Falsche Berufsbezeichnung im Arbeitszeugnis rechtlich anfechten?
Guten Tag,
ich bin ausgelernter Steinmetz / Steinbildhauergeselle und wurde von meinem letzten Arbeitgeber, wo ich 1,5 Jahre beschäftigt war, im Arbeitszeugnis nur als "Steinmetzhelfer" deklariert.
Zur Art der Tätigkeit im vergangenen Arbeitsvertrag steht allerdings dazu folgendes:
Herr X, im Folgenden auch Arbeitnehmer genannt, ist bei der Firma Y, im Folgenden auch Arbeitsgeber genannt, mit sämtlichen Aufgaben betraut, die der Betrieb mit sich bringt. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich Steinmetzarbeiten. Dem AN können auch anderweitige, seinen Fähigkeiten entsprechende Aufgaben übertragen werden.
Beworben habe ich mich allerdings als Steinmetz. Könnte ich die Bezeichnung juristisch anfechten? Danke
10 Antworten
Selbstverständlich muss es geändert werden, schreib ihm eine E-Mail mit der freundlichen Bitte um Korrekturen, somit hast du dies auch gleichzeitig für dich dokumentiert.
Du bist nicht explizit als Fachkraft eingestellt worden. Es wurde nur der Tätikeitsbereich genannt. Wenn du jedoch vorwiegend Tätigkeiten ausgeführt hast, die dem eines Steinmetzes entsprechen, kannst du natürlich auch einfordern, dass das im Zeugnis so benannt wird.
Wenn Du eine abgeschlossene Berufsausbildung als Steinmetz hast, dann solltest Du die Beichnung 'Steinmetzhelfer' im Zeugnis monieren.
Im Zeugnis klingt es so, als würdest Du als Helfer einem Steinmetz zur Hand gehen.
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Wenn das nicht konform ist, kannst Du es ansprechen und um Korrektur bitten. Ich hatte auch mal ein Arbeitszeugnis, wo ich plötzlich eine Frau war, dazu gespickt mit Rechtschreibfehlern. Alles ohne Gericht geklärt ;)
Was in Deinem Arbeitsvertrag steht, als was Du angestellt bist? Bzw nun warst?
Rede/schreibe ich südkuaheli ?
Sorry, die Berufsbezeichnung steht nicht drin, sonst wärs ja einfach.
Darum ja @einfach ;)
Hast Du alleine gearbeitet, hast Du vllt auch jmd angelernt? Dann war es sicher keine Helfertätigkeit ;).
Dann würde ich den Chef einfach darum bitten, dass dies korrigiert wird. Und in Zukunft auf den Arbeitsvertrag achten :). Macht es einfacher
Hi,
ich würde auf die Berufsbezeichnung bestehen, die im Arbeitsvertrag festgelegt worden ist.
Wenn der AG das nicht freiwillig ändern möchte, würde ich mich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen.
Als Laie würde ich sagen, dass du einen rechtlichen Anspruch auf Richtigstellung hast.
LG
Danke, ich weiß jetzt schon dass er das nicht ändern möchte. Im Arbeitsvertrag steht nur das, was ich oben gepostet habe.
hmm...bei so einer Formulierung hätte ich erst gar nicht unterschrieben, aber daran lässt sich vorerst nichts ändern.
Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich Steinmetzarbeiten
das könnte hilfreich sein, denn wenn der Schwerpunkt auf Steinmetzarbeiten liegt und du dich als Steinmetz beworben hast (falls du die Bewerbung noch vorliegen hast, wäre das eine gute Sache) sollte es naheliegend sein, dass du dort als Steinmetz gearbeitet hast und nicht als Steinmetzhelfer.
Ich kenne mich in diesem Beruf nicht so gut aus, aber ein Steinmetz sollte mehr verdienen, als ein Steinmetzhelfer.
Damit könntest du aufgrund deines Verdienstes belegen, dass du dort als Steinmetz tätig warst. (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen)
Aber am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzen, dass klingt wirklich nicht ganz einfach.
Oben in der Frage, das was ich kursiv gepostet habe steht drin.