Selbstständig (UG) muss Vater weiterhin unterhalten & Krankenkasse?

7 Antworten

habe die Schule absolviert und keine Ausbildung abgeschlossen, da ich diese für meinen Weg in die Selbstständigkeit sicherlich nicht benötige........ 

Mein Vater zahlt demnach noch Unterhalt (ist ja verpflichtet) an meine Mutter,

Dein Vater hätte letztmalig Unterhalt an Deine Mutter zahlen müssen für den Monat, in dem Du 18 Jahre alt geworden bist.
Ggf. hättest Du selbst dann noch max. vier Monate Unterhalt einfordern können...

Momentan hast Du überhaupt keinen Unterhaltsanspruch an Deine Eltern.

Sobald du selbständiger Unternehmer bist, musst Du Dich selbst krankenversichern.

Wenn du selbstständig bist braucht keiner mehr für dich Unterhalt zu bezahlen.

Wer selbstständig ist muss auch selbst für seine Sozialversicherungen sorgen. Somit ist die Mitversicherung bei Papa weg.

Eine Mini GmbH hat nichts, auch gar nichts damit zu tun ob du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG beanspruchen willst oder nicht. (Kleinunternehmer gibt es nicht)

Und noch einen Tipp: besuche unbedingt einen Kurs zur Existenzgründung, denn mir kommt es so vor als dass du dich mit dem ges.. Prozedere der Selbstständigkeit nicht auskennst.

Hallo,

zum Unterhaltsrecht kann ich nichts Konkretes sagen.

Die kostenlose Familienversicherung nach § 10 sGB V über die Eltern endet mit dem 23. Geburtstag. Sie endet bereits vorher, wenn:

  • die Einkünfte (Einnahmen abzüglich betrieblicher Kosten) 405 Euro monatlich übersteigen

oder

  • eine hauptberufliche Selbständigkeit ausgeübt wird (eine nebenberufliche Selbständigkeit ist unschädlich). Die Unterscheidung trifft die Krankenkasse.

Es gibt nur sehr, sehr wenige Existenzgründer, die bis zur Rente selbständig sind. Eine Berufsausbildung ist daher für die Existenzgründung und spätere Bewerbungen sehr hilfreich. Bei sehr guten Leistungen kann man u.U. die Ausbildung auch auf 2 Jahre verkürzen, z.B. Kaufmann für Büromanagement oder ein Beruf, der zur geplanten Selbständigkeit passt.

Gruß

RHW

Jedoch weiß ich nicht, ob dieser weiter für den Unterhalt aufkommen muss wenn ich in die Selbstständigkeit übergehe.

Das muss er bereits jetzt nicht mehr...

Experty, du legst Dir da ein richtiges Ei. Von wegen Du brauchst keine Ausbildung. Das kannst Du alles. Eine UG falsch geführt bringt Dir Haftungsfallen. Man sollte erst einmal eine Grundlage erarbeiten und dann geht es weiter. Mangels Fachwissen kommt man schnell auf die Idee alles zu beherrschen. Selber bin ich 45 und habe Steuerfachgehilfe gelernt. Ich kenne auch nicht alle Antworten auf alle Fragen. Aber mit Erfahrungen kann man ein Risiko minimieren. Die Meisten tun das nicht und gehen pleite.

Das ist die Realität.

Die anderen haben auch gemeint wenn sie kommen, dann wäre alles prima. Etwa 80% der Gründungen scheitern an der Mangelhaften Vorbereitung.