deine Interessen zweitrangig. Entweder hast du Anspruch oder du hast keinen. Eine mögliche Fahrerflucht ändert daran nichts.

Das klären Versicherungen und Gutachter unabhängig vom Straftatbestand der Fahrerflucht. Die "Mitarbeit" der Polizei ist dafür gar nicht nötig.

Gruß S.

Leonaudi 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 09:36

Also das war kein parkplatzrempler Sondern mein auto war an der Hauptstraße geparkt Und beim vorbeifahren hat der transporter mein spiegel erwischt wahrscheinlich ab 30 bis 50 kmh. ist er gefahren da es ja auf der Hauptstraße passiert ist und mit der Geschwindigkeit Habe ich sogar glück das mein ganzer spiegel nicht ab ist

der zeuge hat ihn gesehen weil es gekracht. Hat Der transporter ist auch stehen geblieben kurz. Hat sich wahrscheinlich überlegt was er machen soll. Und ist abgehauen. Und der zeuge hat ganz genau die kennzeichen gesehen und sich aufgeschrieben Weil er dachte als er stehen geblieben ist das er raus kommt aber ist er nicht

Sirius66  22.05.2019, 12:10
@Leonaudi

Offensichtlich sind es die Kratzer, die er nicht als Schaden aus diesem Unfall aufnehmen will.

Ein Gutachter wird klären, wie sie entstanden sind.

Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, die Polizei MUSS ermitteln

Sirius66  22.05.2019, 09:10

Was soll sie denn ermitteln?

Es gibt doch angeblich einen Verursacher und Zeugen. Wenn diese ZEUGEN den Begriff wett sind, gibt es ein Kennzeichen. Das reicht für die Versicherungen.

Wenn die Polizei glaubt, einen Bären aufgebunden zu kriegen und bei Versicherungsbetrug helfen zu sollen, machen die nichts - und das ist auch gut so.

Leonaudi 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 09:55
@Sirius66

Angeblich ? Versicherungsbetrug?

Mann denkt wenn ich selber schuldig wäre würde ich das selber hier rein schreiben

Sirius66  22.05.2019, 12:08
@Leonaudi

Ich sage nur, dass dieser Verdacht die Polizisten dazu bringen könnte, NICHTS zu tun.

Sirius66  22.05.2019, 12:14
@Sirius66

Und wenn die Kratzer ihrer Meinung nach nicht zum Unfallhergang passen, dann schreiben sie das auch so nieder.

Kann es sein, dass man Dich nicht ernst genommen hat? Nur so als Denkanstoß...

Leonaudi 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 09:51

So wie es aussieht ich hab denen 5 mal gesagt doese kratzer waren nicht der wollte garnicht diskutieren

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Das MUSS die Polizei aufnehmen.

Wenn du das gegnerische Kennzeichen und einen Zeugen hast, ruf doch den Zentralruf der Versicherer an https://www.zentralruf.de/ um die Versicherung des Verursachers zu ermitteln und wende dich erst einmal an die. Es kommt vor, dass die sich sehr kooperativ verhalten.

Ist einfacher als gleich zum Anwalt zu rennen.

Leonaudi 
Beitragsersteller
 22.05.2019, 09:23

ja eig müssten die es aufnehmen aber die wollten nicht Das ist wirklich sehr ungerecht Danke für ten tipp ich probiere es

Sirius66  22.05.2019, 12:13
@Leonaudi

Ich glaube, du schilderst das nicht richtig

Sie weigern sich nicht, die Anzeige aufzunehmen. Die Fahrerflucht und der Zeuge sind okay.

Nur die Kratzer, die du gern als Schaden aufgenommen haben willst, wollen sie nicht in Zusammenhang bringen.

Sirius66  22.05.2019, 09:05

Das sind auch zwei ganz unterschiedliche Dinge.

Fahrerflucht ändert nichts am Anspruch an sich.

Du kannst zweigleisig fahren:

1. Ermittle über den Zentralruf der Versicherer die Versicherung des Unfallgegners und stelle deine Forderung.

2. Wende dich unmittelbar an die zuständige Staatsanwaltschaft und erstatte dort die Anzeige. Das geht auch schriftlich.