Mahnbescheid wg. Stromkosten
Hallo,
heute mal eine Frage im Auftrag. Eine Bekannte von mir hat Schulden bei einem Stromanbieter (noch von der alten Wohnung). Sie hat vor Wochen den Anbieter angeschrieben. Es handelt sich um eine Forderung von 600 Euro. Man hat ihr dann geschrieben sie solle 200 euro sofort zahlen und dann zwei weitere Raten a 200 euro, ansonsten ergehe der Mahnbescheid. Da dies in der aktuellen Situation nicht bezahlt werden konnte, flatterte nun gestern der Mahnbescheid ins Haus. Wie verhält man sich nun weiter ?? Ich hab ihr vorgeschlagen, wenigstens kleine Raten zu zahlen um eine Zahlungsbereitschaft zu signalisieren, wusste nun aber auch nicht wohin sie sich damit wenden muss??? Ans gericht ? an den Stromanbieter ???
Danke
6 Antworten
wenn die Forderung anerkannt wird, macht es m.E. keinen Sinn, zu widersprechen. Denn dann geht das Verfahren ans Prozessgericht, die Gerichtskosten versechsfachen(!) sich und es kommen ev. Anwaltskosten für Verfahren und Termin dazu. Was soll also der Widerspruch?
Sich ans Amtsgericht (Mahngericht) zu wenden ist auch kein guter Rat, denn wenn man den Mahnbescheid anerkennt, muss man einfach nichts tun und dann ergeht ein Vollstreckungsbescheid oder man legt Widerspruch ein (das hatten wir ja oben schon)
Einzig richtig ist es, sich an den Stromanbieter zu wenden, denn der hat das Verfahren im Griff, kann den Mahnbescheid zurücknehmen (wenn eine Einigung erzielbar ist) und er kann auch die Beantragung des Vollstreckungsbescheides hinauszögern. Hier sollte unbedingt eine Ratenzahlungsvereinbarung mit sofortigem(!) Beginn versucht werden. Wenn dies nicht geht, sind oft noch andere Baustellen offen und dann sollte man sich konsequenterweise eine Schuldnerberatung überlegen. Weitere Info zum Mahnbescheid und zum Verfahrensverlauf unter www.mahnbescheid.com
eko
sie soll nochmal da anrufen oder hingehen, ihre situation erklären und einen ratenzahlungsvertrag der ihr möglich ist, mit ihnen ausmachen. die meisten gehen darauf ein...
Der Mahnbescheid wird vom Amtsgericht ausgestellt. Dorthin sollte sie sich wenden.
zunächst dem Mahnbescheid widersprechen.Dadurch gewinnt ihr Zeit. Das geht dann seinen Gang und vielleicht läßt der Stromanbieter ja doch mit sich reden.
steht auf dem Mahnbescheid keine Telefonnr.?
Nein auf dem Mahnbescheid stand nur eben das Gericht und die Adresse des Stromanbieters. Ich wusste nur nicht mit WEM sie die Ratenzahlung vereinbaren muss ob mit Gericht oder Stromanbieter.