Mehrere Begriffe bei Art der Tätigkeit bei Selbstständigkeit?

2 Antworten

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Dem Finanzamt ist die genaue Art der Tätigkeit egal, relevant ist lediglich, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit (§ 18 Einkommensteuergesetz) oder eine gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG) handelt.

Na klar kannst du das, die werden sich nehmen was sie brauchen !