(Leider) gerechtfertigte Inkasso-Forderung nach Umzug und Nicht-Erhalt von Mahnungen. Wie möglichst kostengünstig aus der Geschichte rauskommen?
Hallo liebe Community,
meine Freundin hatte einen DSL- und Festnetz-Vertrag bei Vodafone. Diesen konnte Sie zwecks Umzugs frühzeitig kündigen, da am neuen Wohnotz Vodafone nicht verfügbar war (soweit sehr entgegenkommend von Vodafone).
Nun hat Sie die Rechnungen immer über Einzugsermächtigung bezahlt und das Konto, von dem das Geld abgebucht wurde, extra noch eine Weile behalten. Scheinbar (oder offensichtlich, jedenfalls laut Forderung) war das Konto in dem Moment aber nicht ausreichend gedeckt, sodass entsprechend weitere Kosten angefallen sind.
Diese wurden scheinbar auch angemahnt, aber da meine Freundin keinen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte (ja, ich weiß, ab jetzt weiß Sie es besser), haben Sie diese Mahnungen natürlich nie erreicht.
Jetzt, ca. 3 Monate später, erreicht Sie das angehängte Schreiben von infoscore Inkasso mit der Aufforderung, das Geld mit entsprechend hohen Inkasso-Gebühren zu überweisen.
Die Hauptforderung ist ja auch vollkommen gerechtfertigt und Sie ist mehr als gewillt, diesen geschuldeten Betrag zu begleichen. Mit den Inkasso-Gebühren verhält es sich natürlich anders.
Jetzt ist die Frage: Wie soll Sie sich am schlauesten verhalten? Ich bin leider kein Anwalt und kann das natürlich auch nur sehr laienhaft beantworten, daher leite ich die Frage, verbunden mit weiteren dazugehörigen, hiermit an Euch weiter.
Kann man die Hauptforderung einfach an Vodafone überweisen und dann das Inkasso-Unternehmen mehr oder weniger aussitzen? Dieses Vorgehen wurde hier
https://www.gutefrage.net/frage/ist-man-verpflichtet-mit-inkassounternehmen-zu-kommunizieren
angeraten. Aber geht das überhaupt? Laut Vodafone-Forum ist in solchen Fällen rechtlich betrachtet wirklich das Inkasso-Unternehmen der Gläubiger. Aber wie ist das wirklich? Geht der Foderungs-Titel quasi von Vodafone auf das Inkasso über? Oder liegt die Forderung immernoch bei Vodafone, sodass Sie den offenen Betrag wirklich auf deren Konto überweisen könnte, wie in der Antwort vorgeschlagen?
Kann ich die Forderung, ebenfalls wie in o.g. Frage bzw. der Antwort dazu angegeben, gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Gläübigervollmacht schriftlich zurückweisen? Hat das rechtlich betrachtet Hand und Fuß?
Da es sich um genau die gleiche Inkasso-Firma handelt. Hat es Sinn ein Schreiben wie in der Experten-Antwort zu folgender Frage aufzusetzen?
https://www.gutefrage.net/frage/infoscore-forderungsmanagement-abzocke
- Zusammenfassend: Wie soll Sie sich am dümmsten verhalten (in Zukunft Nachsendeauftrag einrichten und Kontodeckung beachten ist schon klar :P)?
Tausend Dank und viele Grüße
5 Antworten
soweit sehr entgegenkommend von Vodafone
Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Es gibt ein Gesetz (TKG), in dem genau das steht: Jeder hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn nach Umzug die Leistung nicht mehr angeboten werden kann. Dem Anbieter stehen dann 3 Monate Schadensersatz zu. Mehr nicht.
Was deine eigentliche Frage angeht: Ich würde nur die Hauptforderung, sowie gerundet 2,50€ für Briefporto, sowie einmalig 4,50€ Rücklastschrift begleichen.
Dem Inkasso würde ich schreiben:
Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Verzug zurück. Ihrer Mandantin war die neue Adresse nicht nur bekannt, das ganze war auch Grundlage für eine außerordentliche Kündigung gemäß TKG. Eine Mahnung hat mich zu keinem Zeitpunkt erreicht. Die Schadensposition "Schadensersatz" in Höhe von 14,55€ klingt für mich frei erfunden. Das kann ich nicht nachvollziehen. Genauso ist die Position "Ermittlungen umsatzsteuerrelevant" frei erfunden und wird abgelehnt. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.
Hallo,
ich wollte jetzt was in der Form hier schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.yy.zzzz hat mich Ihr Schreiben bzgl.
einer offenen Forderung der Firma Vodafone GmbH (im Folgenden Vodafone genannt) in Höhe von EUR 32,25 zzgl.
Verzugszinsen in Höhe von EUR 0,15 erreicht.
Die ursprüngliche Forderung in Höhe von EUR 29,75 stammt aus einem Vertrag, der gemäß TKG wegen eines Umzugs vorzeitig
gekündigt wurde. Dieser Umzug wurde von Vodafone in der Kündigung auch entsprechend vermerkt (vgl. ebenfalls ihre Forderungsdarlegung). Trotzdem haben mich schriftliche Mahnungen seitens Vodafone nicht erreicht.
Die Hauptforderung inkl. Verzugszinsen (hier liegt scheinbar ein Rechenfehler vor: der Verzug beträgt – laut ihrer Darlegung
(und der Tag der Zustellung der 1. Mahnung kann von ihnen unmöglich auf den 29.06.2017 datiert werden, da die Mahnung nicht zugestellt werden konnte) – 39 Tage und somit ergeben sich bei einem Zinssatz von 4,12% auf EUR 32,25 nur EUR 0,14 statt der angegebenen EUR 0,15 Verzugszinsen) in Höhe von total EUR 33,00 habe ich direkt auf das Konto IBAN DE63 3007 0010 0270 7040 05 des Gläubigers Vodafone überwiesen. Sie können sich den
Eingang des Geldes von Vodafone bestätigen lassen.
Ich lehne hiermit ihre weiteren Forderungen mangels Vorlage einer Gläubigervollmacht vollumfänglich ab:
- Es liegt kein Nachweis über die Kosten der Rücklastschriften vor, somit lehne ich die Kosten für die Rücklastschriften ab.
- Es haben mich keine Mahnungen erreicht, somit lehne ich die Kosten für angebliche Mahnungen ab.
- Die Inkasso-Kosten überschreiten bei Weitem den regulären Satz bei so geringem Forderungswert (< EUR 100,00), somit lehne ich die überzogenen Gebühren ab.
- Es liegt kein Nachweis über die Ermittlungsgebühren bei, somit lehne ich die Kosten für jegliche Ermittlungen ab.
- Vodafone ist vorsteuerabzugsberechtigt und somit dürfte dieser Posten nicht umsatzsteuerrelevant sein; auch aus diesem
Grund lehne ich die Ermittlungsgebühren ab.
Somit ist die Hauptforderung gegenüber Vodafone abgegolten und damit die Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken illegal und zieht für den Fall der
Zuwiderhandlung empfindliche Rechtsfolgen gegen ihr Unternehmen nach sich. Auf § 28a BDSG sowie § 824 BGB wird hingewiesen.
Weitere unqualifizierte Mahnschreiben in
dieser Angelegenheit werde ich nicht beantworten.
Eine Zahlung für offenkundig nicht bestehende Ansprüche wird nicht geleistet. Aus diesem Grund werde ich einem gerichtlichen
Mahnbescheid fristgemäß widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen"
Ist das so in Ordnung? Ich bin mir unsicher, was ich mit den Mahngebühren (schließlich haben mich keine Mahnungen erreicht) und den Rücklastschriftkosten (darüber liegt kein Nachweis bei) machen soll. Sollte ich die mit überweisen?
Vgl. Punkte 3 und 11 hier:
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Danke für Euer Feedback und Grüße.
PS: Die Position Schadenersatz stammt von der ursp. Rechnung von Vodafone. Auch die 2. 4,50€ für den Lastschriftrückläufer sind stammen von Vodafone. Um die werde ich wohl kaum herum kommen (ist auch nicht die Welt, ehrlicherweise), oder?
Grüße
Vodafone. Wobei es egal ist. Du kannst es auch dem Inkasso überweisen. Wichtig ist nur der Verwendungszweck, damit klar ist, wofür die Überweisung ist.
Schadensersatz wofür denn genau? Das ist die Frage. Sind das die 3 Monatsgebühren, die der Vodafone wegen Umzugs-Kündigung zustehen? Dann wäre das OK.
Die 2. Lastschrift war ein sogenannter Hoffnungslauf. Den musst du eigentlich nicht bezahlen. Das war deren Privatvergnügen. man kann das ggf. aus strategischen Gründen mit bezahlen, damit nur noch die strittigen Inkassogebühren übrig sind.
Hallo mepeisen,
genau, die 14,55€ hat Vodafone in ihrer Abschlussrechnung Ausgleichszahlung genannt. Insofern wie ich Dich verstehe gerechtfertigt.
Wieso werden die Zinsen eig. nur auf die Hauptforderung plus Mahnung (32,25€) fällig, nicht aber auf die Lastschriftkosten?
.... das ist mir zu wirr. Vodafon kennt die neue Anschrift wegen der Ummeldung und schickt diese Dinger weiter an die alte?
Da kann aber etwas nicht stimmen.
Sorry, falls da was zu wirr war. Der Vodafone-Vertrag wurde gekündigt, da am neuen Wohnort Vodafone-DSL eben nicht verfügbar ist. Daher konnte der Vertrag frühzeitig aufgelöst werden. Und aus dieser Vertragsauflösung resultierten die genannten Kosten, wobei die Abschlussrechnung meine Freundin eben nie erreichte.
Vodafone übernimmt am Telefon leider keine neuen Anschriften (wurde uns sogar gestern noch im Vodafone-Shop gesagt). Dafür wäre eine Ummeldung in deren Online-Portal notwendig (die nicht geschehen ist).
Von daher kamen die Mahnungen auf schriftlichem Wege nicht an.
Noch einmal. Der Vertrag konnte gekündigt werden, weil es die am neuen Wohnort nicht gibt und das wissen die, ohne zu wissen, wo dieser sich befindet?
Und die vom Inkasso haben die neue Adresse von Vodafone bekommen?
Wir reden scheinbar aneinander vorbei...
Meine Freundin hat dort angerufen und sich wegen einer frühzeitigen Kündigung schlau gemacht. Dort wurde Ihr - nachdem meine Frenudin telefonisch mitgeteilt hat, wie der neue Wohnort lautet - gesagt, dass es an dieser Adresse kein Vodafone gäbe und somit einer frühzeitigen Kündigung zugestimmt würde.
Bei Vodafone ist es nun scheinbar Praxis, dass diese telefonische Auskunft nicht gleich in den zu dem Zeitpunkt ja noch existenten Vertrag übernommen werden. Dafür hätte es eben einer Ummeldung im Online-Kundencenter bedarft (ich sehe die Möglichkeit, die Stammdaten zu aktualisieren auch). Diese Ummeldung ist aber leider nicht geschehen, sonst hätten Sie ja die Mahnungen erreicht.
Woher das Inkasso-Unternehmen die Anschrift hat, weiß ich nicht. Ich kann nur mutmaßen, und da meine Freundin sich nicht vor den Vodafone-Gebühren drücken und untertauchen wollte, nehme ich mal an, dass diese die Auskunft einfach beim Einwohnermeldeamt eingeholt haben. Ich bin ziemlich sicher, dass das Inkasso diese Info nicht von Vodafone hat, jedenfalls wäre ich sonst sehr schockiert von der Vorgehensweise von Vodafone ;)
Hoffe es ist nun klarer. Danke für Deine Mühen :)
.... wenn die Inkassodamen diese besorgen, stehen die Kosten dafür in der Forderung. Ich kann nichts entdecken.
Was ist dann Deiner Meinung mit den 9,00€ für Ermittlungen? Das klingt mir doch sehr nach dem Einholen der Einwohnermeldeamtsauskunft....
Ich würde die Forderung incl. Gebühren überweisen. Berechtigte Forderungen werden nur teurer wenn man das nicht tut.
Das Geld konnte von Vodafon nicht eingezogen werden, die haben die Forderung an das Inkassobüro verkauft und das Büro muss natürlich auch seine Kosten abrechnen.
Die haben nichts verkauft.vodafon ist nach wie vor forderungsinhaber.
Die kosten der inkassobude erscheinen mir stark uberhoeht und sind kaum Durchsetzungsfähig
Forderungsinhaber ist nach wie vor das telko und nicht infoscore.
Lediglich der Forderungseinzug ist abgetreten.
An Inkasso Gebühr ist gem rvg 18 € maximal zu zahlen ( 15 ink plus 3 pauschale) Es handelt sich hierbei um ein einfaches Schreiben welches nur mit 0,3 RVG abgerechnet wird.
1 Lastschriftrucklaufer kostet gem neusten Urteil LG Potsdam 3,65 €
Pro Mahnung fallen 2,50 € maximal an.
Wie ist das Nervenkostuem ?
Hier findest Du die Gebuhrenliste :
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Hey, schau Dir bitte mal die Antwort und dazugehörigen Kommentare unter mepeisen's Antwort an. Was sagst dazu? Danke:)
@Mepeisen sieht es ja Ähnlich wie ich
Ich hab ja gesagt wie ICH handeln würde.HF plus 25 zweckgebunden an Vodafone.Die Vodafone kundenr natürlich nicht vergessen.
Hier eine kleine Urteils Sammlung zum Thema inkassogebuehren.
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html
Wie gesagt : wenn die Freundin schnell Ruhe haben will kann man auch alles bezahlen. Der Betrag ist ja nicht exzrem hoch.
Hallo,
danke Dir für die Auskunft. Was ist denn der Unterschied zwischen Forderungsinhaber und Forderungseinzug?
Was mich daran noch verwundert: Die Mitarbeiterin von Vodafone (im Shop; keine Ahnung, ob die da wirklich qualifiziert ist) meinte, Vodafone könne das Geld garnicht zuweisen, wenn wir es jetzt direkt an Vodafone überweisen würden. Stimmt dies? Oder können die das sehr wohl und damit wäre dann die Hauptforderung rechtlich betrachtet abgegolten?
Zu den Inkasso-Gebühren lese ich gerade etwas auf Deinem Link herum:
D.h. an Inkasso-Gebühren wären höchstens 18*0,3 = 5,40€ gerechtfertigt anstelle der genannten 40,50€? Oder wie ist das zu verstehen? Die Mahngebühren betragen laut Aufstellung (und auch laut Vodafone-Rechnung, die ich jetzt im Online-Kundencenter anschauen konnte) genau die 2,50€. Die Lastschriftrücklaufer sind mit 4,50€ zwar höher angegeben als die von Dir genannten 3,65€. Aber dafür würde ich jetzt kein Fass aufmachen wollen.
Mein Nervenkostüm ist groß, das meiner Freundin bedingt (aber sie ist Russin, vlt. hilft das :P). Kommt natürlich immer bisschen drauf an, was einem blüht (kann ja aber eig. nicht all zu viel sein, sollte die Hauptforderung direkt an Vodafone beglichen worden sein). Oder täusche ich mich da?
Danke vielmals und viele Grüße.
0,3 rvg Das wird anders gerechnet : schau Dir die Gebuhrenliste in dem link an
Inkassogeb ist 18 € , mahnkosten 2,50, rucklastschrift 3,65,Zinsen pauschal 1 €
Also insgesamt gerundet ca 25 € wäre an verzugskosten zu über weisen.zweckgebunden d.h im Überweisungsträger im Verwendungszweck eintragen.
Also z.b " Hauptforderung x € plus 25 € verzugskosten"
Allerdings kommen dann trotzdem weitere bös e Briefe von infoscore bzw den ra Haas.
Wenn alles gezahlt wird was jetzt von infoscore gefordert wird hat Deine Freundin immerhin schnell ruhe.
Also Anwalt bin ich auch nicht, aber eigentlich ist die beste Sache die gesamten Kosten gegenüber Infoscore Inkasso schnellstmöglich zu begleichen.
Die Firma hat vollkommen zu recht das Inkasso Büro beauftragt als auf die Mahnungen keine Reaktion gezeigt wurde. Das ist der normale Ablauf wenn Forderungen oftmals per Lastschrift nicht beglichen werden.
Daher ist auch der Anspruch des Inkasso Büros rechtens und korrekt.
Sollte sie diese Zahlung nicht leisten wird das Inkasso Büro nach ein oder zwei weiteren Briefen den Gerichtlichen Weg einschlagen. Das heißt das offene Geld (welches von Brief zu Brief sehr viel Mehr wird) so wie die Gerichtskosten vom Vollzieher pfänden lassen. Dies äußert sich dann in Gehaltspfändung oder sollte dies nicht möglich sein Sachpfändungen.
Die Kontaktaufnahme zum Unternehmen bei dem die Schulden ursprünglich gemacht wurden bringt in diesem Fall nichts, da der Fall bereits übergeben ist.
Damit hat Vodafon den Auftrag erteilt und bekommt sein Geld von Infoscore später zurück.
Die Forderungen werden nun vom Inkasso Büro gestellt und sind auch an dieses, Restlos inklusive der zusätzlichen Kosten die durch das Verfahren entstanden sind zu überweisen.
Das aussitzen ist absolut nicht anzuraten und wird mit rechtlichen Folgen und damit vor Gericht enden.
Hoffe konnte weiterhelfen.
LG Henrik
@Hendrik : leider stimmt recht wenig an Deinem Beitrag.
Die Kontaktaufnahme zum Unternehmen bei dem die Schulden ursprünglich gemacht wurden bringt in diesem Fall nichts, da der Fall bereits übergeben ist. Damit hat Vodafon den Auftrag erteilt und bekommt sein Geld von Infoscore später zurück
Naja, das ist halt genau die Frage, vgl. diese ausgezeichnete Antwort und dazugehörige Kommentare:
https://www.gutefrage.net/frage/gerechtfertigte-inkassogebuehren
Auch dort ist wieder von Direktzahlung an den urspr. Gläubiger die Rede. Und die Ausgangslage ist - wenn auch evtl. leicht andere Rahmenbedingungen - die gleiche wie im Fall meiner Freundin. Gläubiger -> Mahnungen -> Inkasso, d.h. rein rechtlich betrachtet müsste ja auch hier das Inkasso-Büro der Gläubiger sein, aber die Zahlung an den urspr. Gläubiger wurde ja sogar in der Rechnung anerkannt.
Das ist zwar ein sehr schönes Fall beispiel welches du anführst.
Aber ich darf zufügen: Deine Freundin hat bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung erteilt diese ging an die Firma Vodafon.
Nun wurden Lastschriften nicht eingelöst. Das heißt die Vertraglich vereinbarten Zahlungen wurden von Seiten deiner Freundin nicht geleistet.
Der normale Vorgang ist das wenn eine Firma keine andere Möglichkeit hat das ihr zustehende Geld zu bekommen die Forderung an ein Inkasso Büro weiter gibt.
Wenn diese Vorgang als solcher nicht rechtskräftig möglich wäre würden Inkassobüros nicht existieren können. Den Anspruch also zurückzuweisen kann im Regelfall nicht funktionieren.
Meines Wissens nach erhält das Inkassobüro mit Eingang des Auftrages einen Vollstreckungsauftrag welcher auch rechtlich zulässig ist. Das Inkassobüro kümmert sich ab jetzt im Namen von Vodafon um die weitere Abwicklung der Vollstreckung.
Damit hat Vodafon seine Ansprüche gegenüber deiner Freundin an ein drittes Unternehmen abgetreten.
Dies aus dem Zwang heraus das anders die Zahlungen nicht eingefordert werden konnten.
Damit hätte das Inkassobüro eigentlich einen Anspruch auf das Geld so wie Ihre Entschädigung für den Aufwand der entstanden ist das Geld einzutreiben.
Schaut auch nochmal genau in den Vertrag den sie mit Vodafon abgeschlossen hat ob da ein Absatz zum Thema der ausbleibenden Zahlungen steht.
Ich würde euch dringend raten den (eigentlich noch recht geringen) Betrag zu begleichen und damit den Rechtsweg zu vermeiden.
Denn der einmal angelaufen kommen noch sehr viel größere Kosten wie anwalt Gericht und so weiter.
Wie gesagt ich bin kein Anwalt aber auf mich als Laie klingt der Rechtsweg bei dieser eigentlich klaren und begründeten Forderung nicht erfolgversprechend.
LG Henrik
@ernesto : Logo.Der Gläubiger ist ja auch nach wie vor der Forderungsinhaber. Dies ist meistens so. Zahlungen immer zweckgebunden an den GL und nicht ans inkasso
Hallo Henrik,
danke für Deine Antwort. Ich verstehe jedoch die Anmerkung nicht:
Aber ich darf zufügen: Deine Freundin hat bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung erteilt diese ging an die Firma Vodafon. Nun wurden Lastschriften nicht eingelöst. Das heißt die Vertraglich vereinbarten Zahlungen wurden von Seiten deiner Freundin nicht
geleistet.
Ja, meine Freundin hat die vereinbarte Zahlung letztenendes nicht getätigt bzw. konnte das Geld nicht eingezogen werden. Aber das ist im angeführten Fallbeispiel ja genau so. Sonst hätte der Schuldner dort wohl kaum Post vom Inkasso bekommen.
Wie gesagt: Es geht garnicht darum, ob die Forderung von Vodafone begründet ist oder nicht. Verständlicherweise möchte Sie aber nicht zusätzlich die Inkasso-Gebühren tragen.
Grüße
Hallo und Danke für Deine Antwort, wem genau würdest Du das überweisen? Vodafone oder dem Inkasso? Grüße