maßnahme vom arbeitsamt auf der stelle abbrechen ohne sanktion?
Hi also folgendes ich steck in so einer eingliederungsmaßnahme vom arbeitsamt bei nestor fest bin seit august da (wurde ja praktisch erpresst damit ich da rein gehe) jetzt werde ich auch noch zue einem praktikum gezwungen was ich aber nicht machen wil... jetzt will ich aber die maßnahme abbrechen auf der Stelle (also würde dann jetzt gleich ein abstecher zum Arbeitsamt machen) weil die maßnahme totaler quatsch ist... komm ich da jetzt ohne sanktion wieder raus??? und wenn nicht wie viel sanktion krieg ich dann??? oder kriege ich dann ganz sperre??? binn18 und ausbildungssuchend... bitte helft mir...
danke schon mal im voraus mfg: tobi
16 Antworten
Wenn du abbrichst, dann wirst du mit Sicherheit eine Sanktion erhalten.
Denk dir erstmal, bevor du über die Entscheidung anderer nachdenkst, dass du wohl lang genug Zeit hattest, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Chance hast du dir nun vertan und musst jetzt damit leben, dass andere das Thema für dich in die Hand nehmen. Es ist an für sich schon schlimm genug, dass man so früh vom Staat abhängig ist, das will ich aber gar nicht weiter ausdehnen, da können auch ab und an mal Schicksale dahinter stehen.
Kümmer dich nebenher um einen Ausbildungsplatz deiner Wahl und mach deine Maßnahme einfach fertig, ansonsten sitzt du doch sowieso nur zuhause rum, so hast du wenigstens etwas "Alltag" und schläfst nicht bis 12 Uhr....
seit ich in dieser maßnahme bin komme ich nicht mehr dazu bewerbung zu schreiben oder mir ein Job zu suchen (was sowieso nicht so leicht ist) wir machen da nur sachen wie aus luftballons mit papmasche laternen basteln, spazieren gehen filme gucken usw.
Ich weiss nicht, ob Du von ALGI oder ALG II sprichst. Das ist allerdings ein wesentlicher Unterschied für die Beurteiung der Rechtmässigkeit.
Den Mangel an Zeit für Bewerbungen kannst Du grds. nur dann anführen, wenn Du mehr als 30 Stunden/Woche in der MAssnahme bist. Bei weniger wird vorausgesetzt, dass Du bis zur Vollzeit (35-40 h/Woche) nch eine Zeitreserve hast.
Eventuell könntest Du einwenden, dass das Praktikum innerhalb der Massnahme nicht den Charakter eines Ausbildungsbestandteils ("pädagogisch") hat, sondern reine Ausbeutung von am Arbeitsmaerkt verwerteter Arbeitskraft hat. Das wäre m.E. (meines Erachtens!) dann der Fall, wenn Du Arbeit am Arbeitsmarkt machst, die in den Betriebsablauf unverzichtbar eingebunden ist und das in der selben Art wie ein bezahlter Arbeitnehmer der Firma.
Schwierig wäre es, wenn Du nur in einer der typischen gemeinnützigen Werkstätten tätig wärest, die ihre Produkte an niemanden verkauft, sondern nur mit Geld aus dem Arbeitsmarktbudget finanziert wird.
Wenn die Bedingungen, dass die Arbeit nicht zusätzlich und nicht gemeinnützig nicht erfüllt ist, könntest Du sie ggf. entweder verweigern oder alternativ nach Ableisten einen Wertersatz in Form von entgangenem Arbeitslohn einklagen.
Die Lage ist hier niocht so eindeutig wie im Bereich der sog. "Ein-Euro-Jobs", bei denen das eindeutig geltendes Recht ist.
Ein Risiko der Sanktion gibt es immer. Ob die Massnahme rechtswidrig ist oder nicht, würde sich erst in der gerichtlichen Überprüfung heruas stellen. Und dass die Jobcenter (ALG II) massenhaft rechtswidrig sanktionieren (ca. 75 Prozent aller Sanktionen!) ist bekannt.
Du musst Dir also im Klaren darüber sein, dass die Sanktion fast sicher kommen wird. Und wissen, ob es Dir wert ist, dafür in das Gerichtsverfahren zu gehen.
Die "Maßnahmen" der Job Center, so sagt man, sind nichts wert, wenn Du die Teilnahme allerdings abbrichst und auch noch ein Praktikum ablehnst, kürzt man Dir das Geldgeschenk ganz sicher um ein Drittel?.
Sieh es doch von der praktischen Seite, wenn Du tagsüber für den Arbeitsalltag übst, brauchst Du zu Hause weder Strom noch Heizung.
Das ist kein leichtes Unterfangen! Einfach mit deiner Begründung abrechen wäre wohl nicht so sinnvoll, da ggf. eine 100%-Sperre droht (U25). Um die Möglichkeiten eines Abruchs auszuloten, sind deine Informationen allerdings bei weitem nicht ausreichend. Ich würde dir raten, eine Erwerbslosenintiative zu kontaktieren oder in einem seriösem Hartz-IV-Forum dein Anliegen detailiert zu posten, wo dir vielleicht erfahrene User helfen können.
Die Idee mit dem Abstecher zum Arbeitsamt ist wohl das Beste.Nur dort kannst du dir Informationen einholen, die dir bei deinen Entscheidungen weiterhelfen. Denk daran, daß hier viele Leute einen Kommentar abgeben, die von der Materie kaum oder überhaupt keine Ahnung haben und oft rein emotional antworten. Warum ein Risiko eingehen, das sich auf einfache Weise vermeiden läßt ? Für falsche Entscheidungen trägt nur einer die unter Umständen weitreichenden Konseqenzen--und das bist DU.