Heizkosten bei Wärmepumpe
Hallo, fallen für den Mieter Heizkosten an wenn der Vermieter eine Wärmepumpe mit Photovoltaik installiert hat? Darf er die Nettomiete z.B. in Höhe der Heizkosten erhöhen oder wird mit einem Wärmemengenzähler der vergleichbare Fernwärmepreis dann angesetzt.
4 Antworten
Heizkosten fallen immer an.
Ob der Mieter sie zahlen muß kommt auf die vertragliche Vereinbarung dazu an.
Der Vermieter darf die Miete wegen Modernisierung, 11 % der Modernisierungskosten, oder um 15 bzw. 20 % zur örtlichen Vergleichsmiete erhöhen, aber nicht in Höhe der Heizkosten.
Du bringst hier einiges durcheinander glaube ich.
Du meinst also, ob der Vermieter sich das bezahlen lassen soll, dass er etwas fortschrittliches in das Objekt integriert hat? Wäre frech...
Wenn man bedenkt, dass man dann zwar weder Gas- noch Ölkosten hat eigentlich gut. Nur bezahlt man deutlich mehr Strom, umsonst heizt man nämlich auch damit nicht. Und Strom wird in Zukunft sehr teuer werden.
Erlaub ist es, allerdings nicht sehr fein. Dann kann ich mir ja noch das BHK bezahlen lassen und als Vermieter die Kohle durch die Einspeisung einheimsen, während ich den Mieter ganz normal seinen Strom an die Stadtwerke bezahlen lass - gute Idee eigentlich...
Zitat: "Nur bezahlt man deutlich mehr Strom, umsonst heizt man nämlich auch damit nicht. Und Strom wird in Zukunft sehr teuer werden. "
Wenn der Strom per PV-Anlage "gewonnen" wird, die der Vermieter selber betreibt (wie groß die auch immer sein mag), kann er bestenfalls die Wartungskosten auf die Mieter umlegen. Kaltmiete erhöhen geht nur sehr eingeschränkt und keinesfalls automatisch. Die Mieter wären allerdings dumm wenn sie, bei Einsparung anderer Heizenergiekosten, nicht einer Erhöhung der Kaltmiete zustimmen würden. Nur würde der Vermieter, unter keinen Umständen*, den Sonnenstrom wie Heizkosten abrechnen können.
In der Praxis wirkt sich der per Hausdach-PV gewonnenen Strom in unseren Breiten eher gering auf die Einsparung von Heizenergie aus. Bei einer elektrischen WP-Heizung würde der gekaufte Strom sicher ein vielfaches des Sonnenstromes betragen.
*) Ausnahme: Vermietung an gewerbliche Nutzer
darf er die Kaltmiete erhöhen, wenn 60 Euro Heizkosten p.m. gespart werden?`
Darf er.
Natürlich fallen für den Mieter Heizkosten an.
Die Investitionskosten, also die energetische Modernisierung, in diesem Fall durch Einbau einer fortschrittlichen Wärmepumpe darf der Vermieter in Form einer Modernisierungsmieterhöhung (11 % der Investitionssumme pro Jahr) auf die Mieter umlegen. Die Photovaltaikanlage kann jedoch nur umgelegt werden, wenn der Strom ausschließlich zum Betrieb der Wärmepumpe heran gezogen wird, denn dann ist sie fester Bestandteil der Heizungsanlage. Den Strom, der dadurch erzeugt wird, darf der Vermieter dann aber wiederum nicht für die Heizkosten ansetzen. Die Wartungskosten dürfen als Bestandteil der Heizkosten umgelegt werden.
Antwort auf die Fragen: Es fallen Heizkosten an. Zumindest in Höhe der Wartungskosten. Erhöhung der Nettomiete, wie oben beschrieben im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung von Wohnraum.
Heizkosten fallen auch an, wenn die Photovoltaikanlage überschüssigen Strom im Rahmen des EEG in das allgemeine Netz einspeist. Dieser Teil der Investition darf dann nicht im Rahmen der Modernisierungsmieterhöhung umgelegt werden. Sie produziert Strom und der Vermieter entscheidet letztlich, wieviel davon er in das Netz einspeist und wieviel davon er selbst nutzt. Was er selbst nutzt, kann er nicht ins Netz einspeisen. Da er dafür aber eine Menge investiert hat, steht ihm auch zu, dass er für den so produzierten Strom Geld bekommt. Der Preis dafür könnte sein: Preis je kw/h für die Einspeisung ins Netz abzüglich der Vergütung für selbstgenutzten Strom. Wichtig ist, dass genau ermittelt wird, wieviel Strom von der Solaranlage in die Wärmepumpe fließt.
Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass die Wärmepumpe zusätzlichen Strom aus vom Versorger braucht, wenn nicht genügend Sonnenstrom geliefert wird. Dieser Strom muss auch in Form von Heizkosten bezahlt werden. Grundlage ist die Stromrechnung des Versorgers für den verbrauchten Wärmestrom.
Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass eine gut konzipierte Anlage nur ein Drittel bis ein Viertel der Energiemenge braucht, die nötig ist um die 100% Wärmeleistung zu liefern. Oder anders ausgedrückt, wurde vorher bei gleichem Bauzustand mit Gas geheizt, dürfte der zu zahlende Verbrauch jetzt auf ein Drittel bis ein Viertel des vorherigen Verbrauchs sinken. Kommt dafür eine Mieterhöhung, sollten die noch verbliebenen Heizkosten zusammen mit der Mieterhöhung die vorherigen Heizkosten möglichst nicht übersteigen, sondern eher darunter liegen. Dann ist es auch für den Mieter ein gutes Ergebnis.
Heizkosten und Kaltmiete sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Der Vermieter darf natürlich alles, was er für das vermietete Objekt selber an Energie- und Wartungskosten hat auf die Mieter umlegen. Nach welchem Schlüssel, teilw. z.B. per Wärmemengenzähler, er das macht, ist gesetzlich und per Mietvertrag festgelegt.
Den Solarstrom kann er sicher nur auf die Mieter umlegen wenn es den kauft, z.B. wenn die Solaranlage nicht von ihm betrieben wird.
Genaueres kannst Du beim Mieterverein erfragen. Die sagen Dir dann auch gleich wie verbindlich deren Antwort ist bzw. empfehlen Dir weiteres.
Was Du per WWW an Antworten bekommst ist nicht unbedingt das richtige.
Aber erlaubt.