Selbstständig (UG) muss Vater weiterhin unterhalten & Krankenkasse?

7 Antworten

habe die Schule absolviert und keine Ausbildung abgeschlossen, da ich diese für meinen Weg in die Selbstständigkeit sicherlich nicht benötige........ 

Mein Vater zahlt demnach noch Unterhalt (ist ja verpflichtet) an meine Mutter,

Dein Vater hätte letztmalig Unterhalt an Deine Mutter zahlen müssen für den Monat, in dem Du 18 Jahre alt geworden bist.
Ggf. hättest Du selbst dann noch max. vier Monate Unterhalt einfordern können...

Momentan hast Du überhaupt keinen Unterhaltsanspruch an Deine Eltern.

Sobald du selbständiger Unternehmer bist, musst Du Dich selbst krankenversichern.

Experty 
Beitragsersteller
 17.02.2015, 10:20

Danke für die Antwort! Wie erwartet / gedacht komm ich wohl darauf hinaus, wie ich es vermutet habe.. Aber mir nicht sicher war.

Danke nochmals!

Wenn du selbstständig bist braucht keiner mehr für dich Unterhalt zu bezahlen.

Wer selbstständig ist muss auch selbst für seine Sozialversicherungen sorgen. Somit ist die Mitversicherung bei Papa weg.

Eine Mini GmbH hat nichts, auch gar nichts damit zu tun ob du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG beanspruchen willst oder nicht. (Kleinunternehmer gibt es nicht)

Und noch einen Tipp: besuche unbedingt einen Kurs zur Existenzgründung, denn mir kommt es so vor als dass du dich mit dem ges.. Prozedere der Selbstständigkeit nicht auskennst.

Experty 
Beitragsersteller
 17.02.2015, 10:18

Ja solch einen Kurs wollte ich allemal auch belegen, keine Frage.. leugne ich nicht dass ich in dem Bereich keinerlei Erfahrung mitbringe.. bzw. was die Gründung anbegeht. Steuererklärung / Buchführung wären keinerlei Thema.. Jedoch der Prozess von der Gründung habe ich bis dato noch nicht erlebt und mitgemacht.

Danke für den gutgemeinten Rat! Werde ich beherzigen! Und das mit dem Unterhalt / Krankenkasse, war schon meine Vermutung.. Jedoch wollte ich dort sichergehen, da ich wie besagt im Haushalt meiner Mutter lebe und demnach nicht auch ihr zu Lasten falle.

Hallo,

zum Unterhaltsrecht kann ich nichts Konkretes sagen.

Die kostenlose Familienversicherung nach § 10 sGB V über die Eltern endet mit dem 23. Geburtstag. Sie endet bereits vorher, wenn:

  • die Einkünfte (Einnahmen abzüglich betrieblicher Kosten) 405 Euro monatlich übersteigen

oder

  • eine hauptberufliche Selbständigkeit ausgeübt wird (eine nebenberufliche Selbständigkeit ist unschädlich). Die Unterscheidung trifft die Krankenkasse.

Es gibt nur sehr, sehr wenige Existenzgründer, die bis zur Rente selbständig sind. Eine Berufsausbildung ist daher für die Existenzgründung und spätere Bewerbungen sehr hilfreich. Bei sehr guten Leistungen kann man u.U. die Ausbildung auch auf 2 Jahre verkürzen, z.B. Kaufmann für Büromanagement oder ein Beruf, der zur geplanten Selbständigkeit passt.

Gruß

RHW

Jedoch weiß ich nicht, ob dieser weiter für den Unterhalt aufkommen muss wenn ich in die Selbstständigkeit übergehe.

Das muss er bereits jetzt nicht mehr...

Experty 
Beitragsersteller
 17.02.2015, 10:02

Hatte gelesen, dass dies nur gilt wenn ich bereits eine vollendete Ausbildung hinter mir habe. Zumal über 2 Jahre hinweg der Unterhalt ausblieb. (Weiß nicht ob das kulanterweise zu verhandeln wäre, als Sicherheit in der Selbstständigkeit oder man dies anfechten kann / müsste, was ich nicht machen würde.. Da ich meiner Familie ob im guten oder bösen nicht in den Rücken falle.)

DFgen  17.02.2015, 10:06
@Experty

Du hättest ab Deinem 18. Geburtstag nur noch einen Unterhaltsanspruch gehabt, wenn Du noch zur Schule gegangen wärst oder erst wieder mit Beginn einer Ausbildung (bzw. für eine Übergangszeit von max. vier Monaten zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn.

Mephisto2342  19.02.2015, 08:42
@Experty

Nein, das ist auch dann der Fall, wenn das Kind keine Ausbildung macht oder anstrebt...

Experty, du legst Dir da ein richtiges Ei. Von wegen Du brauchst keine Ausbildung. Das kannst Du alles. Eine UG falsch geführt bringt Dir Haftungsfallen. Man sollte erst einmal eine Grundlage erarbeiten und dann geht es weiter. Mangels Fachwissen kommt man schnell auf die Idee alles zu beherrschen. Selber bin ich 45 und habe Steuerfachgehilfe gelernt. Ich kenne auch nicht alle Antworten auf alle Fragen. Aber mit Erfahrungen kann man ein Risiko minimieren. Die Meisten tun das nicht und gehen pleite.

Das ist die Realität.

Die anderen haben auch gemeint wenn sie kommen, dann wäre alles prima. Etwa 80% der Gründungen scheitern an der Mangelhaften Vorbereitung.