infoscore Abzocke S-Bahn Berlin Inkassokosten ohne Mahnung
Hallo zusammen, ich bin in Berlin in der S-Bahn beim Schwarzfahren erwischt worden (vergessen neues Monatsticket zu kaufen). Die haben mir direkt in der Bahn einen Strafzettel über 40 € mit Überweisungsträger (direkt an infoscore Forderungsmanagement) mitgegeben. Dies war am 05.01.2015. Zahlungsfrist war am 19.01.2015. Die habe ich leider verstreichen lassen. Am 30.01.2015 kam dann eine Zahlungsaufforderung der infoscore Forderungsmanagement GmbH, in welcher sie direkt, neben ein paar Cent Zinsen, Inkassokosten i.H.v. 45€ zzgl. Auslagen i.H.v. 9€ fordern. Ich habe dann am 30.01.2015 umgehend die 40€ aus der Hauptforderung beglichen, dachte mir dann geben sie sich vielleicht zufrieden. Aber falsch gedacht, heute am 11.02.2015 kommt ein Schreiben in welchem sie die ausstehenden 54,05€ einfordern.
Meine Fragen: - Kann man ohne jegliche Mahnung direkt Inkassokosten und Auslagen von 54 € verlangen? - Ist ein Zahlungsziel von 2 Wochen überhaupt rechtens? - Die Überweisung erfolgte ja nur 25 Tage nach Entstehung der Schuld.
Kann mir bitte jemand helfen/mich beraten, ob ich die 54€ zahlen soll oder was ich tun kann??
Tausend Dank im Voraus!!
6 Antworten
Kann man ohne jegliche Mahnung direkt Inkassokosten und Auslagen von 54 € verlangen?
Ob Inkassokosten dem Grunde nach statthaft sind hängt davon ab, ob du dich wirksam im Verzug befunden hast.
Der Höhe nach ist die Forderung nicht angemessen. Ein Verkehrsbetrieb ist ein geschäftserfahrenes Unternehmern und bedarf keiner Hilfe zur Betreibung seines Mahnwesens.
Ist ein Zahlungsziel von 2 Wochen überhaupt rechtens?
Ist angemessen.
Kann mir bitte jemand helfen/mich beraten, ob ich die 54€ zahlen soll oder was ich tun kann??
Die Frage ist, hast du die 40,- € zweckgebunden überwiesen, also mit Beisatz, dass es sich hierbei um die Hauptforderung handelt? Ansonsten gilt § 367 Abs. 1 BGB. Jeder Geldeingang beim Inkassobüro wird zuerst mit den Gebühren, dann mit den Zinsen, dann mit der Hauptforderung verrechnet.
Jeder Geldeingang beim Inkassobüro wird zuerst mit den Gebühren, dann mit den Zinsen, dann mit der Hauptforderung verrechnet.
Dem kann man ggf. aber auch im Nachgang widersprechen.
Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Mit der Verrechnung meiner 40€ auf irgendwelche Gebühren bin ich grundsätzlich nicht einverstanden. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Ggf. noch 2,50€ nachschieben. Mit Verwendungszweck "Zinsen und Briefporto". Das reicht dann aber auch.
Die Inkassogebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig da es sich bei der DB um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt
Bei uns in Frankfurt hat es noch nie eine Klage expl wg Inkassogebühren gegeben
Rechne trotzdem mit weiteren briefen
Infoscore schiebt i.d.r noch ein Schreibben von Haas nach
Ja, das ist rechtens. Und zwei Zahlungsfrist ist auch sehr angemessen.
Und nein: Der Gläubiger muss nicht ewig mahnen. DU musst deine Schulden begleichen, so ist das!
Wie kommst du auf zwei Zahlungsfristen?
Und nein: Der Gläubiger muss nicht ewig mahnen
Er hat exakt kein einziges mal gemahnt. Ein mal wird aber wohl müssen, damit der Schwarzfahrer überhaupt in Verzug gerät.
Hmm Du vergisst auf die Zahlung bis 19.01. bekommst natürlich ein zweites Schreiben und hoffst das nicht zahlen zu müssen ?
PS: Da du diese 40 Euro schon eingezahlt hast, würde ich mich mit dem Büro in Verbindung setzen und ihnen das mitteilen ! Es kann ja sein das es sich überschnitten hat !!
Kann man ohne jegliche Mahnung direkt Inkassokosten und Auslagen von 54 € verlangen?
Nein, da hätten sie dir zuerst eine Zahlungserinnerung/Zahlungsaufforderung schicken müssen.
Ist ein Zahlungsziel von 2 Wochen überhaupt rechtens?
Jap
Die Überweisung erfolgte ja nur 25 Tage nach Entstehung der Schuld.
Egal
Kann mir bitte jemand helfen/mich beraten, ob ich die 54€ zahlen soll oder was ich tun kann??
Jap, Anwalt einschalten und (wenn erforderlich) Anzeige wegen Betruges erstatten.
Quellen: http://jurarat.de/zahlungsverzug-mahngebuehren-und-schadenersatz
spiegel.de/wirtschaft/service/mahngebuehren-diese-rechte-haben-verbraucher-bei-mahnungen-a-1009614.html
aboalarm.de/blog/finanzen/wann-mahngebuehren-bezahlen/
Wieso Betrug?