Selbstständig (UG) muss Vater weiterhin unterhalten & Krankenkasse?
Schönen guten Tag,
ich bin derweil 21 Jahre jung und habe vor statt einem Kleingewerbe mit einer UG zu starten. (Mini GmbH) um Internet-Dienstleistungen anzubieten. Ich habe noch nie Leistungen bezogen (Werde ich auch nicht, jedenfalls nichts was sich nicht auf Gründer / Start-up's bezieht, wie bspw. den Gründerzuschuss von 300 mtl. durch in dem Fall IHK / Amt.
Ich lebe derweil bei meiner Mutter (Scheidungskind), habe die Schule absolviert und keine Ausbildung abgeschlossen, da ich diese für meinen Weg in die Selbstständigkeit sicherlich nicht benötige und das "Know-how" in diesem Bereich mit mir führe / trage.
Mein Vater zahlt demnach noch Unterhalt (ist ja verpflichtet) an meine Mutter, damit es meiner Verpflegung zu gute kommt. (Bin meinem Vater da dankbar, dennoch viele private Konflikte) Jedoch weiß ich nicht, ob dieser weiter für den Unterhalt aufkommen muss wenn ich in die Selbstständigkeit übergehe. Er ist selbst auch Selbstständig und ich bin durch ihn Krankenversichert (Techniker Krankenkasse).
Verbleibe ich demnach auch in der Krankenkasse durch ihn? Oder werde ich rausgekickt und muss selbst für die Kosten der Krankenkasse aufkommen? (Wäre kein Problem, jedoch wollte ich dies evtl. von jemanden erläutert bekommen, der diese Erfahrung mit sich bringt oder über diese bescheid weiß, da dies meine erste Gründung in diesem Fall wäre.)
Bitte keine Kommentare von wegen, "Kleingewerbe" etc., da ich direkt mit einer Mini-GmbH und meiner eigenen Agentur den Weg in die Selbstständigkeit wagen möchte.
Vielen lieben dank für eure hilfreichen Tipps / Antworten im voraus, werde mich bei konstruktiven und hilfreichen Antworten generell nochmals bedanken, aus Respekt und Höflichkeit!
Gruß!
7 Antworten
habe die Schule absolviert und keine Ausbildung abgeschlossen, da ich diese für meinen Weg in die Selbstständigkeit sicherlich nicht benötige........
Mein Vater zahlt demnach noch Unterhalt (ist ja verpflichtet) an meine Mutter,
Dein Vater hätte letztmalig Unterhalt an Deine Mutter zahlen müssen für den Monat, in dem Du 18 Jahre alt geworden bist.
Ggf. hättest Du selbst dann noch max. vier Monate Unterhalt einfordern können...
Momentan hast Du überhaupt keinen Unterhaltsanspruch an Deine Eltern.
Sobald du selbständiger Unternehmer bist, musst Du Dich selbst krankenversichern.
Danke für die Antwort! Wie erwartet / gedacht komm ich wohl darauf hinaus, wie ich es vermutet habe.. Aber mir nicht sicher war.
Danke nochmals!
Wenn du selbstständig bist braucht keiner mehr für dich Unterhalt zu bezahlen.
Wer selbstständig ist muss auch selbst für seine Sozialversicherungen sorgen. Somit ist die Mitversicherung bei Papa weg.
Eine Mini GmbH hat nichts, auch gar nichts damit zu tun ob du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG beanspruchen willst oder nicht. (Kleinunternehmer gibt es nicht)
Und noch einen Tipp: besuche unbedingt einen Kurs zur Existenzgründung, denn mir kommt es so vor als dass du dich mit dem ges.. Prozedere der Selbstständigkeit nicht auskennst.
Ja solch einen Kurs wollte ich allemal auch belegen, keine Frage.. leugne ich nicht dass ich in dem Bereich keinerlei Erfahrung mitbringe.. bzw. was die Gründung anbegeht. Steuererklärung / Buchführung wären keinerlei Thema.. Jedoch der Prozess von der Gründung habe ich bis dato noch nicht erlebt und mitgemacht.
Danke für den gutgemeinten Rat! Werde ich beherzigen! Und das mit dem Unterhalt / Krankenkasse, war schon meine Vermutung.. Jedoch wollte ich dort sichergehen, da ich wie besagt im Haushalt meiner Mutter lebe und demnach nicht auch ihr zu Lasten falle.
Hallo,
zum Unterhaltsrecht kann ich nichts Konkretes sagen.
Die kostenlose Familienversicherung nach § 10 sGB V über die Eltern endet mit dem 23. Geburtstag. Sie endet bereits vorher, wenn:
- die Einkünfte (Einnahmen abzüglich betrieblicher Kosten) 405 Euro monatlich übersteigen
oder
- eine hauptberufliche Selbständigkeit ausgeübt wird (eine nebenberufliche Selbständigkeit ist unschädlich). Die Unterscheidung trifft die Krankenkasse.
Es gibt nur sehr, sehr wenige Existenzgründer, die bis zur Rente selbständig sind. Eine Berufsausbildung ist daher für die Existenzgründung und spätere Bewerbungen sehr hilfreich. Bei sehr guten Leistungen kann man u.U. die Ausbildung auch auf 2 Jahre verkürzen, z.B. Kaufmann für Büromanagement oder ein Beruf, der zur geplanten Selbständigkeit passt.
Gruß
RHW
Jedoch weiß ich nicht, ob dieser weiter für den Unterhalt aufkommen muss wenn ich in die Selbstständigkeit übergehe.
Das muss er bereits jetzt nicht mehr...
Du hättest ab Deinem 18. Geburtstag nur noch einen Unterhaltsanspruch gehabt, wenn Du noch zur Schule gegangen wärst oder erst wieder mit Beginn einer Ausbildung (bzw. für eine Übergangszeit von max. vier Monaten zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn.
Nein, das ist auch dann der Fall, wenn das Kind keine Ausbildung macht oder anstrebt...
Experty, du legst Dir da ein richtiges Ei. Von wegen Du brauchst keine Ausbildung. Das kannst Du alles. Eine UG falsch geführt bringt Dir Haftungsfallen. Man sollte erst einmal eine Grundlage erarbeiten und dann geht es weiter. Mangels Fachwissen kommt man schnell auf die Idee alles zu beherrschen. Selber bin ich 45 und habe Steuerfachgehilfe gelernt. Ich kenne auch nicht alle Antworten auf alle Fragen. Aber mit Erfahrungen kann man ein Risiko minimieren. Die Meisten tun das nicht und gehen pleite.
Das ist die Realität.
Die anderen haben auch gemeint wenn sie kommen, dann wäre alles prima. Etwa 80% der Gründungen scheitern an der Mangelhaften Vorbereitung.
Hatte gelesen, dass dies nur gilt wenn ich bereits eine vollendete Ausbildung hinter mir habe. Zumal über 2 Jahre hinweg der Unterhalt ausblieb. (Weiß nicht ob das kulanterweise zu verhandeln wäre, als Sicherheit in der Selbstständigkeit oder man dies anfechten kann / müsste, was ich nicht machen würde.. Da ich meiner Familie ob im guten oder bösen nicht in den Rücken falle.)