Nebenjob im öffentlichen Dienst, VBL auszahlen lassen?
Hallo Leute,
ich arbeite derzeit noch im öffentlichen Dienst wo ich alle 2 Wochenende Essen auf der Krebsstation verteile. Es ist ein Nebenjob, neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit.
Ich arbeite im Krankenhaus auf Lohnsteuerklasse 6 und zahle auch in die VBL ein. Nun kündige ich nach 2 Jahren Arbeit im Krankenhaus. Es stellt sich mir die Frage ob ich das bisher bei der VBL bezahlte Geld mir auszahlen lassen kann. Ich denke wenn ich in ca. 36 Jahren in Rente gehe, vergesse ich das Geld. :D Von daher Auszahlung ist für mich auch in Ordnung, wenn es möglich ist.
Ist es denn möglich mir das ausbezahlen zu lassen ? Wenn ja, wie ;) ? Vor oder nach Kündigung usw. ?!
Also ich verdiene roundabout 400€ (netto) mit Lohnsteuerklasse 6. Was würde ich schätzungsweise bekommen von der VBL ... auf der Abrechnung Dezember 16 seht VBL für 2016 über 300€, mir ist klar das es AG Anteil und AN Anteil sind.
Was schätzt ihr da so ?
Danke euch schonmal für eure Antworen !!
Gruß exmix
6 Antworten
Ich würde die VBL nicht auszahlen lassen, es kann später noch etwas dazukommen. Rentenunterlagen musst Du so oder so Dein Leben lang aufbewahren, also kommt es auf die paar Seiten nicht an.
Stimmt, aber wenn ich nicht heute entscheiden muss, ob ich die weiterführe oder auszahlen lasse, würde ich in dem Alter erst mal die VBL ruhen lassen. Drei weitere Jahre sind am Ende doch schneller zusammen als man denkt und auflösen kann man das später doch auch noch, oder?
Die VBL - kann man nur beitragsfrei stellen.
Die Auszahlung oder der Rentenbezug ist erst mit dem 62. Lebensjahr möglich.
Habe auf der Abrechnung nur
VBL Beitrag AG
VBL Brutto
stehen
von VBL AN nichts -_-
@exmix,
Ich arbeite im Krankenhaus auf Lohnsteuerklasse 6 und zahle auch in die VBL ein.
Sorry - aber wenn es sich um die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes handelt, zahlst du keinen Cent, sondern dein Arbeitgeber zahlt die Beiträge. Eine Betriebsrente wird erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten gewährt.
Wenn ein Arbeitgeberwechsel danach (5 Jahre) erfolgt können diese Beiträge in eine andere Zusatzversorgungseinrichtung übergeleitet werden, oder alternativ beitragsfrei gestellt werden.
Jedoch hast du die Möglichkeit eine ergänzende Betriebliche Altersversorgung aufzubauen, in dem du eigene Beiträge leistest.
Diesen Vertrag kannst du beitragsfrei stellen und die Auszahlung erfolgt erst mit dem 62. Lebensjahr.
Eine Auszahlung ist vor dem 62. (ehemals 60.) Lebensjahr nicht möglich.
Mit Steuerklasse VI ist keine Entgeltumwandlung möglich!
Eine Entgeltumwandlung können nur pflichtversicherte Arbeitnehmer für Zahlungen im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses durchführen. Bei Nebenjobs (Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI) ist keine Entgeltumwandlung möglich.
Mit Steuerklasse VI ist keine Entgeltumwandlung möglich!
Die Rechtsquelle zu deiner Behauptung lieferst du doch sicherlich noch nach.
Richtig ist:
Bei Arbeitnehmern, die nach Steuerklasse VI abgerechnet werden, sind Beiträge zu einer Direktversicherung zu versteuern.
HAllo,
wenn du mit VBL Versorgungskase Bund Länder meintest, dann bekommst du dort nur eine Rente ausgezahlt, keine Kapitalsumme. Eine Entgeltumwandlung zusätzlich ist aufgrund der Steuerklasse VI nicht möglich.
Beste Grüße
Dickie59
VBL ist vermögensbildende Leistung. Da hast du doch zusätzlich einen Sparvertrag oder ähnliches abgeschlossen.
Wenn du den vorzeitig kündigst, fällt der Arbeitgeberbeitrag an diesen zurück.
Die Betriebsrente bekommt man nur bei mehr als 5 Jahren Einzahlung ausgezahlt.