Mehrwertsteuer zurückholen bei Selbstständigkeit
Hallo, vielleicht ist jemand im online, der mir helfen kann. Ich möchte mich selbstständig machen. Dazu benötige ich die Dinge, die ich verkaufen möchte und ein Fahrzeug. Kann ich mir die Mehrwertsteuer zurückholen? Gibt es Unterschiede zwischen Arbeitsmitteln (Fahrzeug) und verkauften Artikeln hinsichtlich der Mehrwertsteuer? Wer kann einem Laien das mal erklären? Muss man sich bei der IHK dafür zu einem Existenzgründerkurs anmelden, ehe man überhaupt anfängt?
9 Antworten
ganz ehrlich geh zu so einem Existenzgründerseminar , auch wenn es was kostet!
du hast anscheinend absolut keine Ahnung und wenn man mal ehrlich ist die Antworten die dir bis jetzt gegeben wurden sind alle nix halbes und nix ganzes und werden dich sicherlich nicht zum gewünschen Ergebniss bringen!
Die Kurse bei der IHK werden aufjedenfall hier bei uns in der Region immer von Steuerberatern gemacht die die Leute da auf einen guten Grundkentnissstand bringen!
Vertrau mir.. ist in deinem Fall die einzigste und beste Lösung! Viel Erfolg
ja eben ich sag ja dass er keine ahnung hat und dass hier nix halbes und ganzes geantwortet wurde ( wie von mir auch ) weil es einfach viel zu viel wäre was ihm hier erläutert werden müsste! das war keinerlei kritik an irgendwelchen antworten die hier gegeben wurden!
Du solltest erstmal lesen, lesen, lesen - weil das kostet nix.
Gib oben rechts auf dem Bildschirm bei GF das Wort 'Gründer' ein. Da gibt es schon mal 11700 Antworten.
Und:
www.gründungszuschuss.de
(nicht wegen irgendeinem Zuschuss den es dann doch nicht gibt sondern weil es dort Antworten auf Deine Fragen gibt). Und- vergiss das Auto und die MWST.. Kauf Dir ein gebrauchtes und fang dann mal an
Letzte Frage zuerst: muss man nicht, kann man aber. Und hilft natürlich. Jetzt zur Mehrwertsteuer: Entweder, du bist von Anfang an Kleinunternehmer und kannst glaubhaft machen, dass dein Umsatz nicht mehr als 17.500 Euro beträgt - dann zahlst Du keine Mehrwertsteuer, kannst dir aber auch nix zurückholen. Das nennt sich Kleinunternehmerregel. Oder du verzichtest auf die Kleinunternehmerregelung. Dann musst Du aber für jede Leistung, die du jemandem in Rechnung stellst, die Mehrwertsteuer dazurechnen und an das Finanzamt abführen. Von diesem Betrag darfst du dann als sogenannten Vorsteuer die Mehrwertsteuer abziehen, die du gezahlt hast.
Als Beispiel:
Du kaufst für 1190 Euro Waren inkl. 190 Euro Mehrwertsteuer. Diese Waren willst Du für 2000 Euro verkaufen - dazu kommen dann wieder 19%, also musst du 2380 Euro berechnen. An das Finanzamt musst du dann 390 Euro berechnete Steuer minus 190 Euro gezahlte Vorsteuer, also 190 Euro zahlen. Kaufst Du dir noch ein Auto für 11900 Euro inkl. Mehrwertsteuer, dann darfst du auch die 1900 Euro Mwst. als Vorsteuer abziehen - dann würdest du in dem Monat 190 - 1900 Euro zahlen müssen, das ist aber ein negativer Betrag, den bekommst du also zurück (1710 Euro). Schreibst Du eine Rechnung über eine DIenstleistung, musst du auch Mwst. ausweisen - auch die geht dann ans Finanzamt.
Bist du aber Kleinunternehmer, musst Du auf deine Rechnungen keine Mwst. schreiben - bekommst aber auch keine Vorsteuern wieder.
Oh je da schein ja jemand überhaupt keine Ahnung zu haben. !!!
Ein Kurs bei der VHS, Arbeitsamt, IHK kann da viele Fragen klären.
Aber zur Steuer !!!
Alle Waren und Geräte die Du einkaufst und auf deren Rechnung eine MwSt.. ausgewiesen ist, musst Du nach 4 Wochen beim Finanzamt melden da werden die Eingenommen und Ausgegebenen MwSt.. mit einander verrechnet und die Differenz musst du zahlen oder bekommst Du wieder.
Aber das endet nicht im Geldregen.
Das Finanzamt möchte von Dir wissen, Was Du monatlich für Umsätze fährst.
Da man es meist nicht schafft die Meldung innerhalb von 10 Tagen nach Frist bei FA ab zu geben beantragt man eine Fristverlängerung die ist auch nötig, wenn es über den Steuerberater gibt.
Dann schuldest Du dem Finanzamt sofort 1/12 der Jahresschuld die ist fällig innerhalb von 10 Tagen.
Die Gewerbesteuer auf den zu erwartenden Gewinn ist ebenfalls sofort fällig
Dazu kommen noch der IHK Beitrag und die Berufsgenossenschaft, die halten alle nach der Gewerbeanmeldung innerhalb von 4 Wochen die Hand auf .
Da ist die Rückerstattung schon weg und wird nicht reichen.
Du solltest als erstes eine Wirtschaftsanalyse für dich erstellen das ist Grundlage jeder Betriebskalkulation
Wenn Du mehr wissen möchtest frag einfach direkt,
Gruß
Die Gewerbesteuer für den zu erwartenden Gewinn ist sofort fällig? Wir reden hier doch aber von deutschem Steuerrecht, oder? Und da gibt es, wenn überhaupt, nur Vorauszahlungen, die vierteljährlich zu leisten sind. Viermal im Jahr ist definitiv nicht "sofort"...
Und die Sondervorauszahlung von 1/12 ist auch nur zu leisten bei einer monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Bei einer vierteljährlichen Abgabe muß man zwar auch die Dauerfrist beantragen, muß aber nichts bezahlen.
Wir sollten nicht an einander vorbei reden.
Das Gewerbeamt geht immer von einem zu erwartendem Gewinn aus, der richtet sich an den dort zu vergleichenden Firmen wenn ich keine Betriebskalkulation vorweisen kann
Das Finanzamt geht am Anfang immer von mtl. zu zahlenden Steuer aus, auch bei einer Fristverlängerung bleibt erst einmal die 1/12 Regelung
Wieder die Ausnahme eine Betriebskalkulation
Wir reden nicht aneinander vorbei - aber daß die GewSt für den zu erwartenden Gewinn sofort fällig ist, ist schlicht falsch! Und was ich über die Fristverlängerung geschrieben habe, hast Du anscheinend gar nicht verstanden. (Und "Betriebskalkulation" ist für eine "gewissenhafte Schätzung" wohl etwas hochgegriffen...)
Du kannst dich auch ohne IHK selbständig machen, sofern du nichts beim Arbeitsamt beantragst! Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bekommst du einen Vordruck vom Finanzamt, in dem du dich für Kleinunternehmer oder "normal" entscheidest. Bei dem Kleinunternehmer, brauchst du die eingenommene Ust nicht an das FA weiterleiten, bekommst aber auch keine Vorsteuer zurück! Als "Normaler" kannst du für deine Ware, ebenso für dein Auto die Vorsteuer zurückholen. Bedenke aber, dass du das Auto nicht prozentual mehr privat nutzt, da kommen sonst Rückforderungen vom FA!!!
Das ist nicht korrekt,
Die IHK hat für 90 % aller Betriebe einen Pflichtbeitrag von 150,-- das hat nichts mit Arbeitskräften zu tun
Ein IHK Kurs ist keine Pflicht zum selbständig machen! Darum ging es. Weiterhin kommst es auf das Unternehmen an, bei dem was du meinst, ob IHK der Handwerkskammer. Ich denke, wenn man sich selbständig macht, sind so viele Fragen zu klären und das Wenn und Aber abzuwägen, da könnten wir hier noch viel schreiben...
Als Kleinunternehmer nimmt man erst gar keine Umsatzsteuer ein! Und zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ist trotz Kleinunternehmertum an das Finanzamt abzuführen!
Man nimmt sie schon ein, darf sie aber nicht ausweisen (damit kann sie auch keiner vom FA zurückholen!).
Ob man sie einnimmt, ist doch vom Preis abhängig? Und man verkauft nunmal besser, wenn man günstiger ist als die Konkurrenz!
Wenn also die Konkurrenz für 100 Euro netto plus 19 Euro USt verkauft, hat man als Kleinunternehmer die Möglichkeit, beim selben Gewinn für 100 Euro zu verkaufen. Wo hat man denn da die Umsatzsteuer eingenommen? (Und wenn man für 119 Euro verkauft, erhöht man zwar den Gewinn, wird aber extremst unattraktiv für Geschäftskunden.)
Als Kleinunternehmer bist du generell unattraktiv für Geschäftskunden, da sie sich durch deine Rechnungslegung keine Vorsteuer ziehen können. --- Außderdem ist der Wareneinkauf immer die Kalkulationsgrundlage, ob mit oder ohne UST. Ich kann auch mit Ausweis der USt günstiger sein, wie ein Kleinunternehmer! ---- Die Kleinunternehmerregelung ist mit Vorsicht zu genießen. Eine Beratung beim Steuerberater ist sinnvoll, da man sich für 5 Jahre festlegt.
Nein das stimmt definitiv nicht !!
Als Kleinunternehmer nimmt man keine MwSt. ein, da macht man sich sogar strafbar.
Bei der Gewerbeanmeldung ist schon zu melden, das man als Kleinunternehmer tätig sein möchte.
Das bedeutet,
17.500 € maximal Umsatz im Jahr.
kommt man nur ein mal darüber, dann gilt ab dem nächsten Jahr die Regelung nicht mehr.
Ein Beispiel, ich nehme
im 1. Jahr 14.000,-- ein im 2. Jahr. 17.000,-- ein im 3. Jahr 25.000,-- ein
bis zum Ende des 3. Jahres gilt dann die Kleinunternehmer Regelung keine MwSt. eingenommen und keine abgeführt
ab. 4. Jahr wird das Gewerbe automatisch umgewandelt in ein Standardgewebe und bleibt für 5 Jahre bestehen dabei spielt es keine Rolle ob du nun wieder 14.000 oder 25.000 einnimmst, du musst die MwSt. ausweisen und abführen
Auf einer Rechnung eines Kleinunternehmers muss zwingend stehen, das Du Kleinunternehmer bis und nach $ 19 UStG von der MwSt. befreit bist.
Deine Rechnung weist dann am Ende wie folgt aus
als Beispiel
125,00 € Netto
0,00 € MwSt
125,00 € Brutto
ich habe nach 40 Jahren Hauptberuf meine Hauptgewerbe abgemeldet und bin nun als Rentner im Kleingewerbe tätig,
Als Kleinunternehmer ist man doch nicht generell unattraktiv für Geschäftskunden, das ist doch wieder völliger Unsinn!
Es ist für einen Unternehmer doch kein Unterschied, ob er (um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben), ob er beim Kleinunternehmer 100 Euro bezahlt oder bei einem "normalen" Unternehmer 119 Euro bezahlt und 19 Euro Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt. Im Endeffekt hat er beide Male nur 100 Euro bezahlt - warum sollte da ein Kleinunternehmer unattraktiver sein?
was heißt hier nichts halbes und nichts ganzes,
ich habe klar gesagt, Kurs besuchen ist bei Ihm Grundlage
Habe die Unterschiede erläutert zu
Nur was will man hier alles erläutern, er hat ja auch kaum geschrieben was er vor hat und wie er sich das vorstellt.
das ganze sollte ihm hier aber mal zu denken geben
viele die sich selbständig machen sind nach 5 Jahren pleite und überschuldet