Frist für Parkverbotsschilder

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Ja, gibt es. Temporäre Halte-/Parkverbote müssen 72 Stunden vor Wirksamkeit angekündigt werden.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung16.php


Ein Haltverbot gilt grundsätzlich, sobald das Verkehrszeichen dort steht. Das gilt auch, wenn die Verkehrszeichen nicht 72 Stunden vorher aufgestellt waren. Es kann dann auch abgeschleppt werden. Aber weil dann ja ein Fahrzeugführer "nichts dafür kann", dass er falsch parkt, muss er die Abschleppkosten nicht tragen (und das verbotswidrige Parken ist ihm nicht vorwerfbar), wenn er von dem Haltverbot nichts wissen konnte (also die Schilder dort noch nicht standen, als er geparkt hat). Da ja sonst jeder sagen könnte "als ich dort geparkt habe, stand da noch kein Haltverbotsschild" hat die Rechtsprechung eine 72- Stunden- Regel entwickelt: Wenn die Verkehrszeichen 72 Stunden vorher aufgestellt waren, muss der Fahrzeugführer sich die Fahrlässigkeit anrechnen lassen, dass er sich nicht informiert hat, dass dort, wo er parkt, ein Haltverbot eingerichtet wird; dann muss er die Abschleppkosten tragen.

Crack  14.03.2013, 20:36

Ein Haltverbot gilt grundsätzlich, sobald das Verkehrszeichen dort steht. Das gilt auch, wenn die Verkehrszeichen nicht 72 Stunden vorher aufgestellt waren.

Das stimmt so nicht. Siehe Urteil: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung16.php

Da ja sonst jeder sagen könnte "als ich dort geparkt habe, stand da noch kein Haltverbotsschild" hat die Rechtsprechung eine 72- Stunden- Regel entwickelt:

Aus diesem Grund werden beim Aufstellen der Verkehrszeichen alle Fahrzeuge im betroffenen Bereich dokumentiert.

Bademeisterin  15.03.2013, 08:16
@Crack

die antwort von catweazle stimmt auf jedenfall NICHT!!!

catweazle01  18.03.2013, 22:53
@Bademeisterin

und wie kommst Du auf dies schmale Brett? Wenn Du nicht vom Fach kommst, solltest Du Dich tunlichst zurückhalten!

MasterDomi 
Beitragsersteller
 14.03.2013, 20:30

Herzlichen Dank für die Antwort! Gut, das würde in meinem Fall bedeuten, dass das Fahrzeug abgeschleppt würde, ich aber nicht die Kosten dafür tragen müsste, weil die Schilder nicht 72std zuvor dort standen - richtig?

nach 72 h muss der parkplatz geräumt sein und nicht früher aber die frimen versuchen es natürlich, aber wenn es hart auf hart kommst hast du recht