austausch-anlasser defekt - garantie?
ich habe ein gewerblich genutztes fahrzeug. im januar diesen jahres wurde unter anderem der anlasser ausgetauscht (in fachwerkstatt). bei kontrolle der rechnung habe ich jetzt gesehen das da steht: austausch-anlasser (preis 302,00 euro zuzügl. mehrwertsteuer).
jetzt nach 9 monaten gibt das teil wieder seinen geist auf. wäre es ein neuteil gewesen (was zu dem preis auch zu haben ist), könnte ich nun sicherlich reklamieren. wie sieht das aber bei austauschteilen aus?
1 Antwort
Egal ob Neuteil, oder ein regeneriertes Altteil. Du hast ein Jahr Gewährleistung auf die Arbeit der Werkstatt. Und diese kann mithilfe der "Ersatzteil-Garantie", das Teil für Dich erneuern. Kostenlos für Dich"