Kann der Zoll bei Verkehrsvergehen eine Strafe erteilen?
Nehmen wir mal an es gibt ein Unfall auf einer Straße und eine Zollstreife fährt zufällig dran vorbei. Ist es dann möglich, dass der Zoll den Unfall behandelt oder ruft der Zoll die Polizei?
10 Antworten
Hi,
der Zoll wäre in diesem Fall ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer mit dementsprechenden Pflichten.
Eine "Bearbeitung" des Falls, also die Verkehrsunfallaufnahme, liegt eindeutig im polizeilichen Zuständigkeitsbereich - welche dann auch verständigt werden würde.
Der Zoll ist hierfür schlicht und ergreifend weder zuständig noch ausgebildet.
LG
Der Zollbeamte hat sicher mehr 'Rechte' als der Normale Bürger.
D.h. die Beamten dürfen durchaus Personalien feststellen und ähnliches.
Aber für die Unfallabwicklung werden die Beamten in jedem Fall die Polizei rufen.
wenn sie was tun unfallabsicherung und die polizei verständigen.die haben andere aufgaben
NEIN
Die sichern die Unfallstelle ab, und machen erste Hilfe wie jeder andere auch. Sind dann auch Zeugen des Unfalls.
Mit Gruß
Bley 1914
eine Zollstreife fährt zufällig dran vorbei
Dann sind sie Unfallzeugen.
Ist es dann möglich, dass der Zoll den Unfall behandelt
Nein. Ggf. leisten sie "Erste Hilfe" oder unterstützen bei der Sicherung der Unfallstelle.