Betrug durch Payselect Kreditkarte / Culpa Inkasso?

3 Antworten

Es sei denn, es wäre von vorn herein schon kein Kaufvertrag zustande gekommen. 

Ein Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn 2 Willenserklärungen abgegeben wurden. Ein Angebot stellt dieses nicht zwangsläufig dar, sondern ist eine Interessensbekundung, aber kein Kaufvertrag.

Payselect ist aber bekannt dafür, genau so vorzugehen.
Rechtlich kann man das relativ entspannt sehen, wenn hier nicht ganz klar auf Buttons wie "kostenpflichtig bestellen" geklickt wurde oder eine andere Art der klaren und direkten Zustimmung wie "ja ich will diese Kreditkarte kaufen" gesagt wurde.

Das was du bzw. der Schuldner nun machen kann ist, sich beim Inkasso den angeblich abgeschlossenen Vertrag zukommen zu lassen inkl. einer beglaubigten Kopie er Forderungseintreibung inkl. Unterschrift vom Gläubiger.

Was fordert das Inkasso?

Stefano211 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:53

Korrekt, klassisches invitatio ad offerendum. Andernfalls würde ja jeder Verkäufer egal ob online oder im Geschäft mit jedem Vertragswilligen sofort einen Kaufvertrag eingehen. Ich schau heute Abend nochmal genau den Verlauf an. Wo er was gemacht hat und wie die Kausalkette war. Dann muss ich weiter schauen. Die Forderung vom Inkasso sind die 150 EUR + Mahn/Inkassokosten 70, ca. 220 EUR gesamt.

Was ich aktuell weiß: Er wurde per Mail kontaktiert. In der hieß es:

Sehr geehrter Herr XXXX,

stellen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihren Auszahlungsantrag über folgenden Link.

https://world-premium.de/de/antrag/

Sollten Sie Fragen haben, erreichen Sie unser Serviceteam unter der Nummer 069 348 73 76 0 werktags von 10:00 - 15:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PaySelect Service Team

Ich habe auf den Link geklickt und es scheint mir, als ob man da lediglich kostenfrei was beantragen kann. Mehr nicht. Ich habe mich jetzt nicht durch geklickt und weiß nicht, was evtl. auf der folgenden Seite kommt. z.B. ein Button mit "jetzt kostenpflichtig bestellen" oder so...

Ich gehe davon aus, dass der das online angefragt hat.

Entscheidend ist, ob er eine Widerrufsbelehrung bekommen hat und wann.

Wenn er keine bekommen hat, ist die Frist für den Widerruf nicht gestartet und er kann den Vertrag jederzeit widerrufen.

Es ist halt sehr schwer die Situation zu beurteilen, ohne zu wissen welche Verträge er tatsächlich abgeschossen/bestätigt hat.

Stefano211 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 09:51

Genau, er hat die Karte online beantragt. Bewusst etwas abgeschlossen/ unterschrieben hat er nicht. Er hat es nur beantragt, die Zahlungsaufforderungen, dann Mahnungen und schließlich den Inkassobescheid erhalten. Ich lasse mir jetzt alle Mails von ihm senden, die mit dem Payselect Antrag in Verbindung stehen und schaue nach, ob er eine solche Belehrung erhalten hat.

DasOrakel  30.03.2022, 10:38
@Stefano211
Ich lasse mir jetzt alle Mails von ihm senden,

Du solltest nicht Rechtsanwalt oder Verbraucherschützer spielen.

Die betroffene Person kann sich selbsttätig an entsprechende Stellen wenden.

germanils  30.03.2022, 10:40
@DasOrakel

Was spricht dagegen, jemandem zu helfen?! Da es sich um einen Flüchtling handelt, kennt er sich nicht mit deutscher Bürokratie und deutschem Recht aus und ist kein deutscher Muttersprachler. Seltsamer Kommentar.

Stefano211 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 10:51
@DasOrakel

Will ich ehrlich gesagt nicht, ich will ihm nur helfen. Er versteht schlecht deutsch und ich will ihn da nicht einfach an jemanden verweisen, der ihm nicht helfen kann/will. Ich kenne ihn und das macht die Sache für mich als deutscher einfach. Erstmal will ich alle möglichen Infos sammeln und damit dann zielgerichtet auf die Verbraucherzentrale oder jemand anderen zugehen. Ein Schreiben vom Anwalt kann er sich nicht leisten, die berechnen da direkt 90,00 EUR

DasOrakel  30.03.2022, 10:52
@germanils

Der Kommentar ist nicht seltsam, und es spricht nichts dagegen, jemandem zu helfen.

Die meisten Helferlein sind jedoch Laien und können in rechtliche Belangen nicht helfen. Auch dann nicht, wenn sie es vielleicht gerne würden.

Manche Dinge sollte man Fachleuten überlassen. Dazu sind diese schließlich da :)

Der Fragesteller kann ja mitkommen und für den Flüchtling dolmetschen, soweit er es kann.

DasOrakel  30.03.2022, 10:55
@Stefano211

Verbraucherzentrale und Anwalt sind schon die geeigneten Ansprechpartner. Da gibt es nichts zu verweisen :)

Betreffs der von Dir genannten 90 €:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.

Stefano211 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 10:55
@DasOrakel

Wie gesagt werde ich mir natürlich noch Rat von einer entsprechenden Stelle mit ihm zusammen einholen. Aber erstmal muss ich sondieren, Infos sammeln usw

DasOrakel  30.03.2022, 10:56
@Stefano211
Aber erstmal muss ich sondieren, Infos sammeln usw

Überlaß' das denen, die sich damit auskennen :)

Ich bin jetzt raus - Ciao

Stefano211 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 10:56
@DasOrakel

Danke! Da mache ich mich heute Abend mal schlau

Eventuell kann er den Vertrag noch widerrufen.

Er sollte sich an die Verbraucherzentrale oder ggf. an einen Anwalt wenden.