4 Mahnungen per Email, dann Inkasso?

6 Antworten

Kündigungen schickt man nur per Einschreiben. Wie oft denn noch? Und dann lässt man sich bitte schriftlich bestätigen, dass die Kündigung auch wirklich eingegangen ist.

Ansonsten musst du bezahlen.

AGB durchlesen, wann Kündigungsfrist ist. In der Regel ist das 3-6 Monate vorher, sonst muss man für das volle Jahr zahlen.

diese hatten wir in Februar bereits auf den Postweg und Email gekündigt.

Nachweislich? Kündigung muss rechtzeitig (3 Monate vor Wirksamkeit und Hauptfälligkeit) zugehen, sonst verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate.

Ist dies Rechtens?

Nein. In der gleichen Sache dürfen niemals zwei Rechtsdienstleister auf Kosten des Schuldners bemüht werden.

Muss nicht die letzte Mahnung auf den Postweg erfolgen, der Absender kann ja, wie er auch bei uns behauptet, nicht nachweißen das wir die Email bekommen haben.

Nachweißen ist ein Begriff aus dem Malerhandwerk, nicht dem Recht.

Es gibt kein Formerfordernis für Mahnungen. Anfurzen kann eine Mahnung sein. Ich muss nur nachweisen können, dass die Mahnung dem Empfänger zugegangen ist.

Creadle 
Beitragsersteller
 11.12.2015, 15:30

Demzufolge können Sie es nicht nachweisen. Ist ja nur per Mail gekommen...

*seufz*

Kündigungen immer nur per Einschreiben / Fax (mit Sendereport) versenden. Sonst ist der Zugang nie nachweisbar.

-> Kosten der Domain samt angemessener Mahngebühren (max. € 5.--) direkt an den Hoster bezahlen, und erneut kündigen, diesesmal form- und fristgerecht.

Dem Inkasso mitteilen, dass die Forderung bereits bezahlt wurde, man der Weitergabe der Daten an die SCHUFA vorsorglich widerspricht, und keine weiteren Schreiben in der Sache beantworten wird, da erledigt. Ende.

Creadle 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 13:58

Hallo, Domain =8.28 Mahngebühren =12,50 Habe gestern das Inkasso angerufen. Die waren freundlich. Firma schreibt laut agb "Rechnung gilt als erhalten, wenn diese an ihnen bekannte email Adresse versendet wurde" Von Mahnung steht kein Wort. Bin da skeptisch. Inkasso war auch überrascht mit der Praktik...

theoretisch bedarf es keiner Mahnung bei Zahlungsverzug unter gewissen Voraussetzungen (wie Zahlungsfristen). Wie auch immer, bei Zahlungsverzug ist das rechtens

kevin1905  11.12.2015, 14:58

Bei wiederkehrender kalendarisch eindeutig bestimmter Fälligkeit ist die Mahnung obsolet das ist korrekt.

mepeisen  11.12.2015, 17:34
@kevin1905

Korrekt und doch üblicherweise hier falsch. Denn bei Internet-Domains mietet man üblicherweise ja noch mehr (Serverplatz usw.) und die Flatrates sind selten bis nie vorhanden. Daher fehlt es üblicherweise auch an einer klaren vertraglichen Vereinbarung, dass stets zum Tag X eines Monats/Jahres der Betrag X zu zahlen sei.

Womit wir dann bei einer hundsgewöhnlichen Rechnung sind und damit außerhalb dieser Sonderregel des BGB und womit wir üblicherweise wieder eine Mahnung brauchen :-)

Also sagen wir mal, das ist der 99,9999% Fall

Rechtzeitig gekündigt? Habt ihr dafür eine Bestätigung erhalten? 
Wenn ja, einfach abwarten oder antworten das die gar nicht mehr vorhanden ist. Wenn diese aber nicht rechtzeitig gekündigt wurde oder sowas, dann muss wohl gezahlt werden.

Domains sind ganz normale Verträge, wenn man nicht Kündigt, verlängert sich das automatisch

Creadle 
Beitragsersteller
 11.12.2015, 13:49

Habe bereits angerufen, haben angeblich nichts erhalten. Eine Bestätigung der Email ist nicht zu finden.

Frage ist aber, das die Firma nur Email Mahnungen versendet, keine Schriftlich. War es nicht so, das die letzte Instand schriftlich erfolgen muss? Man kann ja die Email nicht erhalten

Vyled  11.12.2015, 14:10
@Creadle

Naja, Theoretisch, wenns abgemacht ist, dürfen die auch per Mail Mahnen da es ein Online Geschäft ist.

FordPrefect  11.12.2015, 14:13
@Creadle

Frage ist aber, das die Firma nur Email Mahnungen versendet, keine Schriftlich. War es nicht so, das die letzte Instand schriftlich erfolgen muss?

Hier besteht noch nichtmal eine Pflicht, überhaupt zu mahnen, da der Schuldner automatisch in Verzug gerät, wenn er seiner Zahlpflicht nicht nachkommt. Und eine Mahnung hat ohnehin keinerlei Formanforderung, sie kann auch per Rauchzeichen oder Brieftauben zugestellt werden.