Mahnung viel zu spät erhalten - Recht auf meiner seite?

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du hast doch den poststempel daruf und kannst nachweisen ,das der brief 1) nicht richtig adressiert war 2) ist dadurch alles automatisch im kreis gelaufen und nicht dein verschulden war und 3) bei weiteren kosten ,wieder spruch einlegen und zahlung bis auf weiteres zurück halten und nur zahlen wenn du wirklich musst ,das wären die mahn und bearbeitungsgebühren ,wozu du nichts kannst und denke das recht wäre auf deiner seite . hoffentlich hilft es dir .

lukesh 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 21:06

Ja klar habe ich den Poststempel drauf und kann es nachweisen. Den Aufklebern zufolge ist es anscheinend wirklich im Kreis gelaufen :)

Ich schreibe dem Typen halt gerade noch eine Mail und war mir nicht sicher wie ich sie formulieren kann da mich das mit dem Namen einfach nur tierisch aufregt.

Danke auf jeden Fall für die Hilfe.

Nein, die Mahnfrist beginnt nach Erhalt des Schreibens. Du müsstest soweit ich weiß mindestens eine Woche Zeit haben, die Zahlung nachzuholen.

Der Tag nach dem Zahlungsdatum auf der Rechnung ist der Tag ab dem du in Verzug warst. Mahnungen sind eine Erinnerung, sie sind rechtlich nicht notwendig.

Kommt drauf an , ob Du rechtlich wirksam in Verzug gesetzt warst ( vorher schon )

Worum gehts denn konkret ?

lukesh 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 20:56

Es ist eine einfache Rechnung des Schronsteinfegers. Es ist die erste Mahnung und ich habe die Rechnung völlig aus den Augen verloren und somit auch nicht bezahlt. Die Rechnung ist vom Februar. Seitdem nie ein Wort von ihm gehört ausser der Rechnung ganz am Anfang, bis heute.

helmutundich  29.06.2012, 22:40
@lukesh

Als der Schornsteinfeger da war musstest Du doch irgendwas unterschreiben ?

Steht da was drauf , dass Du automatisch nach 30 Tagen in Verzug gerätst ?

Dann wärest Du in Verzug und müsstest für die Rechtsverfolgungskosten aufkommen .

Wenn nicht dann gilt Folgendes :

Um dich in Verzug zu setzen muss er dir ne angemessene Frist in einem Schreiben setzen und den Zugang dieses Mahnschreiben beweisen .

Dann bist Du in Verzug und must seine Kosten ab diesem Zeitpunkt übernehmen

Wenn Du also keine Einschreiben bekommen hast , dann hätte der Schornsteinfeger ein Beweisproblem .

Nun bist du aber ein ehrlicher Mensch und hast ihm geschrieben , dass Du sein Schreiben heute bekommen hast . Also stellt sich die Beweisfrage nicht .

Du kannst aber beweisen , dass du das Schreiben erst heute bekommen hast ( Umschlag gut aufbewahren) , also fängt die dir zu setzende Frist meiner Meinung nach erst heute an .

Ich denke , Du bist also noch nicht in Verzug und kannst beruhigt schlafen .

Die Überweisung hast du getätigt und wenn Du doch noch ein Schreiben von einem Inkassobüro oder einem Anwalt bekommen solltest , erklärst du denen , dass die Sache längst erledigt ist und somit weitere Forderungen gegenstandslos sind . Deine Unterlagen dazu übermittelst du denen dann in Kopie .

Schornsteinfeger sind normalerweise vernünftige Menschen , die nicht gleich die dicke Keule rausholen .

Außerdem kann man schon jetzt oder demnächst den Schornsteinfeger wechseln . Wenn da einer als rabiat auffällt ,wird er seine Kunden verlieren . Es schadet nicht , den Schornsteinfeger ggf. darauf hinzuweisen .

Wenn es Streit gibt , kann man sich auch an die Innung wenden . Normlerweise gibts da ne Schlichtungsstelle , die vermitteln .

lukesh 
Beitragsersteller
 29.06.2012, 23:19
@helmutundich

Ach so weit denke ich gar nicht erst, ich glaube auch dass sich das nach der Überweisung und der Mail erledigt hat. Ging nur darum wie ich die Mail formuliere, wollte da keine falschen Behauptungen aufstellen.

Auf jeden Fall auch Dir ein Dankeschön :)

Mail mir die sache mit brief ,dann kann ich dir mehr sagen ,awrase@web.de schreib aber als bertreff carina