auto als selbständige auf jemand anderen zulassen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, du kannst natürlich das Auto auf dich zulassen und dein Freund kann Versicherungsnehmer sein, musst nur den Versicherer fragen, ob es dann auch SF 2 ; 85 % gibt, weil viele Versicherer machen das nicht bei abweichemden Halter, falls es denn eine Sondereinstufung ist ( Zweitwagenregelung ). Ihr müsst nicht mit einander verheiratet sein, damit er dir den Schadenfreiheitsrabatt übertragen kann! Eine eheähnliche Gemeinschaft reicht vollkommen aus, hauptsache ihr wohnt in häuslicher Gemeinschaft!

Sind die SF 2 85 % von deinem Freund eine Sondereinstufung oder ein "echter Rabatt"

Wir haben z.b. für Existenzgründer einen Sondertarif mit SF 3 70 %.

perromiperro 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 21:30

wer ist denn wir in dem Fall?

perromiperro 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 22:00
@murro36

erstmal danke für die antwort. na an sich auf 140% kostet die versicherung mehr, als bei "unserer" aber auf 70% gerechnet sind es dann nur noch 850€. wie lange gilt dieser sondertarif? und in welche schadensklasse komme ich danach?

murro36  21.06.2011, 22:15
@perromiperro

die SF 3 also 70 % ist ein fester Beitragssatz der fest bleibt, deine Schadenfreien Jahre werden im Hintergrund festgehalten und falls du wechseln möchtest kannst du dir den erfahrenen Rabatt mitnehmen. Nennt sich bei uns Existenzgründer Tarif und Datum deiner Gewerbeanmeldung darf höchstens 1 Jahr zurückliegen.

Falls du mind. drei KFZ besitzt, kannst du bei uns in den Branchen-Tarif kommen, das heisst du bekommst SF 3 für deine PKW oder Krad, LKW etc... Besonderheit ist, dass man ein FZG als Geschäftsführereinstufung mit sf 22 also 30 % einstufen darf!

wenn du in deiner Nähe eine Volksbank hast dann lass dich da mal beraten.

perromiperro 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 22:37
@murro36

das hört ja ziemlich verlockend an das Angebot. ich hab mein Gewerbe noch nicht angemeldet. weil ich mich lieber im voraus schlau mache, anstatt danach dumm dazustehen =) ich werd morgen mal in die VB steifeln. danke für deine Antwort den Stern hast du dir redlich verdient :)

murro36  21.06.2011, 22:46
@perromiperro

kein Ding, habe dir gern geholfen. Würd mich interessieren wie das Gespräch morgen ausgeht. Falls du Fragen hast, melde dich, ich arbeite ja schließlich in der KFZ-Abteilung ;-)

perromiperro 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 22:52
@murro36

ja das mach ich gerne. kriegst du irgendwie provision oder so für so ne vermittlung? dann würde ich mich auf jeden fall vor abschluß noch mal melden

murro36  21.06.2011, 22:57
@perromiperro

nein, bekomme keine Provision oder so. Danke aber für die Nachfrage :))

wenn das Auto auf deinen Freund zugelassen wird, dann kannst du es nicht mehr steuerlich geltend machen als Betriebsausgabe.......solltest du von Steuerberater ausrechnen lassen mit allen Nebenkosten. Es gibt auch Fallstricke. Als Pizzabotin würde dir keiner glauben, dass du kein Auto hast (nur als Beispiel.......).

perromiperro 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 18:09

schoiße =) aber dann zahl ich lieber 500€ mehr, statt hinterher steuern nachzahlen zu müssen weil ich mehr verdient hab aufm papier, als es tatsächlich war. irgendwann werd ich ja auch mal sinken in der vs...

tapri  21.06.2011, 18:16
@perromiperro

die Steuer wird auf Logig aufgebaut, und da würe ich nicht schon beim Auto "schummeln"....

perromiperro 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 18:32
@tapri

ne schummeln will ich ja nicht. wenn´s legal gegangen wäre, wär halt super gewesen, aber ist ja nicht so tragisch. außer dass ich dann halt 5.100€ im Jahr nur für Krankenversicherung und Autoversicherung los bin :(

tapri  21.06.2011, 18:48
@perromiperro

für sowas engagiert man einen Steuerberater um auf der sicheren Seite zu sein....viel Erfolg

Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein! Der Wagen kann also - damit das steuerlich funktioniert - auf Dich zugelassen werden, gleichwohl kann Dein Freund der Versicherungsnehmer sein, und Du wiederum - wegen der Steuer - Beitragszahler für den Versicherungsvertrag.

perromiperro 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 19:12

echt?! wo erfrage ich das den am besten zur sicherheit, beim finanzamt oder andere stelle?

wenn der Wagen auf Dich zugelassen ist kannst Du ihn steuerlich absetzen und Du solltest nicht vergessen, dass Du ohne ein auf Dich zugelassenes und versichertes Kfz nicht von Deinen 140% runterkommst und diese ewig mit rumschleppst.

perromiperro 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 18:34

ich hab vorhin mit dem versicherungstyp gequatscht und wenn wir heiraten würden, könnte ich seine Prozente übernehmen :) haben wir vielleicht ja mal vor, aber nicht heut und morgen und nicht wegen ner autoversicherung... Ne ich denke ich werd einfach auf mich versichern und in den sauren apfel beissen.

Der Wagen muss auf dich, bzw, deine Firma zugelassen sein (Firmenwagen).

Andernfalls kannst du die Kosten bein FA nicht geltend machen.