öffentlicher/nicht öffentlicher Verkehrsraum?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, aber ggf. ein Privateigentum

Kisa01 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 23:32

danke. also mit Erlaubnis des Privatbesitzers darf man da machen was man will?

Nic43  02.05.2011, 23:36
@Kisa01

Ja, soweit es nicht illegal oder kriminell ist!
Auto fahren würde dort gehen ;-)

Thx!

Kisa01 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 23:40
@Nic43

wie ist es mit einem pocket bike? diese kleine 2 räder(spaßgeräte)

Nic43  02.05.2011, 23:44
@Kisa01

Logisch! Das geht!

Aber nur mit Erlaubnis des Besitzers!

Nicht im Staatsforst oder ähnlichem ;-)

Allerdings würde ich einen anderen Ort suchen! Schon wegen den armen Tieren! Die werden dadurch massiv gestört!

Kisa01 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 23:45
@Nic43

vielen dank für deine antworten. sehr hilfreich.

Kisa01 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 23:50
@Nic43

da wird oft mit der kettensäge gearbeitet dadurch werden tiere auch massiv gestört. unser gerät ist umweltfreundlich :-). sehr leise und langsam alles im grünen bereich

Du musst, trotz Schranke, davon ausgehen, dass es sich hier um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Das Merkmal der Öffentlichkeit entfällt nur dann, wenn entweder durch eine eindeutig ersichtliche Gestaltung der Anlage (hier: Waldweg) oder durch Einzelkontrolle jedem Nichtberechtigten der Zugang von vornherein unmöglich gemacht wird oder wenn, falls solche Vorkehrungen nicht getroffen sind, nur solchen Benutzern der Zugang gewährt werden soll, die in einer näheren persönlichen Beziehung zum Verfügungsberechtigten stehen und die von diesem aufgrund dere Beziehung ihrer Person nach jederzeit ermittelt werden können. Das kann bei einem Waldweg nicht ausgeschlossen werden. Eine Zufahrt von der anderen Seite des Waldweges könnte möglich sein, weil dort keine Schranke ist oder diese geöffnet. Und somit wäre der Weg wieder öffentlich. Außerdem muss in der Öffentlichkeit kein Fahrverkehr stattfinden, es genügt auch Fußgängerverkehr, um öffentlichen Verkehrsraum zu begründen.

Kisa01 
Beitragsersteller
 03.05.2011, 16:56

dann gibt es keinen "nicht öffentlichen Verkehrsraum" weil Fußgänger überall passieren dürfen. In Deutschland gibt es das wohl nicht. Aber naja solange man nicht erwischt wird ist alles ok.

Anton96  10.05.2011, 18:05
@Kisa01

Du hast es erfasst, letzendlich ist nur ein Umfriedetes Gelände ein nicht öffentlicher Verkehrsraum, das mag dir nicht in den Kram passen aber so ist es nun mal.

Nein, es ist wie so oft etwas verwuderlich das eine falsche Antwort  als hilfreichste ausgezeichnet wird. Nur weil eine Antwort die eigene Meinung bestätigt ist sie nicht richtig.

Leider hat siggybayr Recht. Es gibt öffentlich rechtlichen Verkehrsraum. Dies sind alle Straße, Wege und Plätze die gem. dem Recht des Bundes, Landes, Kreises oder der Gemeinde dem öffentlichen Straßenverkehr wegerechtlich gewidmet ist. Also "normale" Straßen.

Waldwege, so wie du sie beschrieben hast, sind faktisch öffentlicher Verkehrsraum. Hier kommt es, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, auf die faktische Nutzung durch Jedermann an. Dies ist wohl gegeben, da Fußgänger und Radfahrer ebenfalls Verkehrsteilnehmer sind. Man sollte sich von dem Gedanke lösen, dass es hierbei nur um den Fahrzeugverkehr geht.

Mit Pocketbikes (sau gefährlich!) würde ich auf befriedetem Besitztum fahren. Als Tipp: suche dir einen Supermarktparkplatz, der am Wochenende, oder nach Ladenschluß, wirklich gesperrt ist. Also mit Schranken oder Tor. Mit Genehmigung des Eignentümers, Filialleiter, kannst du dort fahren. Natürlich bliebe noch die Frage der Lärmbelästigung nach LImschG.

Kisa01 
Beitragsersteller
 03.05.2011, 21:42

danke für die antwort. aber welcher Supermarktbesitzer erlaubt das?

also man kann nirgendwo damit fahren. frag mich nur warum die dinger sich so gut verkaufen in Deutschland auch aktuell. Oder hat jeder mehrere tausend quadratmeter privat Grundstück.

catzocken  04.05.2011, 17:46
@Kisa01

Zunächst kann ich dir sagen, dass Supermarktbesitzer dies durchaus erlauben. Wichtig ist jedoch, dass der Parkplatz mit Schranke oder Gitter abgezäunt ist. Bestens wenn die nächste Wohnbebauung dann noch Kilometer entfernt ist.

Warum die Dinger verkauft werden, kann ich dir auch nicht sagen. Sie sind auch reizvoll, aber sau gefährlich. Wenn sie aus China sind (Internet), haben sie oftmals keinerlei technische Überprüfung. Durch die kleinen Räder haben sie ein extrem instabiles Fahrverhalten. Hinzu kommen oft schlechte oder gar keine Bremsen (nicht der rede wert). Ein wenig geschraubt und das Ding fährt 60km/h. Ich kann nur zu Lederkombi und Helm raten, bzw. niemals kaufen.

An für sich NEIN, da Fußgänger und auch Radfahrer passieren könnten/dürften.

Also eigentlich nichts für private Fahrübungen. ;)

Kisa01 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 23:44

naja,Fußgänger und Radfahrer dürfen fast überall passieren.

Eichbaum1963  03.05.2011, 22:59
@Kisa01

Eben drum: auf umfriedetem Privatgrund ist es erlaubt. D. h. da darf kein Fremder einfach so reinkommen. Das ist auf dem Waldweg nur mit Schranke aber nicht gegeben!

Kisa01 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 23:34

es geht um pocketbikes :-)