Darf die Fahrschule auf einen Kundenparkplatz des Supermarktes einparken üben?
Ich war gestern schnell einkaufen und als ich mit vollem Einkaufswagen herauskam durfte ich meinen Außenspiegel von der Windschutzscheibe vorfinden genau wie eine zerkratze Stoßstange. Vom Verursacher fehlte leider jede Spur, aber dafür gab es 2 Zeugen die dies beobachtet haben und auch sich das Kennzeichen gemerkt haben samt Beweisfoto auf dem Smartphone.
Der Verursacher war ein Fahrzeug der Fahrschule welche auf dem Parkplatz einparken geübt hat. Leider hatte ich das Pech, dass zwischen meinem Fahrzeug und dem anderen Fahrzeug eine Lücke war.
Die Polizei hat alles aufgenommen und auch in die Wege geleitet.
Ich frage mich jetzt aber wirklich ob solche Übunge überhaupt erlaubt sind schließlich sind diese Parkplätze ja Privatgelände. Strafzettel gibt es dort ja auch von ein Privatunternehmen (zumindest den Schildern nach). Der Supermarkt hat zumindest kein Erlaubnis erteilt. Filialleiter stand nämlich bei uns als die Polizei da war.
Zu meiner Zeit habe ich in der Fahrschule einparken auf leere Parkplätze wie z.B. vor der Schule geübt aber nie bei irgendwelchen Supermärkten.
Werde das alles eh unserem Anwalt übergeben damit er dies für uns regelt aber das würde mich jetzt einfach interessieren.
13 Antworten
Ja das dürfen Sie! Das ist selbstverständlich, denn wenn sie dies nicht dürften, hätten sie gar nicht auf den Straßen rumfahren und das richtige fahren erlernen und erleben können.
Ansonsten, wenn sie das alles nicht dürften, dann würden die an einem Simulator üben, was den einen nicht wirklich so sehr weiterbringen würde.
Doch das ist einfach meine Meinung. Rechtlich gesehen, kann ich dazu nichts sagen.
LG =)
Es ist nicht per se verboten. Rechtlich ist es weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit, wenn der Supermarktbetreiber dies duldet und nicht zur Anzeige bringt.
Aber ein Fahrschulauto das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begeht ist für mich der viel größere Skandal.
Das wurmt mich deswegen, dass er seine Fahrschüler schon so etwas beibringt.
Der Filialleiter meinte, dass er ihn bereits öfters weggejagt hätte.
Natürlich dürfen sie dort üben.
Aber sie dürfen wie jeder normale Bürger auch keine Fahrerflucht begehen!
Weißt du, ob die Fahrschule nicht vielleicht eine Absprache mit dem Parkplatzeigentümer hat?
Weißt du, ob der Fahrlehrer nicht grade einkaufen musste - Fahrstunden werden manchmal auch zur Erledigung privater Angelegenheiten genutzt
Weißt du, ob es nicht eine Privatfahrt des Fahrlehrers war - vielleicht mit Sohn oder Tochter etc., denn Fahrschulautos werden ja auch privat benutzt ....
Und auch ansonsten ist es eigentlich Sache des Parkplatzbesitzers, welche Aktivitäten er erlaubt, kontrolliert und u.U. zur Anzeige bringt.
Dass ein Fahrlehrer Fahrerflucht begeht - bzw. seinem Fahrschüler dies erlaubt/akzeptiert - ist eigentlich wenig glaubhaft. Er wäre damit mit einem Schlag seine gesamte Existenz los - und die setzt man i.d.R. nicht auf Spiel wenn es um einen solchen Bagatellschaden geht, den ohnehin die Versicherung bezahlt.
ja, bei Privatleuten passiert so etwas wohl häufiger - jeder kennt es wohl, dass man auf einmal eine Macke am Auto hat, von einem Einkaufswagen z.B. oder auch einem Parkrempler.
Aber eine Fahrschule? Auch da kann immer was passieren, dafür sind die gut versichert (weil eben immer mal was passiert). Aber Fahrerflucht - da kann er die Fahrschule dicht machen ... und dann auf einem vollen Parkplatz, wo man damit rechnen muss, dass das jemand sieht
Ja Fahrschule ist schon schlimm. Aber ein Streifenwagen auf öffentlicher Straße? Muss nun auch nicht sein.
Es gibt keine Absprache mit dem Supermarkt und da glaube ich auch den Filialleiter. Es gibt ein Beweisvideo wie dieses Auto ca. 20x versucht einzuparken (beide mit Maske) und nachdem mein Außenspiegel ab ist schnell das Weite sucht. Dieses Video liegt der Polizei genau wie mir vor
na, dann kann dir das ja egal sein. Mit dem Parkplatz hast du nichts zu tun, der Schaden wird dir ersetzt werden.
Es ist mir aber nicht egal. Ein Fahrlehrer der Fahrerflucht beibringt hat seinen Job verfehlt. Was kommt als nächstes??? Jemand überfahren und dann abhauen?
Beide mit Maske ist okay, Fahrschüler / Fahrlehrer und Taxifahrer dürfen eine Maske tragen, jedenfalls soweit es mir bekannt ist.
Ein Supermarktparkplatz ist jedenfalls öffentlicher Verkehrsraum:
Ein öffentlicher Verkehrsraum liegt allgemein dann vor, wenn die betreffende Verkehrsfläche ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird
Ob da der Supermarktbesitzer dies wirklich unterbinden kann? Keine Ahnung.
Aber die Polizei wird schon die korrekten Maßnahmen durchführen .... wie gesagt, der wird dann nie wieder Fahrschüler unterrichten ...
Dieser Parkplatz ist zwar privat, aber öffentlich zugänglich. Ich denke also, dass das weder Besitzstandsstörung (Österreich) oder Hausfriedensbruch war. Müsste eh, weil absolutes Antragsdelikt, vom Besitzer angezeigt werden.
Natürlich ist die Fahrerflucht eine (Verkehrs-) Straftat.
Das dachte ich mir auch. Aber schwarze Schafe gibt es überall. Ich sah schon ein Polizeiauto das ein anderes Auto angebumst hat. Der Fahrer stieg aus, guckte ob er was sehen kann und fuhr weg. Da ich es gesehen hatte blieb ich mal dort und habe den Besitzer informiert der im Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnte. Fazit: 1 PDC defekt, sonst war alles ganz.