Materialkosten absetzbar obwohl noch nicht eingebaut?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Materialien einkaufst, die jeweils nur wenige hundert Euro kosten, fragt niemand danach, ob die auch eingebaut wurden.

Wenn Du in einem Jahr sehr viel Material kaufst, also z. B. Fußböden, Tapeten, Farben, Türen, Badezimmerausstattung und -armaturen, wird das Finanzamt sich schon dafür interessieren, was da alles gemacht wurde und es wird vor allem darauf bestehen, dass die damit geltend gemachte Wohnungsrenovierung über einen längeren Zeitraum abgeschrieben wird. Zum Beispiel 10 Jahre.

Deshalb ist es am besten, wenn man schon auf Vorrat kauf, dass man immer nur für geringere Beträge kauft, die anstandslos innerhalb von einem Jahr auch vom Finanzamt anerkannt werden.

Mal einen Fußboden, mal Badezimmerausstattung, mal drei Eimer Farbe usw.

Aber Achtung, wenn Du auf Vorrat kaufst:

Die gute kann 101 werden oder noch älter und dann immer noch in der Wohnung wohnen oder ihr Wohnrecht nicht raus geben und Dich nicht in die Wohnung lassen für solche Sanierungen.

Dann hast Du u. U. eine Menge Material, dessen Gewährleistung abgelaufen ist, bevor es überhaupt verbaut wurde. Farben können bis dahin schon kaputt sein und wenn man von irgend etwas zu wenig hat, bspw. der Fußboden reicht wegen zuviel Verschnitt nicht für die ganze Fläche, kannst Du nicht mehr nachkaufen, da es das Produkt dann nicht mehr gibt oder jedenfalls nicht mehr die passende Charge.

Überlege also gut, wieviel Du von was als Vorrat beschaffst.

bwhoch2  14.02.2017, 19:08

Danke für die Auszeichnung.

schleudermaxe  14.02.2017, 08:15

... und obwohl keine Miete eingenommen wird können solche Kosten und Lasten in Abzug gebracht werden? Wovon kann denn abgezogen werden?

Hasan7688 
Beitragsersteller
 14.02.2017, 08:53
@schleudermaxe

@bwhoch2 Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Werde dann evtl erstmal nur sachen holen die ich ohne Probleme lagern kann. Zb Steckdosen, Stromleitung usw.

@schleudermaxe wieso keine Miete?? Die Wohnung ist doch vermietet??

schleudermaxe  14.02.2017, 10:13
@Hasan7688

... bei einem Wohnrecht wird keine Miete geschuldet, weil nichts gemietet wird.

Die Nutzerin nimmt ihr Recht war und gut ist. Dafür muß sie nichts bezahlen.

Hasan7688 
Beitragsersteller
 14.02.2017, 13:44
@schleudermaxe

Wie gesagt die Dame hat lebenslanges Wohnrecht und das heißt das sie in der Wohnung wohnen darf solange sie will. Aber sie muss trotzdem Miete zahlen wie jeder andere auch!!! Aber das ich nicht meine Frage. Meine Frage war etwas anderes.

bwhoch2  14.02.2017, 19:14
@schleudermaxe

@schleudermaxe: Deine Antwort macht Deinem Namen hier alle Ehre. Wer lesen kann (1. Satz der Frage), ist klar im Vorteil.

(Übrigens schätze ich Deine meist sehr guten Antworten und Kommentare sehr!)

Wohnrecht, was meist auch im Grundbuch verbrieft ist, bedeutet normalerweise schon, dass das kostenlos ist. Aber das muss nicht die Regel sein. Es kann immer mal sein, dass ein Mensch, der aus irgend einem Grund mal ein solches Wohnrecht erhalten hat, es nur deswegen bekommen hat, damit keine Kündigung möglich ist und dass dennoch vereinbart wurde, dass Miete an den jeweiligen Eigentümer zu zahlen ist. Vielleicht wurde dabei sogar die Miethöhe auf Dauer festgelegt.

Falls man daran zweifelt, dass das auf Dauer nicht geht, wenn die Miete bspw. nie angehoben werden kann, möchte ich nur auf die Fuggerei in Augsburg verweisen. Angeblich das älteste Sozialwohnungsprojekt mit einer ganz besonderen Regelung hinsichtlich der Miethöhe: 0,88 € Jahresmiete + eine tägliche Gebetsverpflichtung zu Gunsten des Stifters. ( Der muss es nötig gehabt haben!)

... aber die Wohnung wird ja gar nicht vermietet bei einem Wohnrecht und somit können Kosten und Lasten sich auch nicht steuerlich auswirken.

Hasan7688 
Beitragsersteller
 14.02.2017, 08:54

Doch die Wohnung ist vermietet. Das Wohnrecht hat nichts damit zu tun sondern ich kann der Dame nicht kündigen auch nicht wegen Eigenbedarf.

schleudermaxe  14.02.2017, 10:12
@Hasan7688

... und wie soll dies gehen, bei einem Wohnrecht kann/darf keine Miete abverlangt werden.

Hasan7688 
Beitragsersteller
 14.02.2017, 13:50
@schleudermaxe

Wer sagt das?!?!?! Die Wohnung war bereits vermietet als ich diese gekauft habe und die alten Eigentümer (eine große Wohnungsgesellschaft) hat auch Miete erhalten. Finde es völlig schwachsinn warum man keine Miete für seine eigene Wohnung einnehmen dürfte! Das Wohnrecht ist dafür da damit sie niemand aus der Wohnung schmeißen kann.

schleudermaxe  14.02.2017, 14:01
@Hasan7688

... dafür gibt es Mietvertäge auf Lebenszeit.

.... der BFH hat bereits mit Urteil vom 25.7.95 (BFH/NV 96,123) den Fall beurteilt, dass als Gegenleistung für den Verzicht auf das Wohnrecht ein Entgelt in Form einer dauernden Last vereinbart wurde, dessen Höhe dem nunmehr geschuldeten Mietzins entsprach.

Die Vereinbarungen seien steuerrechtlich nicht anzuerkennen, weil sie einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO darstellten.

Und hier wurde nicht einmal auf das Woh nrecht verzichtet!!!

du kannst etwas nur in dem Jahr absetzen in dem du das kaufst. Kaufst du eine Gastherme und die wird dir geklaut und dann kaufst du eine neue, kannst du beide absetzen.

Der Einbau hat damit nix zu tun, nur das Datum auf der  Rechnung

Hasan7688 
Beitragsersteller
 13.02.2017, 13:30

Ok also könnte ich jetzt schon die Materialien kaufen und absetzen, obwohl ich es erst zb in 2-3 Jahren einbaue?

MKausK  13.02.2017, 13:32
@Hasan7688

ja sofern du machen für die Wohnung absetzen darfst.

ich kaufe ja auch im Sonderangebot Farben, die ich erst im nächsten oder übernächsten Jahr verbrauche

Hasan7688 
Beitragsersteller
 13.02.2017, 13:36
@MKausK

Habe den ersten Satz nicht verstanden??

MKausK  13.02.2017, 13:37
@Hasan7688

sofern du Sachen für die..sorry

schleudermaxe  14.02.2017, 08:13
@Hasan7688

..aber wie soll dies denn gehen, mit dem Absetzen? Wovon soll denn abgesetzt werden, wenn denn gar keine Einnahmen vorhanden sind?

MKausK  14.02.2017, 09:29
@schleudermaxe

er hat doch Mieteinnahmen. In der Aufbauphase eines Betriebes könne die Ausgaben die Einnahme sogar übersteigen.

schleudermaxe  14.02.2017, 10:16
@MKausK

... und woher? Bei einem Wohnrecht kann es keine MIete geben, so auch die steuerlichen Vorgaben.

MKausK  14.02.2017, 11:42
@schleudermaxe

Wohnrecht heißt nicht mietfrei, er schreibt auch vermietet

schleudermaxe  14.02.2017, 13:32
@MKausK

... aber nicht in der Frage. .... wenn, dann kann ich absetzen, ......

und somit greift wieder das Wohnrecht.

Hasan7688 
Beitragsersteller
 14.02.2017, 13:47
@schleudermaxe

Ich verstehe ihr Problem nicht. Die Wohnung ist vermietet! Meine Frage ist ob ich meine Kosten absetzen kann und nicht ob ich Miete einnehmen darf. Wenn es Sie interessiert ob man bei Wohnrecht Miete einnehmen darf können sie gerne ein neues Thema aufmachen, weil das nicht meine Frage ist.

Du kannst die Kosten für den Erhalt der Mietsache absetzen.

Deine "Spekulation" heute Material zu kaufen um es dann später für die Mietsache einzusetzen geht so nicht. Es ist ja nicht sicher das diese Materialien jemals eingesetzt werden.

Aber wegen ein paar hundert Euro fragt da eh niemand nach

Nein, es muss auch eingebaut sein.

schleudermaxe  14.02.2017, 08:12

... und warum, wenn denn gar keine Miete eingenommen wird?

Seit wann kontrollieren die Damen und Herren vom Finanzamt private Buden, ob da etwas eingebaut wurde oder nicht?