Erpressung von der Arbeitsvermittlerin
Bitte ich brauch schnell Hilfe und zwar ich arbeite geringfügig und bekomme vom Arbeitsamt ein Finanzielle Unterstützung, doch seit letztes Jahr erpresst meine Arbeitsvermittlerin mich und zwar sollte ich letztes Jahr eine Maßnahme machen sonst würde mein Geld komplett gesperrt, diese Maßnahme habe ich gemacht und diese ist im Dezember fertig gewesen, doch jetzt gestern war ich wieder bei meiner Arbeitsvermittlerin und sie hat mich wieder erpresst und zwar hatte sie schon wieder ne neue Maßnahme für mich und hat mich dafür ohne mit mir Rücksprache zu halten dort angemeldet und hat mich gezwungen diese Anzunehmen bzw erpresst, das sonst wenn ich sie nicht mache mein Geld gesperrt wird. Das ist bereits schon die 6 .te Maßnahme und wenn ich nach Arbeitsvermittlungsvorschläge frage heißt es schon seit 2 Jahren das sie keine Stellenvorschläge hätten, sie hätten komischer weise nur Maßnahmen für mich. Die lässt nicht mit Ihr sprechen. Die schmeißt mich von einer in die andere Maßnahme. Darf der Arbeitsvermittler mit mir so umgehen und mich die ganze Zeit erpressen oder was kann ich tun? Ich danke euch schon jetzt für euere Hilfe!
18 Antworten
Erpressung ist das nicht! Wenn du das so in aller Öffentlichkeit sagst, kannst du in Teufels Küche kommen, damit machst du dich nämlich strafbar, wegen übler Nachrede. Die Vermittlerin tut nur ihre Pflicht, und wenn sie dich mit einer Maßnahme fördern will, solltest du eigentlich dankbar sein. Weiß das Arbeitsamt, dass du arbeitest? Wahrscheinlich nein, denn dann würde dich deine Vermittlerin vorher fragen, ob die Maßnahme mit deinem Arbeitsplan vereinbar ist. Wenn es dir so nicht passt, musst du dich eben selbst auf die Arbeitssuche begeben. Wenn du das dem Arbeitsamt überläßt, bist du in zwei weiteren Jahren sicher immer noch ohne Arbeit. Ich war schon des öfteren arbeitslos, neue Jobs habe ich immer ohne Arbeitsamt gefunden, die sind in der Hinsicht nicht gerade hilfreich.
Das mit der Strafbarkeit, weil Eulle sich hier beklagt, ist Quatsch. Es handelt sich nicht um üble Nachrede, ist also keine Beleidigung. Denn sie nennt nicht den Namen der Sachbearbeiterin.
Sollen sich nun sämtliche Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen der Jobcenter, die sich angesprochen fühlen, zur Staatsanwaltschaft hinbewegen, um Strafanzeige zu erstatten???
Hallo eulle,
zunächst einmal ist der Begriff "Erpressung" hier nicht angebracht! Als Du die Antragsunterlagen beim Job´center abgegeben hast einen "Vertrag" unterschrieben. Du hast dabei bestätigt, dass Du alles machst, um wieder in eine Vollbeschäftigung zu gehen. Sollte deine Fallmanagarin der Meinung sein, dass diuese Maßnahmen sinnvoll sind, so liegt es in ihrem ermessen. Wer Geld vom "Staat" bezieht muss dabei die Richtlinien einhalten, das sind die "Spielregeln"
Die einzige Möglichkeit die Du hast, ist das Du selbst einen Job findest.
Du hast mit Sicherheit eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Schau da nochmal rein.
Wenn die Sachbearbeiterin Dir androht, Dich bei Nichtantritt der Maßnahme zu 100% zu sanktionieren, bist Du wohl unter 25 Jahre jung.
In dem Alter sollen die Arbeitslosen so schnell wie möglich fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden, damit sie sich von Hartz IV abnabeln und in ihr berufliches Leben starten können. Je kürzer die Arbeitslosigkeit dauert, desto größer sind die Chancen dazu. - Die Arbeitslosen sind gehalten, kraftvoll so schnell wie möglich ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und selbst ihr Geld zu verdienen.
Geh also zu den Maßnahmen und schau, was Du dabei dazulernen kannst - beruflich und auch sozial. - Gleichzeitig schreib Dir die Finger fransig, bis Du einen Ausbildungsplatz oder eine (möglichst Vollzeit-)Arbeitsstelle gefunden hast.
Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg und ein befriedigendes berufliches Leben.
Informiere dich bitte, ob es in deiner Stadt oder in der Nähe davon eine Sozialberatung bzw. Arbeitslosenberatung gibt. Was deine Vermittlerin macht ist meines beschränkten Wissens nach nicht rechtens und eine Beratungsstelle wird dir gern helfen, dagegen vorzugehen. Im besten Fall kannst du Widerspruch einlegen oder sogar klagen. Das ist nämlich ein ganz klassischer Fall von Ausbeutung. Man muss nicht einmal die Eingliederungsveteinbarung unterschreiben, aber wie gesagt lass dich fachlich beraten, mitsamt Unterlagen.
Wird die Eingliederungsvereinbarung (EGV) nicht unterschrieben, wird ein Verwaltungsakt erlassen, der keine aufschiebende Wirkung hat.
Besser ist es, die EGV zu verhandeln (ist ja ein Vertrag zwischen dem Jobcenter und einem mündigen Bürger), und sich bei der Verhandlung begleiten zu lassen von einem erfahrenen Beistand = Behördenlotsen.
Schon ausprobiert?
Das ist doch keine Erpressung. Wo lebst du denn?
Sei froh, dass sich die Vermittlerin so um dich kümmert. Genauso gut könnte sie dich dir selbst überlassen. Dann hättest du das Nachsehen.
Als ich arbeitslos war, war ich froh, dass ich zwei Maßnahmen bekommen hatte. Erstens war ich weg von der Straße. Und zweitens bin ich dadurch nicht dümmer geworden.
Oder verzichte auf das Geld und hab dann Deine Ruhe. Ist doch das Einfachste?