Mangelhafte elektrische Versorgung in Mietwohnung?
Wie schätzen dies hier die Experten ein:
Vor 3 Jahren gab es einen Kabelschmor in einem unserer Kinderzimmer. Der Elektriker legte die Leitung einfach tot. In der Küche kam es öfter zu Kurzschlüssen - und somit auch kaputten Elektrogeräten. Defekte leitungen mussten totgelegt werden, nun haben wir noch 2 funktionierende Steckdosen in der Küche. Etwas wenig, wie wir finden.
Bis heute sind uns aus ungeklärter Ursache diverse elektrische Neugeräte defekt gegangen. Neben einem nicht ganz 2 Jahre altem Fernseher auch ein Backofen (Heizstab verschmolz mit der Emaille, so etwas hatte der Elektriker noch nie gesehen!) eine neuwertige Spülmaschine und ein Kühlschrank. Unsere Hausratversicherung ersetzte nicht, der Vermieter nahm sich nichts davon an. Langsam wird die Beschaffung von neuen Geräten echt teuer!
Nach einem Wasserschaden in der Wohnung über uns UND bei uns im vergangenen Jahr ging plötzlich die Spülmaschine und der Kühlschrank in der Küche kaputt.
Zum Hintergrund: Wir haben einen Sicherungskasten OHNE FI-Schalter. Die vom Vermieter beauftragte Elektrofirma bemängelt das schon länger. Allerdings beruft sich der Vermieter auf den Bestandsschutz.
Frage: besteht möglicherweise ein Zusammenhang zwischen den defekt gegangenen Geräten und dem Wasserschaden? Aktuell tropft es auch mal wieder durch die Decke....
Kann ich den Vermieter in dem Fall dazu verdonnern, die Leitungen prüfen und ggf. erneuern zu lassen (Einbau FI-Schalter)? Hierzu wäre aber der komplette Abbau der Küche notwendig - das ist sehr zeitaufwendig und die Küche wäre länger nicht zu benutzen. Wer bezahlt das?
6 Antworten
Vor 3 Jahren gab es einen Kabelschmor in einem unserer Kinderzimmer. Der Elektriker legte die Leitung einfach tot.
Das ist wenig fachmännisch, aber natürlich der einfachste Weg. Die Ursache wird so aber nicht behoben, wenngleich man in einem Nebenraum mit einer (1) toten Leitung leben kann.
In der Küche kam es öfter zu Kurzschlüssen - und somit auch kaputten Elektrogeräten.
Das ist schon gravierender.
Defekte leitungen mussten totgelegt werden, nun haben wir noch 2 funktionierende Steckdosen in der Küche. Etwas wenig, wie wir finden.
Allerdings. Und inbesondere wegen der Folgekosten nicht mehr unerheblich.
Bis heute sind uns aus ungeklärter Ursache diverse elektrische Neugeräte defekt gegangen.
Das wundert mich nicht - die vertragen nämlich dauernde Kurzschlüsse und Fehlspannung nicht.
Nach einem Wasserschaden in der Wohnung über uns UND bei uns im vergangenen Jahr ging plötzlich die Spülmaschine und der Kühlschrank in der Küche kaputt.
Kurzschluss in den Leitungen. Ich wage zu vermuten, dass bei Euch die Leitungen noch aus Flachbandkabeln (3-pol) bestehen, die nicht in Leerrohren verlegt wurden. Deren Isolierung wird mit der Zeit porös, so dass eindringende Feuchtigkeit unweigerlich zu Kurzschlüssen führt.
Zum Hintergrund: Wir haben einen Sicherungskasten OHNE FI-Schalter.
Das alleine ist nicht das Problem; das FI ist nur ein zusätzlicher Personenschutz. Wir haben auch keine FI Schalter, und das stört mich auch nicht. Wenn überhaupt, würde ich die auch nur für die Feuchträume zusätzlich schalten lassen.
Die vom Vermieter beauftragte Elektrofirma bemängelt das schon länger.
Das tun sie immer :-) Tatsächlich ist ein FI aber nur dann sinnvoll, wenn eine zeitgemäße ELT-Verkabelung vorliegt. Und die habt ihr nicht.
Allerdings beruft sich der Vermieter auf den Bestandsschutz.
Mit Recht.
Frage: besteht möglicherweise ein Zusammenhang zwischen den defekt gegangenen Geräten und dem Wasserschaden? Aktuell tropft es auch mal wieder durch die Decke...
Mit hoher Wahrscheinlichkeit, ja. Nur nützt Euch das nichts. Die fehlerhafte ELT-Installation lässt sich aller Wahrscheinlichkeit nach in einer bewohnten Einheit nicht ändern. Man kann zwar - sofern Leerrohre existieren - abschnittsweise neue Leitungen ziehen, aber es steht zu befürchten, dass ihr die nicht habt. Und dann bedeutet eine Erneuerung eine Totalsanierung inklusive Aufstemmen aller Wände. Eine Weiternutzung der Wohnung ist während der Bautätigkeit ausgeschlossen.
Kann ich den Vermieter in dem Fall dazu verdonnern, die Leitungen prüfen und ggf. erneuern zu lassen (Einbau FI-Schalter)?
Das müsste beim Anwalt oder bei einer Beratung beim Mieterbund geprüft werden. Die Mängel sind sicher anzumelden und berechtigen auch zu einer Minderung; was den Schaden der Geräte anbelangt, wird es schon schwieriger. Das FI solltet ihr Euch sparen - denn im schlechteste Fall löst das aufgrund bestehendem Fehlstroms (Kriechstrom) ständig aus, sodass ihr überhaupt keine E-Geräte mehr nutzen könnt.
Hierzu wäre aber der komplette Abbau der Küche notwendig - das ist sehr zeitaufwendig und die Küche wäre länger nicht zu benutzen. Wer bezahlt das?
Wenn ihr das beauftragt, zahlt ihr das selbst. Die eigentliche Ursache dürfte nur im Zuge einer Generalsanierung zu beheben sein, und das geht schlicht in bewohntem Zustand nicht. Hier bleibt m.E. nur der Umzug.
Ich würde den Vermieter schriftlich zur Prüfung und Instandsetzung der E-Anlage auffordern - Frist 14 Tage. Für den Fall der Weigerung würde ich die Einschaltung eines Sachverständigen ankündigen, dessen Kosten du dem Vermieter in Rechnung stellst, falls sich grobe Mängel ergeben.
Die Prüfung kann jeder zugelassene Elektromeister machen.
Für den Fall der Weigerung würde ich die Einschaltung eines Sachverständigen ankündigen, dessen Kosten du dem Vermieter in Rechnung stellst, falls sich grobe Mängel ergeben.
Das kann aber nach hinten losgehen, z.B. das man die Rechnung selber zahlen muss.
Nur unter folgender Voraussetzung ist es möglich:
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
Wie wäre folgende Idee: ihr sprecht mit dem Vermieter, dass ihr für eine Übergangszeit woanders wohnt, während er eure Wohnung saniert. Danach zieht ihr wieder ein (alles neu, wie in den anderen Wohnungen) und zahlt mehr Miete, wie ihr es vorher vertraglich geregelt habt. Dann hat jeder, was er will :-)
Nun gut. Das ist schon lang.
Als Wohnungsbaugesellschaft stehen dieser ja eine Vielzahl von Wohnungen zur Verfügung.Wir wissen allein in unserem Wohngebiet von einem hohen Leerstand....:-D Wäre ne Option....vorübergehend in eine kleinere, aber trockene bzw. Mängelfreie Wohnung zu ziehen.
Naja, seit gestern sieht es so aus: 4 Keller überschwemmt, diverse dort gelagerte Sachen wurden unbrauchbar (verschimmelt, feucht geworden).
Heute schlägt man uns 2 weitere Termine noch in dieser Woche vor. Auch eine Trocknungsfirma wird nun ENDLICH hinzugezogen. Das hatten wir schon beim letzten Schaden gefordert, aber nein, war ja nicht nötig (nein, zu teuer!). Erst wenn 4 Keller überschwemmt sind wird es also nötig.
Die Rohre im Flur und im Bad (Heizungsrohre) wurden nun stillgelegt und sind undicht und verrostet. Heizung nicht mehr benutzbar. Die "Schließer" im keller, also so Drehhähne, funktioneirten "so gut", dass es einfach nach 30 min um so schlimmer weiter tropfte. Der Notdienst musste kommen und bekam es dann endlich hin.
Auch im Keller weisen die Rohre Roststellen und sogar Risse auf. Wasser tritt in dicken Tropfen aus den Decken und aus der Wand. das konnte man durchaus schon vorher erkennen. ich habe jedenfalls alles mit Bildern und Videos dokumentiert.
JETZT ENDLICH hält man Maßnahmen für erforderlich....
Der Handwerker riet uns auch im Bad unter den Bodenbelag zu sehen - dort könnte es möglicherweise feucht geworden sein und sogar schimmeln...ICH vermute, WENN das so ist, dann tut es das bereits seit letztem Jahr. Wir hatten die Überprüfung gefordert, aber ernteten nur Kopfschütteln.
Vielleicht vertstehen Sie unseren Ärger - denn der Ärger zur Zeit wäre u. E. vermeidbar gewesen. Und natürlich Sinne ich jetzt ein wenig auf Rache....Dann soll der Vermieter irgendwas zahlen, wenn er schon nicht saniert!
Z. B. wenn ich eine Bruttomiete komplett einbehalten dürfte, oder zwei. Da hat der Vermieter sicher trotzdem noch eine Menge gespart, dennd r Schaden JETZT, wird ja von der gebäudeversicherung übernommen!
Die Rohre im Flur und im Bad (Heizungsrohre) wurden nun stillgelegt und sind undicht und verrostet. Heizung nicht mehr benutzbar.
Hier erübrigt sich jede Diskussion über Trockenlegung. Das Objekt ist im derzeitigen Zustand weder bewohn- und schon gar nicht vermietbar.
Die "Schließer" im keller, also so Drehhähne, funktioneirten "so gut", dass es einfach nach 30 min um so schlimmer weiter tropfte. Der Notdienst musste kommen und bekam es dann endlich hin.
Das kommt bei Altbauten aufgrund der sehr seltenen Benutzung des Schließers häufiger vor, und ist zwar ärgerlich, aber wenigstens leicht behebbar. Das trifft aber auf die angezeigten Mängel des Hauses selbst gerade nicht zu.
Auch im Keller weisen die Rohre Roststellen und sogar Risse auf. Wasser tritt in dicken Tropfen aus den Decken und aus der Wand. das konnte man durchaus schon vorher erkennen. ich habe jedenfalls alles mit Bildern und Videos dokumentiert
Hoffnungslos. -> Anwalt. Sofort.
Und wer würde die Kosten für die andere Unterkunft übernehmen? Wir können kaum Miete UND eine andere Untekunft bezahlen, so genr wir das auch täten.
Evtl. im Rahmen eines Urlaubs von maximal 14 Tagen könnten wir bei meiner Mutter wohnen. Länger aber auch nicht.
Meine Rechtsschutzversicherung erzählte mir mal, dass im Rahmen eines soclhen Schadens eine Familie für den Zeitraum der notwendig gewordenen Sanierung ins Hotel gezogen ist - dies aber vom Vermieter bezahlt werdne musste.
Ja, aber ihr habt keinen "direkten" Schaden, den man dem vermieter genau zuordnen kann. Daran wird es wohl scheitern mit dem Hotel. Aber 14 Tage sollten doch ausreichen für eine eingehende Sanierung, zumal das in den anderen Wohnungen ja schon passiert ist. Frag doch dort mal, wie lange die gebraucht haben.
was heisst denn keinen direkten Schaden?
Nicht nutzbare Dusche oder Badewanne. Seit gestern keine Heizung mehr, zumidnets im Flur - bis zur Behebung des Schadens.
Welchen Schaden müsste ich denn haben, den ich Ihm direkt zuordnen kann?
Er stellt mir z. Zt. keine laut Mietvertrag nutzbare Wohnung zur verfügung. Gut, er ist angeblich nicht schuld am Rohrbruch - aber vielleicht ist er es doch? Ws ist mit der Wartung? Schließlich gab es im vergangenen Jahr bereits einen Wasserschaden. Man hat weitergehende Maßnahmen und auch nur das Nachsehen in anderen Räumen oder Böden oder Schächten einfach abgelehnt. Nun wird z. B. das Bad ja doch wieder aufgerissen.Zudem auch der Flur, der direkt darunter liegt und der leckt. Das hätte m. E. bereits letztes Mal schon passieren müssen, dann wäre es hierzu jetzt nicht gekommen!
Außerdem fordern wir jetzt Schadenersatz für die nass gewordenen Sachen im seit gestern überfluteten Keller. Un d nciht nur bei uns - 3 weitere Nachbarn sind betroffen.
Mit 'Zuordnen' meine ich 'beweisen', ihr müsst ihm nachweisen können, dass er an dem Schaden schuld ist...
Ganz Ehrlich? Sucht eine neue Wohnung !
Wasserschäden usw! Und die Elektrik wird der Vermieter nie machen!
Die Überlegung haben wir schon getroffen, nur wird der Umzug ganz schön teuer.
Außerdem ist die grundmiete hier sehr preiswert udn wir haben einen Garten. Etwas adäquates zu finden zu diesem Presi wird äußerst schwer.
Außerdem wissen wir aus Erfahrung, dass, wenn Mieter ausziehen, die Wohnung erst mal generell komplett saniert wird und dann die Miete etwas erhöht wird. Wäre durchaus akzeptabel für uns.
Wir denken nur, das kann es ja nicht sein, dass wir in der Bruchbude wohnen, während andere einfach nur etwas mehr bezahlen wenn sie neu ein ziehen.
Unser Wohnung geht über 2 Etagen und bisher hatten wir nie Probleme. Wir haben 100 qm plus Garten und zahlen eine Grundmiete von knapp 400 €. Sowas finden wir nirgends wieder.
Wir denken nur, das kann es ja nicht sein, dass wir in der Bruchbude wohnen, während andere einfach nur etwas mehr bezahlen wenn sie neu ein ziehen.
Warum - das hat doch mit Euch auch geklappt. Es ist ja nicht gesagt, dass der VM sich bemüßigt fühlt, übehaupt zu sanieren, wenn er die Wohnung auch so vermietet bekommt.
Wir haben 100 qm plus Garten und zahlen eine Grundmiete von knapp 400 €
...und jetzt wisst ihr auch, warum.
Hier dazu ein ähnlicher Thread: http://www.gutefrage.net/frage/fi-schalter-pflicht-
Die Mängel klingen schon arg übel und der Vermieter knauserig. Ihm scheint es egal zu sein, wie die Zustände bei euch sind. Ehrlich gesagt, schließe ich mich meinen Vorrednern an und rate dazu, eine neue Wohnung zu suchen. Wasserschäden und Elektrikprobleme...hm...da schrillen doch die Alarmglocken.
Beim ersten Wasserschaden haben wir einen Anwalt genommen. Dies ist nun der zweite Schaden, angesehen von den kaputten Elektrogeräten.
Klar, sind wir alarmiert. Deshalb gehen wir jetzt auch wieder zum Anwalt und wollen da mal etwa smehr Druck machen.
Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum ich ausziehen soll, wenn der Vermieter anschließend saniert, sobald wir draussen sind. Das hat er nämlöich bisher bei anderen Wohnungen sofort getan.
Andererseits hast du und auch die anderen hier recht. Wir sehen usn ja schon nach anderen Objekten um.
Allerdings ist das echt eine Kostenfrage. Abgesehen vom Umzug zahlen wir derzeit nur eine Grudnmiete von 400 € für 100 qm inkl, Garten. Wir müssen eh was draufzahlen wenn wir umziehen. Da fragen wir uns, warum wir nicht lieber JETZT etwas mehr Miete zahlen, der Vrmieter aber dafür alles richtet.
Konnte der Anwalt eure Ansprüche und seine Kosten beim Vermieter durchsetzen?
Ich drücke die Daumen, dass das vorangeht.
Du kennst euren Vermieter ja besser als wir..logischerweise. Vondaher kannst du besser abwägen, ob es sich lohnt, zu warten bzw. ob du bzw. ihr auch noch die Lust und vor allem die Kraft habt, dagegen anzugehen. An sich ist es wichtig, dass etwas gegen diese Nachlässigkeit von Vermieterseite getan wird und sich ein Mieter zu wehr setzt. Aber passt auf, dass ihr euch daran nicht kaputt macht. Ich weiß ja nicht, wie zermürbt ihr deshalb schon seid. Wenn ihr "kampfbereit" seid und euer Anwalt gut ist, versucht es. Lasst die Gefahren aber nicht außer Acht.
Dann lieber in den sauren Apfel beißen und ausziehen. Das kostet zwar, aber wie du schon schreibst, die Geräte, die ihr anschaffen musstet, kosten auch.
Wart ihr beim ersten Mal (mit dem Anwalt) denn erfolgreich?
Damals waren wir etwas blauäugig - wir sind erst spät zum Anwalt gegangen, da wir dachten, dass kriegen wir mit freundlichen Worten und Diplomatie allein hin. Aber als nach 4 Monaten der Schaden noch immer nicht behoben war, haben wir halt den Anwalt eingeschaltet. Danach dauerte es nur 2 Wochen, bis alles erledigt war. Insofern: ja, der Anwalt hatte Erfolg.
Diesmal sind wir halt direkt zum Anwalt, am Donnerstag habe ich einen Termin. Und diesmal will ich eben einen Rundumschlag... im Sinne von: "Bitte, macht das diesmal gründlich und richtig!"
ich hab auch dem Vermieter einen etwas ausführlicheren Breif hierzu gechriebe, bisher aber noch keine Antwort bekommen (frist 14 Tage).
Heute Morgen hab ich dem vermieter eine Mail geschrieben, wie schlimmd er Schaden zur zeit ist udn dass wir den eigentlich abgesprochenen Termin am Freitag für zu spät halten.
Eben rief die Fa. an, sie kommt nun in 30 m in bei uns vorbei und sieht zumindest nochmla nach dem Wasserschaden.... Insofern reagieren die also prompt.
Beim ersten Mal hat der Anwalt die Sache mit 2 Briefen deutlich beschleunigen können. Darum sind wir jetzt auch sofort hin - denn unser Bitten half damals nichts und es dauert fast 4 Monate, bis wir zum Anwalt gingen. dann ging´s plötzlich.
Gerade ruft die Fa. an, sie will sich den Wasserschaden noch mal ansehen. Reaktion auf meine EMail an den Vermieter von heute Morgen....Geht als prompt. Da kann ich nicht klagen....
Ich hätte es gern nur mal gründlich und vernünftig gemacht, und ich hab Angst, weil der jetzige Wasserschaden direkt neben der Küche liegt, wo ja auch die Geräte letztes Mal kaputt gegangen sind.
Ich will nicht den nächsten und übernächsten Schaden noch erleben - ich bin berufstätig und muss mir so schon total oft frei nehmen.
Könnte nicht ein Sachverständiger kommen, der sich das einmal anschaut und feststellt, wie schlimm die Schäden sind und was unbedingt gemacht werden muss? Wäre vielleicht etwas, was euer Anwalt noch in die Wege leiten könnte, also an den Vermieter weiterleiten könnte.
Gestern war so jemand da, zumindest wegen des Wasserschadens.
Also, Trocknungsgeräte sind jetzt geplant,sobald die defekten Rohre ersetzt wurden. das soll heute passieren, ich bin gespannt, wie weit die kommen. gestern nachmittag war sogar schon die rede von Duschtasse rausreissen und Boden neu machen im Bad. In der Küche müssen wir teils abbauen, damit auch die anliegende wand trocknen kann.
Leider sind auch in Küche und Schlafzimmer die Wände feucht bis nass.
Der Anwalt will noch ein paar Tage den verlauf abwarten udn wie die Planung ist. Zum 1.11 sollen wir die Kaltmiete um 30% kürzen.
Die Übergangszeit wären hier locker 4 - 8 Wochen. Drunter geht es realistisch nicht.