Hallo zusammen, ich habe Blumen bestellt, diese sind nie angekommen und trotzdem will das Unternehmen Floraprima Geld, ist das Rechtens?
Zu den Details,
ich habe Blumen bei Floraprima bestellt, diese sind nie angekommen und werden auch nie ankommen (und das habe ich auch schriftlich im Mail verkehr), trotzdem möchte das Unternehmen das Geld für die Ware (gewährt aber ein kulanz von 50%). Sie erzählen immer etwas von verderblicher Ware. Die Blumen sollten ins Krankenhaus UKE Hamburg geliefert werden (zum 24.11.16). Die Bestellung wurde angenommen. Tage nachdem 24.11.16 wurde ich informiert, dass das Lieferunternehmen (Hermes) keine Berechtigung hat die Blumen im Krankenhaus abzugeben, nur DHL hat dies. Darüber sollte sich Florprima aber vorher infomieren welcher Lieferant wo etwas abliefern darf, dies sollte nicht die Aufgabe des Kunden sein oder doch? Es kamen schon Mahnungen mit Inkaso Androhungen.
Ich möchte weiterhin nicht zahlen. Ist dies mein Recht oder muss ich trotzdem Zahlen?
Danke schon mal für eurer Hilfe.
Freundliche Grüße, Philipp
Ergänzung
Ich habe eben mit der Postannahmestelle vom KH telefoniert, diese haben mir gesagt das sie nur Paket von der Post (DHL) entgegen nehmen und verteilen.
Alle anderen Lieferfirmen dürfen Paket gern selber zustellen, d.h. im Krankenzimmer oder ähnliches abgeben.
Dazu wird der Hermes Mitarbeiter wohl keine Lust und Zeit gehabt haben (es ist schon ziemlich zeitaufwendig, aber das weiß ich vorher, wenn ich so einen Auftrag annehme). Und sich gedacht haben, ich fahre nur bis zur Schranke (Haustür), wenn dort niemand das Paket annimmt, gilt es als Annahme Verweigerung. Das ist zwar lächerlich, weil kaum ein Patient der mit Blumen überrascht werden soll an der Eingangstür vom KH wartet, scheint aber Rechtens zu sein für die Lieferfirma. Was sie wahrscheinlich schon voher wussten. Dies ist nicht Kundenfreundlichen.
Fazit :
Ich werde wohl zahlen und habe etwas für Leben gelernt und werde natürlich keine Bestellung mehr bei der Firma tätigen.
Danke für die vielen Antworten.
5 Antworten
Du wirst diese Bestellung ja wohl kaum mit der Auflage gemacht haben, dass Du darauf bestehst, dass nur Hermes die ausliefern darf.
Wenn dieser Blumenladen Hermes beauftragt, dann ist das doch deren Sache. Wobei mir einfach nicht in den Kopf will, warum dieser Zusteller keine Blumen ausliefern darf.
ICH WÜRDE DA AUCH NICHT ZAHLEN!
Du hast Schriftverkehr, dass die Blumen nie angeliefert wurden, also haben sie diesen Auftrag nicht ausgeführt. Demzufolge haben sie auch keine Rechnung zu schicken, geschweige ein Inkassounternehmen zu beauftragen.
Wenn Du eine private Rechtsschutzversicherung hast, geh zum Anwalt. Inkassounternehmen geben nicht auf, das wird nur immer teurer.
lg Lilo
Möglicherweise wurden die Blumen beim Pförtner abgegeben und dann nicht weitergeleitet. Es kommt sicherlich darauf an, welchen Namen und Anschrift du angegeben hattest. Hast du den Patientennamen, die Station und Zimmernummer angegeben?
Wenn das Blumengeschäft den falschen Kurier beauftragt hat, dann ist das deren Problem. Warum der eine Kurier ins Krankenhaus liefern darf und der andere nicht, erschließt sich mir sowieso nicht.
Dann würde ich mal nachforschen, wer denn die Blumen entgegengenommen hat. Letztendlich ist es aber so, dass die Blumen wohl zugestellt wurden, da spielt es keine Rolle ob es Hermes oder DHL war.
Du konzentrierst dich bei deiner Fehlersuche auf die falschen Dinge. Wurden die Blumen ausgeliefert? Wer hat sie entgegengenommen? Und wieso wurden sie nicht an den eigentlichen Empfänger weitergeleitet?
Wenn die Blumen eindeutig zugestellt wurden, musst du die Rechnung bezahlen. Du könntest dich dann aber mit einer Forderung an die Person wenden, die die Blumen entgegengenommen, aber nicht weitergeleitet hat.
Meine Bestellung wurde entgegen genommen vom Unternehmen. Die Blumen hat aber niemand erhalten oder angenommen, da Hermes laut der Blumenfirma keine Paket in diesem KH abgeben darf, nur DHL.
Das sollte aber nicht mein Problem sein, mich zu erkundigen wer wohin liefern darf.
da Hermes laut der Blumenfirma keine Paket in diesem KH abgeben darf, nur DHL.
Sorry, das ist doch purer Blödsinn. Hört sich für mich nach ´ner Ausrede an. Es ist auch nicht deine Aufgabe herauszufinden, wer dort zustellen darf. Die Firma hat den entgegengenommenen Auftrag nicht erfüllt, also keine Zahlung.
Schau mal hier rein:
Wo steht das denn, dass irgendjemand diese Blumen erhalt3n hat? Nirgends - im Gegenteil
ich bin kein Anwalt. aber nach meinem rechtsverständnis hast du ein unternehmen damit beauftragt, Blumen an ein kh zu liefern und für diese Leistung bist du bereit zu bezahlen.
wenn das unternehmen den auftrag annimmt muss sie auch die ware liefern. wie das zu geschehen hat, ist das Problem des Lieferanten. du bezahlst für die Leistung der Lieferung von Blumen.
kann der Lieferant jetzt nicht liefern, muss er dir sehr genau erklären können für welche Leistung er jetzt Geld haben möchte.
verderbliche ware ist dafür meines erachtens kein grund.
Mit der Annahme der Bestellung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustandegekommen, den *beide* Seiten zu erfüllen haben. Nachdem der Lieferant seinen Teil ganz offenbar aus Gründen, die nicht in deinem Einflussbereich lagen, nicht erfüllt hat, steht ihm auch keine Geldleistung zu. Wenn sich der Händler schon auf die Unmöglichkeit der Erfüllung beruft, kann er dafür keine Gegenleistung erwarten, sondern lediglich seinerseits den Vertrag stornieren.
Tage nachdem 24.11.16 wurde ich informiert, dass das Lieferunternehmen
(Hermes) keine Berechtigung hat die Blumen im Krankenhaus abzugeben, nur DHL hat dies.
Völliger Schwachsinn. Das ist eine plumpe Ausrede dafür, dass bei der Auslieferung irgendetwas schiefgegangen ist. Nicht dein Problem.
Darüber sollte sich Florprima aber vorher infomieren welcher Lieferant wo etwas abliefern darf, dies sollte nicht die Aufgabe des Kunden sein oder doch?
S.o. - im Zusammenhhang bedeutungslos.
Es kamen schon Mahnungen mit Inkaso Androhungen.
Blafasel. Lass sie drohen (mehr kann ein Inkasso sowieso nicht).
Schriftlich einmalig (Einwurf-Einschreiben) der Forderung vollumfänglich widersprechen mit Verweis auf die nicht erbrachte Leistung. Der Datenweitergabe gem. § 28a BDSG vorsorglich widersprechen, alle weiteren Schriftstücke (auch und besonders seitens irgendwelcher Inkassodienste) getrost der Verwertung zuführen. Sollte ein MB eintrudeln (wird es nicht), selbigem auf beiliegendem Formular fristgerecht widersprechen, fertig.
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen: Die Drohbriefe würde ich mit zur Polizei nehmen und Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.
Probleme bei der Lieferung fallen IMMER dem gewerblichen Verkäufer zur Last. Der Verkäufer muss das hier mit dem Lieferanten klären. Der kann und darf das nicht auf dem Rücken des Kunden austragen, dass der Lieferant keinen Bock hatte, das zu zustellen.
dann habe ich wohl einen Satz falsch interpretiert. Denn da stand "die Bestellung wurde entgegengenommen", das kann man auch so verstehen dass die Blumen Bestellung eben im Krankenhaus entgegengenommen wurde.