EOS Inkasso berechtigt Verzugsschaden?
Hallo ihr lieben! Eine Freundin von mir hat ein Schreiben von Eos Inkasso erhalten. Nun die Hauptforderung bestreitet sie auch nicht, doch nachdem sie den Mahnkosten von über 1000,- Euro wiedersprochen hat. Hat sie nun wieder ein Schreiben erhalten. In denen auf einmal ein anderer Betrag der Mahnkosten stehen und auf einmal Verzugsschaden von über 1000,-Euro stehen wie auch separate Verzugszinsen von über 100,-Euro. Vielleicht hat jemand Erfahrung?! Bevor sie einen Anwalt dazu zieht.
4 Antworten
Je länger nix gezahlt wird bzw. je länger keine Ratenvereinbarung getroffen wird desto höher werden die auflaufenden Zinsen. Ist ja klar. Die listen den Posten nur separat damit man die Änderung zur Vorrechnung erkennt
Schön dass sie meint dem Verzugsschaden zu widersprechen, aber das sind Verzugszinsen und die muss sie DEFINITIV bezahlen
Ganz grundsätzlich sind Mahnkosten von über 1000€ frei erfundener Schwachsinn. Und das dann als Verzugsschaden zu verstecken, ist noch größerer Schwachsinn. Das könnte sogar in Richtung Betrug gehen.
Frage: Um Welchen Händler geht es bzw. wo hat sie da etwas eingekauft? Zufällig um den Otto Konzern selbst oder um eine der Otto-Töchter?
Im AK Inkassowatch suchen wir derzeit Fälle der EOS. Um diese aktiv vor ein Gericht zu tragen via negativer Feststellungsklage. Grundlage ist, dass bei Konzernabhängigkeit gemäß §2 RDG gar keine Inkassokosten gefordert werden dürfen. Neben den absurden Mahnkosten, absurden Verzugsschäden, geht es also auch um die Inkassovergütung.
Du kannst dich gerne via PM melden, dann kann ich den Kontakt zu unseren Anwälten herstellen.
Wichtig: Wenn deine Freundin Geringverdienerin sein sollte bzw. H4 empfängt, steht ein gemeinnütziger Verein bereit, der sämtliche Kosten übernimmt. Ansonsten wäre bei diesem Streitwert eine Rechtschutzversicherung von Vorteil.
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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen via PM.
Aus was resultiert die Hauptforderung? Wann ist diese entstanden?
Bei den Inkasso Gebühren Trickst EOS erheblich ( runterscrollen um die Gebühren Liste zu sehen)
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Wichtige Fragen bevor die Freundin weitere evtl unnötige Teilzahlungen macht : Bestehen noch andere Schulden ? Gabs vollstreckungsversuche anderer Gläubiger ? Schulden laufen nur auf Freundin ? Verh ? Kids ? Einkommen netto ca ?
Vorab : Nichts unterschreiben ! Ratenzahlung Vereinbarungen/vertrage mit EOs sind nicht ratsam. Keine zweckungebundenen Zahlungen da EOS diesen Fehler ausnutzt und mit Märchen gebühren gem BGB 367 verrechnet.