Steuerliche Nachfolgen bei gewerblicher KFZ-Finanzierung?
Hi alle,
Wenn ein Autohändler ein Fahrzeug verkauft und darauf hinweist, dass die MwSt. ausweisbar sind, dann kann ein anderer Unternehmer/Gewerbetreibende dieses Fahrzeug kaufen und im Rahmen der Vorsteuerregelungen die Steuer (also 16%) vom Finanzamt zurückholen. Im Endeffekt wird also nur den Nettobetrag finanziert.
Soweit so gut. Greift dann im Anschluss aber z.b. die 1% Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs oder gilt dies nur für gewerbliche Leasingnehmer? Muss man im Laufe des Kredits dann steuerliche Abgaben erwarten oder nicht? Habe dazu verschiedenes gelesen...
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Kommt auf die Steuerliche Einstufung ( art des Gewerbes Voll oder Nebenerwerb ) an und wie der Käufer seine Steuererklärung macht . Ob der Sterpflichtige Vorsteuerabzugsfähig ist oder nicht und ob das Finanzamt den Wagen als Betriebsausgabe auch anerkennt.
Wenn man als Gewerbetreibender einen Wagen anschafft sollte man dies Vorher mit dem Steuerberater seines Vertrauens besprechen der dann auch die jeweiligen möglichen Abschreibungsarten erklärt und zusammen mit Ihm festlegt.
Im Normalfalle gibt der Käufer diesen Vorgang mit den Unterlagen an seinen Steuerberater der die für den Kunden sinnvollste Wahl trifft.
Wer das ohne Steuerberater macht ist selbst dafür verantwortlich und hier ist bestimmt nicht das Forum das einer Steuerhilfsorganisation gleichkommt.