veraltete (zweiadrige) Elektroinstallation ohne FI in Wohnung. Lösung?
Hallo, ein Freund von mir ist eine neue 1-Zimmer Wohnung mit Bad und Küche gezogen. Als ich ihm beim Umzug geholfen habe, sah ich, dass im Sicherungskasten nur alte Schraubsicherungen, also Schmelzsicherungen, kein FI vorhanden sind. Außerdem ist die gesamte Wohnung mit alten zweiadrigen Leitungen verlegt worden. Diese Elektroinstallation ist meines Wissens also sehr unsicher, weil sie keinen Personenschutz bietet, da nicht einfach so ein FI nachgerüstet werden kann, ohne dass alle Leitungen erneuert werden. Das wäre natürlich mit hohem Aufwand verbunden.
Meine Frage ist, da sich mein Freund nicht mit Elektrik auskennt, aber der Mietvertrag schon unterschrieben ist, ob es überhaupt rechtens ist, eine so unsichere Wohnung zu vermieten? Gibt es die Möglichkeit, dass sich der Vermieter um eine Sanierung, also das Verlegen neuer Leitungen, damit ein FI nachgerüstet werden kann, kümmert? Gibt es andere Möglichkeiten, die Sicherheit für Personen in der Wohnung zu erhalten?
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen elektrischen Durchlauferhitzer. Ist dies durch den fehlenden Schutzleiter u. fehlenden FI mit Gefahren verbunden, wenn man sich zum Beispiel die Hände wäscht oder duscht? Ist es außerdem nicht auch gefährlich eine Waschmaschine, einen E-Herd und einen Kühlschrank anzuschließen und zu betreiben, weil Fehlerströme durch das Gehäuse an Personen weitergeleitet werden können?
Weiß eventuell jemand, ob man eine Erneuerung der Elektroinstallation vom Vermieter verlangen kann, weil sie schlicht lebensgefährlich ist? Mache mir nämlich Sorgen.
Freue mich über jeden Hinweis.
Liebe Grüße
9 Antworten
Legal ist es da es sich um eine schon bestehende Installation handelt. Ein FI ist bei dem System unmöglich, allerdings gibt es FI Steckdosen. Die sind zwar auch nicht wirklich das gelbe vom Ein aber wenigstens im Bad und in der Küche wär das besser als kein FI
Zumindest in Österreich verlangt das Gesetz einen gewissen Stand bei Neuvermietung, das wäre unter anderem ein FI.
Hallo
das ist Legal und nicht Lebensgefährlich.
es gibt Millionen Haushalte die so verdrahtet sind.
es wird irgendwann gemacht werden. Aber sowas passiert in der Regel wenn grundsaniert wird. Sollte es da eine Verpflichtung geben würden die Mieten in Deutschland komplett explodieren. Davon ab habe die Vermieter gerade genug mit Heizung und den neusten Verpflichtungen ( Hydraulischer Abgleich) zu tun. Wenn deinem Freund das zu unsicher ist, andere Wohnung suchen. Vielleicht die Neueren Baujahres ist.
Weiß eventuell jemand, ob man eine Erneuerung der Elektroinstallation vom Vermieter verlangen kann, weil sie schlicht lebensgefährlich ist?
Wenn die Anlage unter Bestandsschutz fällt, kann der Vermieter nicht zur Erneuerung verpflichtet werden.
Lebensgefährlich halte ich für übertrieben. Das war vor 20 Jahren noch der übliche Standard.
Der Standart ist 1973 ausgelaufen.
Zumindest im "Westen" ;-)
Ansonsten wurden ja nicht flächendeckend die Elektroinstallationen gewechselt. Da wurde eher mal Flickschusterei betrieben und ein Schalter- oder Dosenprogramm gewechselt (wenn überhaupt).
Im Zuge meiner beruflichen Tätigkeit (Immobilientechnik) sehe ich öfter solche veralteten Installationen (ca. jede 10. Wohnung)
Was im Osten vor der Wiedervereinigung gebastelt wurde geht mich als Schwabe grundsätzlich nichts an. Das wird im Unterricht nicht vermittelt, was im Osten Gang und gebe war.
In meinem Bestand wird der E-Check vorgenommen, der liebe Mieter bezahlt den doch.
Trotzden sind auch die alten Hütten sicher, wie jeder sehen kann.
Wäre es anders, gabe es längst eine Verfügung mit Wohnverbot.
"Das TN-C-System ist in der Gebäudeinstallation veraltet. Bei Unterbrechung des PEN-Leiters liegt an den elektrischen Betriebsmitteln die volle Außenleiterspannung an (früher: "klassische Nullung"). In Deutschland ist die Errichtung (Neuanlagen) dieses Netzsystems seit dem 1. Mai 1973 grundsätzlich verboten."
https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A8021572%2C54.html#:~:text=Das%20TN%2DC%2DSystem%20ist,Mai%201973%20grunds%C3%A4tzlich%20verboten.
Der Standart ist 1973 ausgelaufen. Das sind 49 Jahre und keine 20.
TN C Anlagen die nach dem 1.Mai 1973 in Betrieb gingen, sind sind somit schwarz installiert worden und noh nie unter den Bestandschutz eingeordnet gewesen.