Medikamenten bezahlung vom Unterhalt des Vaters?
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und spiele nun mit dem Gedanken von zuhause auszuziehen, da die Situation hier nicht sehr angenehm ist, was aber keine Rolle spielt. Meine Eltern sind getrennt und meine Mutter bekommt jeden Monat den Unterhalt von meinem Vater auf ihr Konto überwiesen. Jetzt weiß ich immer hin schon, das ich mit 18 Jahren das recht habe diesen Unterhalt selber zu beziehen. Ich wüsste aber gerne, ob ich davon anfallenden Kosten, in meinem Fall Medikamentenkosten, dann von diesem Geld bezahlen muss oder ob diese Kosten weiter hin meine Mutter tragen muss, da ich bei ihr Versichert bin und ja auch dort Lebe. Ich freue mich auf Sinnvolle Antworten (:
5 Antworten
Der Kindesunterhalt ist für die Versorgung des Kindes. Wenn du dieses Geld beanspruchst, musst du auch die Dinge davon kaufen, die für dich notwendig sind. Medikamente, Kleidung, Lebensmittel, ggf. Schulsachen etc. Unterhalt ist kein Taschengeld.
meine Mutter bekommt jeden Monat den Unterhalt von meinem Vater auf ihr Konto überwiesen
Mit der Volljährigkeit ist der Unterhalt auf das Konto des Kindes zu überweisen. Überweisungen an die Mutter sind, wenn nicht explizit vom Kind verlangt, nicht schuldrechtlich befreiend. Sprich Sie haben gegen ihre Eltern ( es sind beide barunterahltspflichtig ) einen Unterhaltsanspruch. Die Zahlung an Ihre Mutter befreit den Vater nicht davon Ihnen Unterhallt zu zahlen.
Beachten Sie aber, das mit der Volljährigkeit ein Unterhaltsanspruch nur noch während der Schul und Berufsausbildung besteht.
Ich wüsste aber gerne, ob ich davon anfallenden Kosten, in meinem Fall Medikamentenkosten, dann von diesem Geld bezahlen muss oder ob diese Kosten weiter hin meine Mutter tragen muss
Die Kosten der Medikamente sind in der Regel aus dem Unterhalt zu begleichen. Ihre Mutter zahlt diese indirekt, da sie ja unterhaltspflichtig ist. Im Moment handet es sich dabei um Naturalunterhalt. Ihren Eltern steht es nämlich frei, wie sie den Unterhalt gewähren. Ihre Mutter muß ihnen den Unterhalt also nicht bar geben, sondern kann ihn auch in Naturalien ( Kleidung, Essen, Wohnen,...) erbringen.
wenn du von zu hause ausziehst und selber über Geld verfügst mußt du dich selber krankenversichern
Die Kosten für eine Krankenversicherung sind nicht in den Unterhaltssätzen enthalten, wäre als sofern notwendig ein Mehrbedarf des Unterhaltsberechtigten. Die gewöhnlichen ( und in der Höhe insgesammt beschränkten ) Zuzahlungen für Medikamente sind hingegen in den Unterhaltssätzen enthalten.
wenn du von zu hause ausziehst und selber über Geld verfügst mußt du dich selber krankenversichern, entweder wie üblich übern Arbeitgeber, wenn du arbeitest, oder überst Arbeitsamt bzw Sozialamt.
es geht ja gerade nicht vorrangig ums ausziehen sondern um die Frage, ob ich diese Kosten JETZT, wenn ich noch bei Mama wohne selber tragen muss. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann sind meine Eltern dazu verpflichtet ab mit dem 18 Geburtstag sogenannten Barunterhalt zu zahlen. Welchen ich, wenn ich bei meiner Mama wohne verrechnen lassen kann, mit strom, wasser und so. Währen der Unterhalt von meinem Vater mir zusteht. Davon mal ganz ab, ich bekomme im moment ein Taschengeld, von welchem ich Klamotten, Schulbedarf und alles weitere Bis auf essen selber bezahlen muss. Das Taschengeld würde dann ja weg fallen.
Wenn du den Unterhalt haben möchtest musst du ausziehen. Dann bekommst du das Geld Für die Medikamente muss deine Mutter nicht unbedingt aufkommen aber das kann man von hier aus schwer sagen. Man müsste wissen in welchen Verhältnissen du lebest
Der Anteil am Unterhalt des Vaters kann sie jetzt schon fordern, dazu braucht sie nicht auszuziehen.
Es muss sie auch nicht interessieren, dass der Vater das Geld an die Mutter überweist, wenn sie das so nicht bestimmt hat. Sie könnte sogar den Unterhalt beim Vater einklagen, denn sie hat den Anspruch, nicht die Mutter. Diese ist gegenüber der volljährigen Tochter sogar selbst barunterhaltspflichtig.