Kann man nachträglich angezeigt werden bei einem Unfall?
Hallo, heute bin ich in einen Unfall geraten (ganz kleine Kratzer). Polizei kam etc. Wollten dann Personalien haben, was wir getan haben und die Polizei hat diese dann gecheckt. Der andere Fahrzeughalter und ich haben uns dann aber für keine Anzeige entscheiden, weil es nur Stress wäre was wir beide nicht wirklich wollten.
Jetzt meine Frage, wie lange kann man eine Person anzeigen, wenn die Polizei die Personalien hatte. Haben sie die Personalien von uns beiden, gelöscht nachdem wir uns für keine Anzeige entschieden haben oder haben sie diese behalten. Ich hab nicht vor Anzeige zu erstatten, allerdings war der andere Fahrzeughalter sehr Aggressiv und wurde erst ruhig nachdem die Polizei da war. Möchte mich dementsprechend nur schon einmal "vorbereiten"(alles genau Dokumentieren, zeugen aussagen aufschreiben etc.), falls doch die Anzeige reinkommt.
Lg Mario
8 Antworten
Beide Kontrahenten können sich später noch darauf berufen, dass der Stress sie überfordert hatte. Und beide können auch ihr Aussage noch ändern.
ok vielen dank für die Antwort, wissen sie wie lange der Zeitraum dafür besteht?
Du solltest es sowieso für die Versicherung aufschreiben. Also Dokumentieren solltest du alles auf jeden Fall.
Wenn du ein Verwarngeld bekommen hast, ist es von Staatlicher Seite damit sowieso schon abgefrühstückt .
Wenn er tatsächlich dich nochmals anzeigen sollte brauchst du keine Angst zu haben, es wird wenn dann nur eine kleine Strafe oder sogar eingestellt.
ok vielen Dank
Ja es kann eine Strafe deswegen geben , siehe z. B hier: https://www.bussgeldkatalog.org/auffahrunfall-bussgeld/
Ein Bussgeld, wegen einer Ordnungswidrigkeit, aber keine Strafe wegen einer Straftat.
Nein eine Straftat liegt hier nicht vor.
Ich sehe da keine Straftat, die eine Anzeige rechtfertigt, eine Ordnungswidrigkeit hätte die Polizei festgestellt, dann gibts ein Bußgeld.
er meint mit anzeigen das zivilrecht
er ist 18 und laie, die verstehen die trennung straf/zivilrecht noch nicht
wie gut dass du das verstehst und dass du weißt, was der FS meint. Kannst wohl Gedanken lesen.
noch nicht ganz, aber es ist verdammt nahe dran
du siehst doch, dass ich recht habe, außerdem sind jetzt genüngend infos da, um keine gedanken mehr lesen können zu müssen
stört dich, dass ich so viel mehr kann als du, oder?
mach dir nix draus, liegt nur daran, dass ich ein mann bin und klüger
Ist euer Spielplatz heut geschlossen?
Na und? Ich sehe auch für das Zivilrecht nichts. Was für Informationen hast du denn, die wir nicht haben?
Wenn wir davon ausgehen, dass du das nicht absichtlich gemacht hast, kann sowieso nichts "angezeigt" werden, da überhaupt keine Straftat vorliegt.
Naja "nicht absichtlich" ist wohl der falsche Ausdruck dafür.
Wofür?
Hast du doch selbst geschrieben
Huh? Hast du was getrunken?
Eher du:
"Wenn wir davon ausgehen, dass du das nicht absichtlich gemacht hast, kann sowieso nichts "angezeigt" werden, da überhaupt keine Straftat vorliegt."
Und was zum Teufel willst du damit nun sagen?
Ohje...
Ist schon schwer sich verständlich auszudrücken, nicht wahr? Aber ich interpretiere diese Unterhaltung einfach mal als schlechtes Trollen und werde dementsprechend deine Rhetorik nicht weiter in Frage stellen.
Ich versteh nicht warum man immer gleich so aggressiv werden muss. Ich bin nur auf deine Aussage eingegangen und habe es ganz sachlich formuliert. Wollte nur darauf hinweisen, das die Worte "nicht absichtlich" nicht ganz passen. Weil man auch nicht sagen kann, man hat ein Kind "nicht absichtlich" tot gefahren.
So ein Drama draus zu machen und so hilflos direkt mit Beleidigungen anfangen. Echt lächerlich.
Und auch dann ist dein Einwand vollkommen unsinnig und somit unnötig. Wieso sollte die Formulierung nicht passen? Wieso sollte man nicht sagen können, dass man ein Kind nicht absichtlich totgefahren hat, wenn das nunmal der Fall ist?
Der Unterschied wäre, dass Körperverletzung/Tötung auch bei fahrlässiger Herbeiführung eine Straftat ist. Sachbeschädigung hingegen kann nicht fahrlässig begangen werden und somit ist auch keine Anzeige möglich. Und nur darum ging es.
Also nochmal: Worauf genau wolltest du mit deinem Hinweis hinaus?
Für die Zukunft, solltest du wirklich lernen dich unmissverständlich auszurücken. Vor allem wenn schon Nachfragen gestellt wurden, was du meinst.
Es gibt sogenannte Verjährungsfristen. Solange diese noch nicht überschritten worden sind, kann der geschädigte dich in diesem Zeitraum jeder Zeit anzeigen.
Aber die Polizei hat ja alles schon geregelt.
und wegen welche Straftat?
Ich habe noch nachträglich was hinzugefügt. :)
Für was denn?
Nicht selten gibt es eine reine gutgemeinte Absprache unter den Unfallopfern und wenn der Geschädigte merkt, dass das doch ganz schöön kostet, zeigt er (zu unrecht) den Verursacher wegen Fahrerflucht an.
So ein Unsinn! In diesen Fall völlig unerheblich. Die Polizei war vor Ort.
Leute, ihr müsst LESEN!!!!!
Es wird eine Strafe weswegen?