kindesvater zahlt kein unterhalt welche rechte hat er?
Hallo,
ich habe Fragen zum Umgangsreecht der Kinder und dem Unterhalt. Es hat beides mir einander zu tun.
Folgene Situation: Mein ehemahliger Lebensgefährte und ich haben drei Kinder. Sie sind 4 Jahre, 3Jahre und 1 Jahr alt. Wir waren knapp acht Jahre zusammen. Nun haben wir uns or drei Monaten getrennen. Ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt und es auch bewilligt bekommen. Der Kindervater selbst möchte Kontakt mit seinen Kindern haben, was sich als recht schwierig erweisen könnte. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder. Leben tun die Kinder bei mir. Nun ist meine Frage, da die Kids UV bekommen und der Kindesvater auch keine Teilzahlung für den Unterhalt leistet, wie weit hat er das Recht die Kinder zu sehen? Da ich nicht weiß wie es sich mit dem Umgangsrecht verhält und dem Unterhalt selbst, (Rechte) wäre es super, wenn mir jemand da helfen könnte. Vielen Dank!
LG
9 Antworten
ich habe Fragen zum Umgangsreecht der Kinder und dem Unterhalt. Es hat beides mir einander zu tun.
Da bist du auf dem Holzweg, Umgangsrecht und Unterhalt sind 2 Paar Schuhe und unabhängig voeinander zu betrachten.
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wie weit hat er das Recht die Kinder zu sehen?
Die Frage müsste eher lauten: "Wie weit haben die Kinder das Recht ihren Vater zu sehen?"
Die Kinder haben das Recht auf BEIDE Eltern. Nur weil du zur Zeit nicht mit dem Vater klar kommst, heißt das noch lange nicht, dass du sie ihm entziehen darfst.
Wenn du ihnen den Vater vorenthälst, schadest du ihnen sehr. Das muss dir bewußt werden.
Kinder brauchen beide Eltern!
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Dazu noch die Rechtsvorschriften:
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§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(1)Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
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§ 1627
Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
ich habe nicht davon geredet, dass das umgangrecht und unterhalt beides zusammen gehört. ich habe davon geredet, dass es um beide themen geht. zum anderen verwehre ich weder den kindern das recht auf ihren papa noch dem papa seine kinder zu sehen. ich wollte eigentlich nur auf geklärt werden da man von jedem hier was anderes hört. die kinder sollen mit ihrem papa aufwachsen, ihn sehen können. ich weiß selber wie es ist ohne dem vater auf zuwachsen allein aus der tatsache heraus werde ich es unseren kindern nie untersagen.
Die Frage ist warum verweigert er den unterhalt? Und vor allem, gibst du ihm das Umgangsrecht? Wenn ja sollte er auch zahlen. Wenn nein, solltest du dir das Geld Malen, denn dann finde ich es berechtigt. Warum soll ein Vater für etwas zahlen wenn er gar nichts davon hat. Ich hoffe für dich das du ihm das Umgangsrecht zugestehst
Der Umgang hat rein gar nichts mit dem Unterhalt zu tun. Der Vater hat ein Recht auf Umgang, genau wie die Kinder.
unterhaltszahlungen haben absolut nichts mit dem umgangsrecht zu tun!!!
das hat nichts mit dem bundesland zu tun! er hat das recht seine kinder regelmässig zu sehen, auch wenn er keinen unterhalt zahlt und auch wenn er niemals unterhalt zahlen wird!!!
hallo alle zusammen,
zum einen möchte ich euch für die vielen antworten danken. zum anderen, falls nocch eine antwort kommen sollte..... ich verweigere ih weder den kontakt zu den kindern noch würde ich es im nicht verweigern. es sind genauso seine kinder wie auch meine. die kinder sin die ganze zeit über mit ihm groß geworden. der papa ist ein teil von dem leben der kinder sowie die kinder in seinem eben. es ging mir nur um eine art absicherung. ob es so wie ich es dachte,teilweise dachte, auch stimmt. da immer weider von allen seiten hier etwas anderesgesagt wurde. also dankenoch malan alle.
lg leonie2007
das heißt im Grunde, er hat trotzallem alle Rechte?? ... Also wenn z.B. das Jugendamt weiß oder wüsste, dass der Kontakt zwischen Kind und Vater vorhanden ist und das Besuchsrecht eingehalten wird können sie nichts sagen??? Ehrlich gesagt, ich weiß nicht wie ichmich verhalten soll. Bin erst nach Bayern gezogen,kenne mich hier nicht mit den Rechten aus. .......