Berufsvorbereitung, Hartz IV, Berufskolleg, Sanktionen oder nicht?
Hallo Leute,
zu mir, ich bin 22 Jahre alt und derzeit bei der BvB Berufsvorbereitende Maßnahme im Auftrag vom Arbeitsamt. Meine Eltern sind Hartz IV Empfänger und ich wohne mit Ihnen. Ich habe nun eine vorläufige Zusage (Berufskolleg) bekommen. Vorläufige deswegen weil sich die Noten im Abschlusszeugnis ändern könnten. Ich habe mich jedoch bereits mit meinem Abschlusszeugnis beworben, da ich bereits älter bin und meine Mittlere Reife habe. Deswegen werde ich höchstwahrscheinlich bei der Schule angenommen. Nun zum Thema; Mein Vertrag bei der BvB geht bis zum 31. August. Ich habe jedoch keine Lust mehr bzw. finde es unnötig dort hinzugehen aus mehreren Gründen. Das ist aber egal. Würde ich bzw meine Eltern Sanktionen d.h keine Miete oder ähnliches bekommen? Ich weiss das, das der Fall wäre wenn ich ohne Grund abbrechen würde. Aber ich habe eine Zusage von der Schule? Kann ich mich bedingungslos, sorglos abmelden bei der BvB ohne das irgendwelche Sanktionen auf mich und meine Familie zukommen würden? Am schlimmsten Fall kein Kindergeld oder nicht? Bitte um Hilfe und nur auf meine Frage antworten
3 Antworten
Zum Kindergeld kann ich nichts sagen aber der ALG 2 - Regelbedarf, den Deine Eltern für Dich bekommen, könnte sanktioniert werden, wenn Du einfach so abbrichst. Dadurch bekäme Eure Bedarfsgemeinschaft vorübergehend weniger ALG 2.
Ich würde Dir empfehlen, vorsichtig mit dem Abbruch zu sein und Dir ggf. zunächst eine Beratung vor Ort einzuholen.
Du könntest eine Sanktion bekommen. Ich war selber in so einer Sinnlosmaßnahme für 2 Monate, hab dann abgebrochen und wieder ausbildungssuchend gemeldet (ich beziehe kein Hartz 4.). Ich hatte Glück. Jetzt hat der Sachbearbeiter mir gedroht mich wieder da hin zu schicken in 2 Monate... Ich habe aus meinen Fehlern gelernt:
- Keine EGV unterschreiben, sagen du willst das überprüfen für 10/14 Tage (gerichtlich wurde das zugesagt, findest du irgendwo.) und anonymisiert reinstellen bei https://www.elo-forum.org/
niemals sagen du möchtest nicht unterschreiben, sondern du überprüfst. Wenn du dann eine VA bekommst, kannst du dagegen klagen / widerspruch legen
- Keine Sachen angeben, die Privat sind / Datenschutz (z.B. Personalfragebogen wo z.B. über deine Eltern gefragt wird. So weit ich weiß muss man das nicht angeben!)
- Auch keine Datenweitergabe an Dritten - das musst du nicht.
breche das nicht ab stad dessen gehst du da hin oder du nimmst dir dein Urlaub der dir zusteht und das sind immerhin 21-22 tage ! Und gehst nur dieser zeit solange dahin das du diesen Dan aufbrauchst! Wen du das dan wegen der Schule abbichsz zb weil die am 14.8 begibnt ist das was anderes!