Maklervertrag Vertragsbruch des Maklers

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Die Leistung des Maklers besteht in der Vermittlung des Objekts - ob er das über ein Internetportal tut, oder indem er im Golfclub einen Aushang macht, ist seine Sache.

Nein, ist es nicht. Der Makler will vermeiden, das Objekt "zu Tode" zu inserieren.

Naja, da kommt es tatsächlich auf den Maklervertrag an. Hat dein Makler eine Leistungsgarantie im Vertrag? Eine Leistungsgarantie ist eine Verpflichtung des Maklers zu bestimmten und genau definierten Leistungen für die Vermarktung von Immobilien. Dazu würde auch die Inseration der Immobilie in Portalen zählen.

Sollte keine Leistungsgarantie im Vertrag sein, ist es wahrscheinlich ein Schachzug deines Maklers. Wie meine Vorredner auch geschrieben haben, ist es hin und wieder ratsam, eine Immobilie mal aus dem Netz zu nehmen, ggf. zu überarbeiten und dann neu zu inserieren.

Was eine Leistungsgarantie genau ist, findest du hier: http://www.heinrichsimmobilien.de/leistungen-immobilien/leistungsgarantie-muenchen-makler/