Frist für Parkverbotsschilder
Hallo Zusammen, vor der Haustür habe ich gestern Abend mein Auto auf einen Anwohnerparkplatz gestellt. Heute, am späten Nachmittag wurden zwei Parkverbotsschilder aufgestellt. Die Parkflächen müssen morgen ab 09.00 Uhr frei sein, weil ein Gerüst aufgebaut werden soll. Ich finde es allerdings eine Unverschämtheit erst ca. 18 Stunden vorher darauf aufmerksam zu machen. Ist das rechtens? Gibt es nicht eine Frist von 72 oder zumindest 48 Stunden?
3 Antworten
Ja, gibt es. Temporäre Halte-/Parkverbote müssen 72 Stunden vor Wirksamkeit angekündigt werden.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung16.php
Ein Haltverbot gilt grundsätzlich, sobald das Verkehrszeichen dort steht. Das gilt auch, wenn die Verkehrszeichen nicht 72 Stunden vorher aufgestellt waren. Es kann dann auch abgeschleppt werden. Aber weil dann ja ein Fahrzeugführer "nichts dafür kann", dass er falsch parkt, muss er die Abschleppkosten nicht tragen (und das verbotswidrige Parken ist ihm nicht vorwerfbar), wenn er von dem Haltverbot nichts wissen konnte (also die Schilder dort noch nicht standen, als er geparkt hat). Da ja sonst jeder sagen könnte "als ich dort geparkt habe, stand da noch kein Haltverbotsschild" hat die Rechtsprechung eine 72- Stunden- Regel entwickelt: Wenn die Verkehrszeichen 72 Stunden vorher aufgestellt waren, muss der Fahrzeugführer sich die Fahrlässigkeit anrechnen lassen, dass er sich nicht informiert hat, dass dort, wo er parkt, ein Haltverbot eingerichtet wird; dann muss er die Abschleppkosten tragen.
die antwort von catweazle stimmt auf jedenfall NICHT!!!
und wie kommst Du auf dies schmale Brett? Wenn Du nicht vom Fach kommst, solltest Du Dich tunlichst zurückhalten!
Herzlichen Dank für die Antwort! Gut, das würde in meinem Fall bedeuten, dass das Fahrzeug abgeschleppt würde, ich aber nicht die Kosten dafür tragen müsste, weil die Schilder nicht 72std zuvor dort standen - richtig?
ja das stimmt!
nach 72 h muss der parkplatz geräumt sein und nicht früher aber die frimen versuchen es natürlich, aber wenn es hart auf hart kommst hast du recht
Das stimmt so nicht. Siehe Urteil: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung16.php
Aus diesem Grund werden beim Aufstellen der Verkehrszeichen alle Fahrzeuge im betroffenen Bereich dokumentiert.