Hallo,
ich brauche mal einen Rat. Ich habe mir im Februar einen neuen Gebrauchten zugelegt, den ich bei einem Händler gekauft habe, der etwas über 100 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Gleich zu Anfang traten die ersten Problemchen auf, erst das Steuergerät vom Seitenairbag und der Blinkerhebel, dann noch ein Kabelbruch, der eine Kontrolllampe auslöste. Steuergerät und Blinkerhebel hat der Händler nachgebessert, musste halt einen Tag dahin fahren, Kabelbruch musste ich selber tragen.
Ich musste jetzt jedoch feststellen, dass meine Klima ohne Funktion ist, da ich das Ding fast nie nutze ist es mir erst vor kurzem an den ganz heißen Tagen aufgefallen. Habe dann eine Werkstatt aufgesucht um erstmal einen Klimacheck zu machen, dabei kam dann heraus, dass der Klimakompressor kaputt ist.
Ich habe dann den Händler angerufen und den Defekt gemeldet, ich sollte dann ein Angebot aus einer Werkstatt einholen und ihm und der Garantieversicherung (war beim Kauf dabei) zukommen lassen. Habe mir ein Angebot geholt (fast 1000,- Euro) und es beiden zukommen lassen. Mir wurde dann eine Reparaturfreigabe gegeben und ich habe den Kompressor tauschen lassen, musste aber einen Teil zuzahlen (knapp 300,- Euro), da die Garantieversicherung aufgrund der Laufleistung nicht den vollen Preis der Teile zahlt.
Meine eigentliche Frage ist jetzt, da ich ja neben dem Anspruch aus der Garantieversicherung auch einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler habe, müsste er mir doch die Zuzahlung die ich leisten musste erstatten?
Das Auto befindet sich noch kein halbes Jahr in meinem Besitz, daher geht der Gesetzgeber doch davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat?
Muss er ja auch, ich habe die ganze Zeit die Klima nicht genutzt und konnte sie bei Kauf (Februar bei um die 0 Grad) schlecht testen.
Bin ich jetzt richtig davor?
Ich habe den Händler jetzt mal schriftlich aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, doch leider kommt da keine Reaktion?!
Freue mich über hilfreiche Antworten. Sorry für den langen Text!