Darf man im gemieteten Haus Personen des Grundstücks verweisen?
Aus der direkten Nachbarschaft wurde ich tätlich angegriffen. Anzeige läuft. Kann ich dieser Person bei Betreten meines gemieteten Grundstücks Platzverweis erteilen?
7 Antworten
Platzverweis kann die Polizei erteilen, du kannst Hausverbot erteilen. Bei Zuwiderhandlung ist der Tatbestand des (strafbaren!) Hausfriedensbruches erfüllt und du darfst die Person (-en) anzeigen.
Klar. Als Mieter ist man berechtigter Besitzer des Grundstücks und hat das Hausrecht.
Vielen Dank. Werde ich also mein Hausrecht ausüben.
Einen Platzverweis kannst Du als Privatperson nicht erteilen.
Das Hausrecht hingegen hast Du als Mieter natürlich.
Grüße, ----->
Ein Platzverweis ist = ein Verwaltungsakt und kann nicht von Zivilisten erteilt werden, genauso, wie Du als Zivilperson niemanden in Gewahrsam nehmen kannst.
Vom Hausrecht hingegen kannst Du gebrauch machen.
ja, der mieter ist der besitzer und hat hausrecht
Hat die Polizei bereits ein Kontaktverbot ausgesprochen? Wenn du Angst hast, informiere dich doch bei dem zuständigen Polizeirevier, ob sie ein Kontaktverbot und einen Platzverweis aufgrund der zu erwartenden Aggressivität des Täters und der vorliegenden Anzeige aussprechen können, ansonsten beim Gericht anrufen, und nachfragen, wie hier die Vorgehensweise ist. Diese Möglichkeit besteht meines Wissens. Toi, toi, toi...besser gleich Kante zeigen
Wo ist da der Unterschied? Mit Platzverweis meine ich z.B. wenn die Person über meinen Gartenzugang auf die Terrassentür zugeht.