Mein AG überweist mir zu wenig Geld...falsche Steuerklasse, was tun?
Hallo, ich habe ein riesiges Problem. Mein neuer AG hat mir jetzt schon das zweite Gehalt unter Lohnsteuerklasse 6 verbucht. Ich bin eigentlich 1. Was soll ich tun? Es juckt ihn anscheinend nicht, dies zu ändern und ich bin auf das Geld angewiesen. :( Kann ich evtl. einen Anwalt einschalten oder sowas in der Richtung? Muss ich wirklich auf den Jahresausgleich warten? Die Verwaltung vertröstet mich nur mit den Worten: „Das ändern die schon irgendwann“ Dafür muss es doch Gesetze geben? Ich finde es eine Dreistigkeit. Selbst einen Betriebsrat kann bei dem Arbeitgeber nicht gegründet werden, da die Mitarbeiter über mehrere Firmen verteilt sind.
7 Antworten
Mein neuer AG hat mir jetzt schon das zweite Gehalt unter Lohnsteuerklasse 6 verbucht. Ich bin eigentlich 1. Was soll ich tun?
Dem AG die eigene richtige Steueridentifikationsnummer mitteilen, oder mit dem eigenen FA Kontakt aufnehmen und die Besteuerungsgrundlagen prüfen.
Es juckt ihn anscheinend nicht, dies zu ändern und ich bin auf das Geld angewiesen.
Der AG muss die via ELStAM vom FA übermittelten Besteuerungsmerkmale benutzen. Eine Option davon abzuweichen gibt es nicht. Daher ist hier entweder die Steuer-ID falsch oder unbekannt (dann ist LStKl. VI zwingend), oder die beim FA hinterlegten Daten sind nicht richtig. Häufig liegt das daran, dass dr vorherige AG den AN nicht korrekt abgemeldet hat. -> FA aufsuchen und klären.
Muss ich wirklich auf den Jahresausgleich warten?
Für die bereits abgerechneten Monate, ja.
Also da ich selber Arbeitgeber bin, sind folgende Sachen für dich wichtig:
1. hast du deinem Arbeitgeben auf deine Steuerklasse hingewiesen? Mache es auch schriftlich bitte, mit Datum, Für dichnur von Vorteil
2. Auf deinem Lohnzettel steht ggf das Steuerbüro denen du das auch mitteilen kannst, oder aber du gehst zur Personalabteilung und sagt denen das sie verpflichtet sind die Löhne zu korrigieren, und du bekommst dein Geld umgehend zurück.
3. Sollte das immer noch nicht fruchten, dann geh zum Anwalt, der Hlft dir.
Wenn das so ein AKt ist mit deinem AG solltest du eventuell auch diesen Wechseln.
Viel Erfolg
. hast du deinem Arbeitgeben auf deine Steuerklasse hingewiesen?
Warum? Der Arbeitgeber hat die über ELSTAM ermittelten Daten, also auch die Steuerklasse, zugrunde zu legen.
Sollte das immer noch nicht fruchten, dann geh zum Anwalt, der Hlft dir.
Der Fragesteller sollte sich in diesem Fall ans zuständige Finanzamt wenden, das ist einfacher und billiger.
Was soll ich tun?
Hat er nicht deine Steuer-ID? Wenn ja, soll er bitte nochmal ELStAM abfragen.
Kann ich evtl. einen Anwalt einschalten oder sowas in der Richtung?
Überflüssig.
Muss ich wirklich auf den Jahresausgleich warten?
Das Ding heißt Einkommensteuererklärung und ja für vergangene Monate musst du, für die Zukunft sag ich ja, stell sicher, dass der ArbG die ID hat und dass er nochmal ELStAM abfragt.
Über eine ELSTAM-Abfrage erhalten Arbeitgeber die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen Daten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Lohnsteuerabzugsmerkmale
Der ArbG ruft die Daten bei ELSTAM ab; das Anmelden muß er als "Hauptarbeitgeber" oder "Nebenarbeitgeber".
Es gibt nun folgende Möglichkeiten:
Steuer ID liegt nicht vor --> Steuerklasse VI (Du schreibst, daß das nicht der Fall sein kann).
Jetzt gibt es eigentlich nur folgende Möglichkeiten:
Alter ArbG hat Dich nicht abgemeldet oder Du hast einen Zweitjob (auch Minijob auf Steuermerkmalen) UND Dein neuer ArbG hat Dich als "Nebenarbeitgeber" angemeldet.
Normalerweise meldet sich ein Unternehmen als "Hauptarbeitgeber" an, es sei denn der ArbN wünscht als "Nebenarbeitgeber" angemeldet zu werden (z. B. weil noch eine größere Abfindungszahlung des alten ArbG aussteht oder der Verdienst in einem Job niedriger ist als in einem anderen Job).
Ansonsten mußt Du das beim Finanzamt klären lassen.
Korrektur - Achtung Jahreswechsel
Sobald die Sache geklärt ist, kann der ArbG Rückrechnungen vornehmen und die Steuerklasse VI rückwirkend korrigieren - das geht aber nur solange, wie die Lohnsteuerbescheinigung noch nicht ausgestellt ist (Stichtag: 28.02. des Folgejahres) - da Jahreswechsel ist, sollte schnell gehandelt werden.
Ansonsten erhälst Du die zuviel gezahlte Lohnsteuer über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung wieder zurück.
Wenn Du Deine Unterlagen abgabst, rufen die bei der Abrechnung elektronisch die Daten ab, die beim Finanzamt hinterlegt sind.
Selber können Sie das gar nicht ändern, sie müssen aber schon mal den Datensatz aktualisieren.
Sprich, es stellt sich die Frage, ob das Amt da korrekte Infos Ei gepflegt hat.
Hatte ich mal, glücklicherweise fiel es unserer Buchhaltung zeitig auf.
6 statt 1.
Amt angerufen, die sagten natürlich, die Buchhaltung aktualisiere wohl nicht..
Doch, tut sie wiederholt, gibt immer die 6
Ja dann hat sich bei Ihnen was geändert, sind sie letztens umgezogen und haben was falsch gemeldet? Sie haben seit.. die 6, nicht 1
Ich bin vor 5 Jahren umgezogen, habe seitdem 4 Steuererklärungen gemacht und letzten Monat stimmten alle Angaben noch
Oh, dann haben wir wohl einen Systemfehler
Ja, hab ich gemerkt, sehr lustig.
Also: meld Dich bei Deinem Finanzamt!
Und mach nächstes Mal die Steuererklärung
Meine Steuer ID hat der Arbeitgeber lange bevor meinen Eintritt bekommen. Ich musste selbst diverse Personalbögen ausfüllen auf denen ich mehrmals Lohnsteuerklasse 1 ankreuzen musste.
Was meinst du genau mit ELStAM abfragen?