AG zieht steuerfreie Zuwendung vom Nettolohn ab?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Es handelt sich um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug - bis 50 € im Monat ist das möglich.

Dieser Sachbezug muß aber in das Lohnkonto (gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung aller Gehaltszahlungen) eines Mitarbeiters einfließen - daher muß es neutral in die Gehaltsabrechnung eingebaut werden.

Das macht man so:

Die 50 € werden dem Brutto hinzugerechnet = aber die 50 € erhöhen NICHT das Steuer- und SV-Brutto

Nach dem Netto werden sie wieder abgezogen

= 0

Deine Frau hat also den gleichen auszuzahlenden Betrag, wie ohne Karte - aber sie hat ja die 50 €-Karte zusätzlich zur Verfügung.

Ansonsten bitte Lohnabrechnung hochladen, damit ich mir das anschauen kann.

P1504 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 12:46

Sie hat eben NICHT das gleiche Nettogehalt! Das Prozedere ist mir bekannt, ich hab auch so ne Karte in Form eines Tankgutscheines, aber in meiner Firma funktioniert es.

Der AG gibt quasi 50€ als Zuwendung aus, holt sich diese dann vom Nettolohn wieder (also null-null), versteuert sie aber nicht und der MA hat 50€ weniger Netto. Das macht mich stutzig.

DerSchopenhauer  12.03.2022, 12:59
@P1504

Netto und "auszuzahlender Betrag" ist nicht dasselbe

Das Brutto ist ja um 50 zu hoch - und das Netto aber auch - daher muß das der auszuzahlende Betrag um 50 € reduziert werden.

Beispiel:

Brutto 1.000 € + 50 € = Brutto 1.050 €

Steuer und SV 20% von 1.000 = 200

1.050 ./. 200 = 850 € Netto ./. 50 ("Korrektur" des zu hohen Nettos) = 800 € auszuzahlender Betrag

das ist dasselbe wie ohne Karte

Brutto 1.000 € ./. 200 € = 800 Netto/auszuzahlender Betrag

Die 50 € müssen erst das Netto erhöhen und dann müssen sie wieder abgezogen werden - das hat gewisse Gründe (z. B. bei Lohnersatzleistungen spielt das ggf. eine Rolle, bei denen das Netto von Bedeutung ist)

Ansonsten lade die Gehaltsabrechnung anonymisiert hoch, damit ich mir das anschauen kann.

DerSchopenhauer  12.03.2022, 13:06
@DerSchopenhauer

Ich war in meinem Beitrag etwas ungenau - ich habe das korrigiert:

Deine Frau hat also den gleichen auszuzahlenden Betrag (und nicht Netto, wie ich ursprünglich geschrieben habe), wie ohne Karte - aber sie hat ja die 50 €-Karte zusätzlich zur Verfügung.

Vom netto Lohn abziehen? Das ist doch totaler Quatsch, dann kannst Du das Geld auch gleich selbst ausgeben.

Oder werden 50€ abgezogen und man kann dann 100€ ausgeben? Wenn man genau 50€ ausgeben kann, dann hat man durch die Karte nur Nachteile und keine Vorteile.
Ich nehme aber mal an, dass der AG einen Vorteil mit der Aktion hat, sonst würde er das wohl nicht machen. Der Vorteil von der Karte ist wohl klar, das Geld muss irgendwo ausgegeben werden und man kann dieses "irgendwo" nicht völlig frei wählen.

Ich würde also bei so einer Karte darauf verzichten sie zu kaufen - denn nichts anderes macht man dort.

Gruß

P1504 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 12:15

Ja, er zieht es vom Nettolohn ab. Es steht den MA frei, diese Karte in Anspruch zu nehmen, max. sind es aber 50€ (seit diesem Jahr, vorher 44€).

AldoradoXYZ  12.03.2022, 12:34
@P1504

Dann lehnt man halt ab.

Das ist sozusagen ein Verkaufsangebot, welches man nicht annehmen muss.

Und da der Käufer nur Nachteile, aber keine Vorteile hat, sollte er das evtl. eben nicht kaufen.

Gruß

P1504 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 12:39
@AldoradoXYZ

meine Frau hat das angebot auch abgelehnt, die frage ist ob es lagal ist oder einen steuerlich relevanten rechtsnachteil hat