Markiert karierte Gehwegmarkierung einen Fußgängerüberweg?
Hallo,
in Wuppertal gibt es stellenweise weiß-grau karierte Pflasterungen auf dem Gehweg, welche laut Verständnis der hiesigen Polizei einen Fußgängerüberweg kennzeichnen sollen. Entsprechend werden Bußgelstrafen verhängt, wenn auf einer solchen Fläche geparkt wird.
In der StVO finde ich keinen Hinweis auf eine solche Markierung.
Kann mir jemand hierzu eine Auskunft geben?
Vielen Dank!
5 Antworten
Auf einem Gehweg darf grundsätzlich nicht geparkt werden, egal ob er kariert ist oder nicht.
ich denke das würde erst als Gehweg gelten wenn zusätzlich Verkehrszeichen Fußgängerüberweg angebracht ist denn so kann es vom KFZ z.B. bei Schnee und Matsch nicht erkannt werden
es geht offenbar um Parken "auf" dem Gehweg - auf der mit Pflaster gekennzeichneten Fußgängerfurt ....
§26 StVO i.V.m. Zeichen 293 (Markierung) und Zeichen 350 (Richtzeichen Fußgängerüberweg) nach Anlage 2 und 3 der StVO regelt die Grundlagen zum Fusgängerüberweg.
Entsprechend den Verwaltungsvorschriften muss das Streifenmusster auf der Straße verwendet werden. Karo-Muster sind mir nicht bekannt.
Wenn die Markierung auf den Gehweg ist, ist es einfach nur ein Gehweg. Entsprechend kann hier rechtswidriges Gehwegparken geahndet werden.
Fußgängerüberwege und deren Markierungen sind allerdings auf der Fahrbahn
https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
§ 12 STVO
grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt
lässt sich ganz einfach hier heraus lesen
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte
Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.
...
außerdem vermute ich fast, dass da eine Gehwegabsenkung war .. da darf man nicht mal davor parken ... und erst recht nicht drauf
Wenn sich die "weiß-grau karierte Pflasterungen auf dem Gehweg" befinden, darf dort nicht geparkt werden, eben weil es auf dem Gehweg ist - mit Fußgängerüberweg hat das nichts zu tun.
Möglicherweise haben die Politessen versehentlich die falsche Tatbestandsnummer angegeben, wenn ich den Bußgeldkatalog richtig lese, macht das aber finanziell keinen Unterschied ...