Mahnbescheid wiedersprechen und durch Teilzahlung aufheben?
Ich habe einen Mahnbescheid bekommen obwohl ich den Rechtsanwalt wegen Teilzahlung angeschrieben hatte. Auf diesen Brief kam allerdings nie eine Antwort. Ich würde nun gerne der Forderung auf Grund dessen wiedersprechen und einen Teil der Summe bezahlen. Wird der Mahnbescheid dann hinfällig?
4 Antworten
Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, wird es zu einer Gerichtsverhaldnung kommen. Die Forderung scheint unstrittig zu sein, da du ja bereits eine Teilzahlung angeboten hast. Ein Widerspruch bringt also gar nichts außer zusätzlichen Kosten.
Du kannst ja noch mal versuchen, mit dem Rechtsanwalt über eine Teilzahlung zu verhandeln.
Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid hat nur Sinn, wenn Du die volle Summe bezahlst. Eine Rate habt das Mahnverfahren nicht auf!
Wenn es die Forderung aber tatsächlich gibt, kommt es durch den Widerspruch zur gerichtlichen Verhandlung und würde wiederum neue Kosten nach sich ziehen. Ein Widerspruch hat nur Sinn, wenn die Forderung ungerechtfertigt ist.
Ihr habt beide Recht. Deswegen gibt es im Widerspruchsformular ja sowohl die Möglichkeit "Ich widerspreche komplett" als auch die Möglichkeit, nur einem Teil der Forderung zu widersprechen... Damit jeder von euch beiden Recht behält ;-)
Wenn die Forderung aber gerechtfertigt ist, hat ein Widerspruch keinen Sinn, dann gilt nur bezahlen oder es folgt ein Vollstreckungsbescheid! Durch den Widerspruch würde es zum Gerichtsverfahren kommen, was wieder kostet, wenn die Forderung rechtmäßig ist, also keinen Sinn hätte. Sie würde im Zivilverfahren nur zur Zahlung verurteilt werden, notfalls ein Vergleich mit dem Gläubiger, kostet aber alles zusätzlich.
Wird der Mahnbescheid dann hinfällig?
Nein, es besteht keine Pflicht des Rechtsanwaltes, auf dein Schreiben zu antworten. Bezahlst du nun den Teilbetrag, kann er den Vollstreckungsbescheid aber nur über die verbliebene Summe beantragen. Theoretisch kannst du nach der Teilzahlung auch Teilwiderspruch über die dann bezahlte Summe einlegen.
Nein, der wird hinfällig, wenn Du die gesamte Summe bezahlst.
Du kannst dem Mahnbescheid wiedersprechen, dann kommt es zur Verhandlung und dort wird entschieden, was du zu zahlen hast.
Da jemand einen Manhbescheid beantragen kann, ohne nachweisen zu müssen, ob tatsächlich eine Forderung besteht, ist es bei strittigen Forderungen immer sinnvoll, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Dann erfolgt eine Klärung vor Gericht.