Rote Ampel 1 mal geblitzt worden

4 Antworten

Wenn ich es richtig gelesen habe handelte es sich um einen Ampelblitzer? Wenn du bereits mitten auf der Kreuzung standest würde es mich schwer wundern wenn die Messung korrekt lief. Geht ja faktisch garnicht. Von daher Messfehler und ab in die Tonne. Ich wurde dieses Jahr bestimmt 5 mal geblitzt, gekommen ist nur 1 mal was. Da du dir ja auch noch Datum und Uhrzeit gemerkt hast, musst du dir keinen Kopf machen.

alistairov 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 00:29

Genau es handelt sich um ein Ampelblitzer es heißt wenn es rot wird blitzt er zuerst wenn man die Haltelinie überquert und dann danach paar meter um zu sehen ob man noch geschafft hat zu bremsem ich war ja schon über grün gefahren wurd wohl rot als ich mitten auf der Kreuzung stand dann wurd ich 1 mal geblitzt und ich denke weil es kein foto gibt das ich die haltelinie überquert hab sollte ich keine strafe kriegen oder ? Danke für deine Antwort

Du musst zweimal geblitzt werden, weil mit dem Zeitunterschied und der Entfernung deine Geschwindigkeit gemessen wird.

Wenn du nur auf einem Foto bist, dann wird dir nichts passieren. Und wenn, dann kannst du wirklich mit diesen Daten zur Polizei gehen und die werden die Anzeige fallen lassen. Du hast ja nichts falsch gemacht.

Crack  30.10.2014, 09:17
weil mit dem Zeitunterschied und der Entfernung deine Geschwindigkeit gemessen wird.

Die Geschwindigkeit wird an einer Rotlichtüberwachungsanlage nicht gemessen da sie für den Nachweis des Rotlichtverstoßes überhaupt nicht gebraucht wird. Es gibt teilweise zwar Anlagen die das machen, dann aber um einen Geschwindigkeitsverstoß nachzuweisen und nicht den Rotlichtverstoß.

alistairov 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 00:43

Vielen Dank für die Antwort :)

Man muss sich über den Blitzer überhaupt keine Gedanken machen.

Sobald ein Polizist die Kreuzung regelt, sind die Licht- oder Verkehrszeichen nachrangig. Der Polizist regelt die Kreuzung nicht grundlos. 

Es war richtig, die Zeit und Ort zu protokollieren, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Bußgeldstelle davon Kenntnis hatte, dass hier die Polizei den Verkehr regelte und dies nach Einspruch wenn was kommen sollte, geprüft werden kann. 

Du hast die Kreuzung bei Grün befahren, also kann man Dir auch keinen Rotlichtverstoß vorwerfen.

Allenfalls käme hier in Frage das Du die Kreuzung befahren hast obwohl es sich auf oder hinter ihr gestaut hat [§11 StVO]. Ich kann mir aber nicht vorstellen das das ernsthaft verfolgt werden würde, außerdem kämen dann auch nur 20€ Verwarnungsgeld in Betracht.