Mein 16 jähriges Kind möchte zu mir ziehen

6 Antworten

Der normale Werdegang hinsichtlich Umzug läuft normalerweise über das Jugendamt. Deine Tochter kann ja mit 16 Jahren, denke ich mal, sich schon ganz gut allein verständigen. Sie kann zum Jugendamt gehen und dort ihre Gründe angeben, warum sie gern umziehen möchte. Ggf. könntest Du sie ja bei diesem Weg auch begleiten. Bedenke jedoch bitte, dass Du, bitte nimm es mir nicht übel, keinen Einblick hast, wie sich Deine Tochter in dem Alter täglich verhält und welche Probleme bei der Mutter aufgetreten sind und warum. So ein Teenager ist nicht leicht und oft suchen die Teenies den Weg des geringsten Widerstands. Die Mutter setzt mit hoher Wahrscheinlichkeit Regeln, welche Deiner Tochter derzeit nicht passen. Glaub mir, da kämst Du auch hin, wenn sie bei Dir leben würde. Wie auch immer, wenn Deine Tochter bei Dir leben würde, dann fällt der Unterhalt an die Mutter für dieses Kind natürlich weg. Es muss dann alles neu berechnet werden. Dabei hilft das Jugendamt. Da gibt es eine extra Stelle, die den Unterhalt neu berechnet. Vom Prinzip her leistet das Amt da sehr gute Beratung und es kann alles ohne Gericht geregelt werden, sofern sich beide Parteien einigen können. LG

nativespeaker 
Beitragsersteller
 08.04.2012, 11:15

Danke für die Antwort! Das mit dem Hinweis auf den Einblick bezüglich meiner Tochter nehme ich dir nicht übel. Hast ja nicht ganz unrecht... Aber was das angeht habe ich ein sehr gutes Verhältnis zu allen meinen Kindern, da ich sie trotz der großen Entfernung sehr oft bei mir habe, auch über mehrere Tage am Stück. Von daher kenne ich die Probleme, die in dem Alter so auftreten, sehr gut. Der Gedanke mit dem Umzug zu mir kommt ja auch nicht von jetzt auf gleich, sondern meine Tochter hat den Gedanken mir gegenüber zum ersten mal im Dezember letzten Jahres geäußert... Der Grund ist auch nicht, weil ihr "Zuhause" etwas nicht passt, ganz im Gegenteil. Jetzt allerdings hängt der Haussegen schief, da die Kindesmutter alles andere als begeistert von dem Vorhaben ist... Da sind u.a. solche Äußerungen wie "...wenn Du das machst, dann brauchst dich hier nie wieder blicken lassen und dein Vater bekommt das alleinige Sorgerecht..." gefallen... Nicht wirklich schön...

Zu 1.
Wenn du dich nicht mit der KM einigen kaannst wo das Kind leben soll muss ein Gericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden. Bei einem 16-jährigen Kind ist dessen Willen zu berücksichtigen. Daher wird die KM dagegen wohl kaum etwas machen können.

zu 2.
Der Gerichtsbeschluss gibt doch sicher eine Summe pro Kind an, wenn das älteste Kind zu dir zieht musst du den Kindesunterhalt für dieses Kind natürlich nicht mehr zahlen. Wenn die Mutter nicht freiwillig auf den Titel verzichtet muss du dann auf Abänderung klagen. Die Kosten gehen dann höchstwahrscheinlich zu Lasten der KM, da sie den Klagegrund gesetzt hat.

Die KM muss dann ihrerseits Kindesunterhalt für das 16-jährige Kind zahlen.

nativespeaker 
Beitragsersteller
 08.04.2012, 11:03

Danke für die Informationen! Das Einigen mit der Kindesmutter wird wahrscheinlich mein Hauptproblem werden... Wenn es nach ihr geht, dann wäre ich schon vor Jahren in ein anderes Sonnensystem umgesiedelt worden, aber mit vollen Unterhaltsverpflichtungen...

Das sind immer Einzelfallentscheidungen. Es ist so das ein Kind ab 14 Jahren frei wählen darf bei welchem Elternteil es leben möchte, wenn es bei einer Gerichtsverhandlung (Scheidung) dazu befragt wird (also wenn die Eltern beide wollen das das Kind bei ihnen lebt) Auch jetzt kann dein 16jähriges Kind das frei entscheiden, es muss aber im Vorfeld geklärt werden. Das geht oft in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Wenn das Kind dann bei dir wohnt musst du eigentlich keinen Unterhalt für dieses Kind an die KM zahlen, es wäre dann so das sie Unterhalt an dich zahlen muss. Da ich aber davon ausgehe das sie das nicht tun wird, weil sie ja einen Gerichtsbeschluß hat der besagt das du der Zahler bist, musst du es vor Gericht neu regeln lassen. Das wird natürlich nicht billig, es ist zu überlegen ob die Gerichtskosten die Uterhaltszahlungen übersteigen, es sei denn du bist Gerichtskostenhilfeberechtigt. Ich rate dir dich erstmal ausführlich beim Jugendamt zu informieren, die haben auch Erfahrungswerte in solchen Sachen. Eine andere Lösung wäre wenn das Kind eine Lehre anfängt (wenn es kein Abi machen will) mit 16 hat es das richtige Alter und könnte so selbst für seinen Unterhalt sorgen.

  1. Der Weg führt nicht direkt ins Gericht, sondern am besten übers Jugendamt. Du kannst natürlich auch zum Anwalt, wenn dir dabei wohler ist.

  2. Du musst den Unterhalt neu festlegen lassen und es ist natürlich Blödsinn hoch 5, dass du dann für die bei dir lebende Tochter trotzdem Unterhalt an die Mutter zahlen musst. Ganz im Gegenteil - die Mutter wird für das Kind an dich zahlen müssen.

Eifelmensch  07.04.2012, 16:28

Der Weg führt nicht direkt ins Gericht, sondern am besten übers Jugendamt.

Das JA kann aber nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden. Das kann nur ein Gericht. Falls davon auszugehen ist, dass die Mutter einem Umzug nicht zustimmt bringt das JA gar nichts. Da wäre der Weg direkt zu Gericht besser, da wesentlich schneller.

Ach ja, fast vergessen. Zur Beantragung des ABR ist kein Anwalt erforderlich.

Eifelmensch  07.04.2012, 16:31
@Eifelmensch

Sollte heißen: "Ach ja, fast vergessen. Zur Beantragung des ABR im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist kein Anwalt erforderlich."!

Sicherlich wäre es schön und auch am einfachsten, wenn ihr euch außergerichtlich einigen könntet. Das älteste Kind kommt zu Dir und der Unterhalt dafür fällt weg. Zur Sicherheit würde ich diesen Antrag aber an das zuständige Familiengericht schicken. So bist Du auf der sicheren Seite. Und einem 16-jährigen wird vom Gericht Gehör geschenkt, wenn es zum anderen Elternteil möchte, auch wenn einer von beiden dagegen ist. Viel Glück und schöne Ostern!