Muss man GEZ bezahlen, wenn man in einer Wohnung gemeldet ist jedoch nicht der Mieter?
Wie oben schon steht geht es um die Zahlung der GEZ. Ich bin vor einer Weile mit meinem nun Exfreund zusammen gezogen. Natülich war ich dort auch gmeldet aber ich stand nicht im Mietvertrag und ir haben es bis zum Ende nicht geschafft einen Untermietvertrag aufzusetzten. Wir haben uns ausgemacht das er die GEZ bezahlt, aber leider nur mündlich. Nach dem ich ausgezogen bin und nun meine eigene Wohnung habe verlangen die, dass ich die GEZ von diesder WOhnung noch bezahlen soll, da er anscheinend kein Mitgliedskonto angeegt hat und dem zu folge auch nicht bezahlt.
Weiß jemand von euch wie die Rechtslage aussieht? Ob ich wirklich zahlen muss oder ob der Mieter der Wohnung (der in der Zwischenzeit verstorben ist) das zahlen muss.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)
9 Antworten
Leider ist die Sache sonnenklar: Wenn du in der Wohnung deines verstorbenen Exfreunds gemeldet warst und dort auch tatsächlich gewohnt hast, dann bist du genauso wie er im Sinne des Gesetzes "Inhaber der Wohnung" gewesen.Von welchem Inhaber sich der Beitragsservice das Geld holt, kann er selbst entscheiden. Da dein Freund nicht mehr lebt, können sie auch nur mehr auf dich zugreifen. Also du musst alles zahlen; ob du Mieterin
warst oder nicht, ist egal. Du könntest dir allenfalls von den Erben deines Freundes (z. B. die Eltern) die Hälfte des gezahlten Betrages zurückholen. Zwischen dir und deinem Freund bestand ein sog. Gesamtschuldverhältnis bezüglich des Rundfunkbeitrags mit der Folge, dass er dir die Hälfte hätte erstatten müssen. In diese Verpflichtung sind nun die Erben kraft Gesetzes eingetreten, es sei denn sie schlagen das Erbe aus.
Ist der verstorbene Mieter Dein Ex-Freund? Vermutlich nicht.
Ist es dann so, dass Du in der Wohnung gewohnt und gemeldet warst und Dein Ex-Freund hat zwar auch bei Dir gewohnt, aber war nicht gemeldet?
Wohnt er immer noch dort?
Eines ist klar: Der Mieter, der verstorben ist, muss nicht zahlen. Wie auch?
Dein Ex wenn er immer noch dort wohnt, ist der der für diese Wohnung zahlen muss. Das darf er ruhig auch rückwirkend. Wenn es so ist, wie von mir vermutet, teile der GEZ doch mit, dass Dein Ex dafür zuständig ist und sie mögen sich doch bitte an ihn wenden, da Du längst ausgezogen bist, Deine eigene Wohnung hast und schon für diese von der GEZ in Anspruch genommen wirst.
Wenn Dein Ex auch nicht mehr dort wohnt und es nur im die Zeit geht, in der Du drin gewohnt hast, aber noch nichts bezahlt wurde dafür, wird man wohl von Dir noch diese Nachzahlung mit Recht und entsprechendem Durck einfordern. Was Du mit Deinem Ex jemals ausgemacht hast, interessiert die Leute nicht.
Und Du warst dort zur fraglichen Zeit gemeldet. Da kommst Du wohl nicht raus. Es handelt sich um eine Haushaltsabgabe, die also nicht personen bezogen ist. Einer muss dran glauben und zwar derjenige, der greifbar ist und das bist in dem Fall Du.
Pro Wohnung fällt die Gebühr einmal an. Wenn dein EX- Freund gezahlt hat, dann musst du nicht zahlen. Wenn nicht, darf sich die GEZ an eine gemeldete Person wenden und von dieser Person die Gebühren komplett verlangen. Du musst daher zahlen.
Um das mal abzukürzen, es gibt die Möglichkeit sich Anwaltlich beraten zu lassen. Solltest du nicht über die Finanzen verfügen, kann man sich einen Rechtsschein bei Gericht holen. Fakt ist das man auch schon Dinge von der GEZ gehört hat die nicht gerade rechtmässig waren, da das Gestz sehr kompliziert ist , sollte man sich besser beraten lassen.
Irgendwie kann das alles nicht sein denn;
Wenn dein Ex-Freund als Mieter der Wohnung aufgetreten ist und zuerst dort gemeldet war, wurde ihm auch ein Konto angelegt welches er zu zahlen hat. Wenn er das nicht getan hat sehe ich keinen Grund wie die GEZ dich als Untermieterin dafür belangen sollte. Würde den Abzockern schreiben, dass du nur als Mitbewohnerin in der Wohnung warst und die Beiträge deines Wissens vom Exfreund XY unter seinem Beitragskonto entrichtet wurden. Die können dir nicht die Schulden einer fremden Person aufbrummen...
Mein Exfreund war Mieter dieser Wohnung und hat sich offensichtlich nie Umgemeldet da nicht mal das Erbgericht von seiner Wohnung etwas wusste
Wenn man es genau nimmt war ich ja keine Untermieterin, weil ich ja keinen Vertrag für die Wohnung hatte.
Ich hab denen ja auch geschrieben, dass Herr XY Mieter war und dafür zuständig aber das interessiert die nicht
Jetzt verstehe ich das... das ist natürliche ne blöde Situation.
Könntest versuchen über den Vermieter eine Kopie des alten Vertrages zu bekommen aus dem ersichtlich ist, dass die Wohnung nicht auf dich (Meldeadresse) sondern auf deinen Ex (Mieter laut Vetrag) lief und er vor dir dort eingezogen ist. Ein paar Zeugen die das bestätigen schaden sicher auch nicht.
Ich sehe dich da leider in der Beweispflicht. Nach Aktenlage kann die GEZ ja nichts anderes glauben als das du als (gemeldete) Person auch Hauptmieterin und vorallem die erste Person warst die dort wohnte.
Du solltest in jedem Fall einen Anwalt in dieser Sache hinzuziehen. Die GEZ ist ne harte Nuss... wenn du da einmal nen Konto stehen hast wirst du es nicht so leicht los.
Spreche als eingefleischter Verweigerer da aus Erfahrung :D
Jop eben
Ich dachte mir schon das ich da in der Beweispflicht bin, aber das wird sicher eine Weile dauern bis ich den irgendwie ran bekomme, weil die Wohnung von der Gagfah ist...
Hab ich auch schon mitbekommen..... kann mir aber leider keinen Anwalt leisten da ich Azubi bin
Ich nehme an du hast mit deiner Verweigerung nicht viel Erfolg? ... Ich hab noch nie gehört das jemand erfolgreich verweigern kann :D
Ne günstige Rechtsschutz bekommste schon für unter 200€ im Jahr.
Würde ich dir dann mal anraten jetzt abzuschließen und selbst schonmal bei denen Wiederspruch einlegen usw. solang die beschäftigt sind und noch von dir höhren kommt der Vollzieher erstmal nicht. In nem viertel Jahr kannst du die Rechtsschutz dann einschalten.
Also ich habe es geschafft mein Konto von den stornieren zu lassen. Gibt da Möglichkeiten und Wege. Richtig legal ist davon natürlich keiner. Das geht vom Wohnsitz im Ausland bis hin zu Briefkastengenossenschaften wo eine Wohnung dutzende Meldeadressen hat. Am einfachsten ist es aber wenn man sich solidarisch zusammentut als Hausgemeinschaft; die GEZ hat mit Einstellung des Außendienst keine Möglichkeit mehr zu überprüfen wie viele Wohnungen tatsächlich an einer Adresse sind. Dann werden aus z.B. drei Parteien wie bei mir nurnoch eine. Wohnen wir halt alle in ner WG auf dem GEZ Papier und nur eine von insgesamt 6 Personen hat damit ein GEZ Konto. Ist direkt ne ganze Ecke billiger pro Nase und 5 Leute bleiben bei der GEZ unter dem Radar für die Zukunft.
Mit dem Vollstrecker wäre ich mir nicht so sicher. Ich habe jetzt eine richtige Mahnung bekommen, nicht mehr nur dieses bescheuertem Festsetzungsbescheid.
Das geht jetzt schon fast ein Jahr so... erst hat meine Mutter mit denen Kontakt gehabt und versucht das zu klären, da aber nichts passiert ist hab ich mich dann vor 2 Monaten selbst gekümmert und denen geschrieben und jetzt stehe ich eben vor diesem Problem.
Ich glaube diese Möglichkeiten kommen bei mir leider alle nicht in frage
du kommst aus der nummer nicht mehr raus. wenn du dort gemeldet warst, dann wurdest du zwangsangemeldet und musst zahlen. wenn du das nicht tust, wird demnächst vollstreckt. auch azubis müssen zahlen. solltest du bab oder bafög bezogen haben oder immer noch tun, dann stelle einen antrag auf rückwirkende befreiung und reiche alle bescheide die du hast in kopie ein.
Doch mein verstorbener Exfeund war der Mieter.
Hab den Leuten schon mitgeteilt, dass das nicht meine Wohnung war und den Namen des eigentlichen Mieters, da aber kein Mitgliedkonto unter seinem Namen gefunden wurde ist denen das egal.